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Wenn man Musik runterlädt (illegal), man irgendwann erwischt wird und der Computer eingezogen wird, die aber nur ein P2P Programm finden und keine Mp3s; kann man dann eigentlich auch bestraft werden?
Weil keine Beweise gefunden wurden..
Normalerweise nicht.
Allerdings kann es Monate dauern, bis man die beschlagnahmte Hardware wiederbekommt.
Abgesehen davon wird man beim Nur-Herunterladen nicht "erwischt". Dies kann nur beim Heraufladen passieren. Und dann kann die Gegenseite auch so genügend Beweise sammeln, daß Konsequenzen auch dann drohen, wenn man zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung schon gar keinen PC mehr hat...
Es ist technisch nahezu unmöglich herauszufinden, was User A gerade von User B herunterlädt - außer man selbst ist User B (was der Musikindustrie aber nichts nützt, da der Download von "Ködern" nicht verboten ist, da ja die MI die Rechte an den angebotenen Dateien besitzt ).
Deswegen wird man alleine wegen des Herunterladens nie ins Kreuzfeuer der Ermittlungen geraten.
Hingegen kann man ohne weiteres herausfinden, was User A gerade zum Download für andere bereitstellt - und bei denen erfolgt dann auch der Zugriff.
Bei vielen Tauschbörsen stellt man das, was man gerade selbst herunterlädt, auch automatisch für andere bereit (das ist ja das Prinzip), sodaß es einen schneller treffen kann als man denkt...
Du hast ja keine Ahnung, was man bei einer gelöschten, formatierten und neu partionierten HD noch so alles findet ! Am sichertsten wäre, mit einem Vorschlaghammer, daß Ding plattzuhauen.
Du hast ja keine Ahnung, was man bei einer gelöschten, formatierten und neu partionierten HD noch so alles findet !
Doch, ich bin nämlich vom Fach.
Die Vorschlaghammer-Methode ist auch nicht perfekt, denn auch aus Bruchstücken kann man noch wieder Daten extrahieren.
Ideal ist daher eine Kombination aus Verschlüsselung auf Sektor-Ebene (z.B. DriveCrypt Plus Pack) und beim Löschen ein mindestens 20-maliges Überschreiben (SecureWipe o.ä.). Dann findet selbst das FBI nichts Belastendes mehr auf der Platte.
Abgesehen davon drehte es sich in meiner Antwort nicht um die Frage, was man auf einer gelöschten HD findet, sondern um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Tauschbörsennutzer überhaupt ins Visier der Ermittlungen geraten würde.
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