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über Verfassungswidrigkeit eines diskutierten Gesetzes zu diskutieren, von dem wir nicht einmal einen Entwurf kennen, ist ohne Kristallkugel nur sehr abstrakt möglich.
Derzeit werden im Steuerrecht (ohne Beanstandung durch das Verfassungsgericht) Wertzuwächse von Immobilien und Aktien (und anderem) gegenüber Zinsen, Mieten oder Ausschüttungen priveligiert.
Würde man diese Bevorzugung (teilweise) abbauen, so kann ich persönlich keinerlei Anlaß für eine Verfassungswidrigkeit erkennen.
wir haben in Deutschland 8 % Aktionäre und 45 Immobiliensitzer. Was schliessen unsere Volksvertreter daraus wohl...
Aber sachlich bleibe ich dabei. Eine unterschiedliche Behandlung von Immobilien und Aktien lässt sich viel einfacher sachlich begründen, als die derzeitige unterschiedliche Behandlung von Ausschüttungen und Wertsteigerungen, Aktien und Anleihen, Anleihen und "Finanzinnovationen"
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