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Kenntnisstandprüfung Ja oder Nein?Ist das der ernst?

 
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Heinzelmännchen
Gast





BeitragVerfasst am: 14.12.04, 07:59    Titel: Kenntnisstandprüfung Ja oder Nein?Ist das der ernst? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
also ich frage mich,ob das hier echt der ernst ist!
Macht man einen Abschluss im Ausland, muss jeder der hierher kommt 1 Jahr Weiterbildung absolvieren und dann nochmals die Facharztprüfung bei der Ärztekammer ablegen.Dann ist man Facharzt nach deutschem Recht. Will man aber die Abbrobation beantragen muß man a) die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen -ok kann ich nachvollziehen- und b) das dritte Staatsexamen -sogenannte Kenntnisstandprüfung- ablegen. Die Kenntnisstandprüfung ist eine Art Bestätigung,dass man wirklich Medizin studiert hat und Arzt ist. Wo ist da die Logik? Wie kann man vorher eine anerkannter Facharzt sein und dann nachträglich eine Arztprüfung ablegen ? Und wieso vergibt ein Landesprüfungsamt eine Berufserlaubnis -für ausländische Ärzte- also eine Erlaubnis als Arzt tätig zu sein, um dann später eine Arztprüfung zu machen?
Muß man also notgedrungen diese Prüfung ablegen ?
Danke für eure Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.04, 08:44    Titel: Re: Kenntnisstandprüfung Ja oder Nein?Ist das der ernst? Antworten mit Zitat

Heinzelmännchen hat folgendes geschrieben::
Und wieso vergibt ein Landesprüfungsamt eine Berufserlaubnis -für ausländische Ärzte- also eine Erlaubnis als Arzt tätig zu sein, um dann später eine Arztprüfung zu machen?


Hallo Heinzelmänchen, diese Erlaubnis ist anscheinend nur vorübergehend. Siehe hier http://www.bezirksregierung-lueneburg.de/master/C2941616_N2941439_L20_D0_I769.html

Zitat:
Muß man also notgedrungen diese Prüfung ablegen ?


Sieht so aus. Da findest du die oben erwähnten §§ http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gesetze/BJNR018570961/navigation.html

MfG
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kawagrc
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.12.04, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

du mußt die Objektive Gleichwertigkeit deines Ausbildungsstandes nachweisen, wenn du in einem nicht EU-Land studiert hast oder Ausländer aus einem solchen bist.

Kannst du das nicht nachweisen mußt du eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung ablegen, die sich auf der Grundlage des 3. Staatsexamen ergibt.

Mit der Berufserlaubnis §10 bzw. §13 ZHG hast du recht, es ist ein schlechter Witz, da kann man jahrelang als Arzt arbeiten, wenn man jedoch die Approbation beantragt wird diese Prüfung verlangt. Weinen

Eine gute Infoquelle bzgl. der Gleichwertigkeit ist: http://www.anabin.de
Auch ganz interessant ist folgendes: http://www.rpmed.de/php/veroeffentlichungen_berufsrecht-approbationsrecht-berufserlaubnis_02.html

MfG.


Zuletzt bearbeitet von kawagrc am 14.12.04, 10:49, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.04, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

kawagrc hat folgendes geschrieben::
...da kann man jahrelang als Arzt arbeiten...


Ob das immer ein Maßstab ist? http://www.gert-postel.de/ Winken
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 15.12.04, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal.Werde mal reinschauen.
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