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Verfasst am: 14.12.04, 07:59 Titel: Kenntnisstandprüfung Ja oder Nein?Ist das der ernst?
Hallo Leute,
also ich frage mich,ob das hier echt der ernst ist!
Macht man einen Abschluss im Ausland, muss jeder der hierher kommt 1 Jahr Weiterbildung absolvieren und dann nochmals die Facharztprüfung bei der Ärztekammer ablegen.Dann ist man Facharzt nach deutschem Recht. Will man aber die Abbrobation beantragen muß man a) die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen -ok kann ich nachvollziehen- und b) das dritte Staatsexamen -sogenannte Kenntnisstandprüfung- ablegen. Die Kenntnisstandprüfung ist eine Art Bestätigung,dass man wirklich Medizin studiert hat und Arzt ist. Wo ist da die Logik? Wie kann man vorher eine anerkannter Facharzt sein und dann nachträglich eine Arztprüfung ablegen ? Und wieso vergibt ein Landesprüfungsamt eine Berufserlaubnis -für ausländische Ärzte- also eine Erlaubnis als Arzt tätig zu sein, um dann später eine Arztprüfung zu machen?
Muß man also notgedrungen diese Prüfung ablegen ?
Danke für eure Antworten.
Verfasst am: 14.12.04, 08:44 Titel: Re: Kenntnisstandprüfung Ja oder Nein?Ist das der ernst?
Heinzelmännchen hat folgendes geschrieben::
Und wieso vergibt ein Landesprüfungsamt eine Berufserlaubnis -für ausländische Ärzte- also eine Erlaubnis als Arzt tätig zu sein, um dann später eine Arztprüfung zu machen?
du mußt die Objektive Gleichwertigkeit deines Ausbildungsstandes nachweisen, wenn du in einem nicht EU-Land studiert hast oder Ausländer aus einem solchen bist.
Kannst du das nicht nachweisen mußt du eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung ablegen, die sich auf der Grundlage des 3. Staatsexamen ergibt.
Mit der Berufserlaubnis §10 bzw. §13 ZHG hast du recht, es ist ein schlechter Witz, da kann man jahrelang als Arzt arbeiten, wenn man jedoch die Approbation beantragt wird diese Prüfung verlangt.
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