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private Autowerkstatt ohne Ölabschieder

 
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comaxx
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 18:35    Titel: private Autowerkstatt ohne Ölabschieder Antworten mit Zitat

Frage
Wer ist zuständig, wenn eine Privatperson bereits vor Jahren eine sogenannte "Grube" in seine Garage einbaute, diese jedoch bislang noch nicht angemeldet hat und auch den normalerweise erforderlichen Ölabscheider bzw. Ölsperre nicht vorgesehen hat. Wenn in diesem Gebäude laufend Reparaturen bzw. Restaurierungen mit wassergefährdenden Stoffen durchführt (Ölwechsel, Spachtel, Lackierung etc.) werden, ist eine Umweltgefährdung nicht auszuschliessen. Sollte in einem solchen Falle eine Anzeige direkt bei der Polizei gestellt werden oder welches "Amt" ist hierfür zuständig? Was ist der Unterschied zwischen einer Anzeige bei der Polizei und ein Anzeigen bei einem Amt?
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

In NRW gibts da ein Amt für Arbeitsschutz.
(Ex Gewerbeaufsichtsamt)

Könnte mir vorstellen, das die Umweltbehörde und die unteren Wasserbehörden.
Denken Sie mal etwas kreativ Winken

Mano
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei leitet das an die Umweltbehörde weiter. Wenn eine Umweltverschmutzung schon stattgefunden hat, wird das eine Sache für den Staatsanwalt. Wenn noch nichts passiert ist, wird die Umweltbehörde sich das anschauen und dem Bastler eine Frist setzen für den Einbbau eines Ölabscheiders.
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@lissy,
Einfach Anzeige bei der Polizei. Das ist doch nicht kreativ. funktioniert aber genau wie sie beschrieben haben bestens.

Ordnungsamt geht auch. Schwarzarbeit... Winken Winken

Mano
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ungerecht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag, der Begriff UMWELT ist hier nicht ausreichend definiert! Was INNERHALB eines privaten Bereichs passiert und KEINE Auswirkungen nach draußen hat, erfüllt den Begriff nicht. Also, wenn die Grube mit Zementputz versiegelt ist etc. , kann kein Öl etc. ins Erdreich (das aber bis zum Grundwasser auch PRIVATES Eigentum ist) und eine Gefährdung ist ausgeschlossen. Einen Ölabscheider ist m.W. nur für gewebliche Anlagen vorgeschrieben. Öffentliche Straßen besitzen trotz leckender Fahrzeuge auch keine Ölbscheider für ihre Regenwasser-Gullies; die Summe aller Öltropfen übersteigt die geschilderten Bedenken deutlich. Ein privater Ölwechsel ist ERLAUBT, da es die Altöl-RÜCKNAHME-Verordnung gibt, die das für private Ölkäufe regelt.Und wo bitte soll von SPACHTEL Umweltgefahr ausgehen? Dürfen nun die Handwerker Acryl- und Silcon-Dichtmasse auch nicht mehr verwenden? Für Lackierungen (Abgabe von Emissionen an die flüchtige Atmosphäre) sind/werden allerdings schärfere Bestimmungen für Gewerbe in Kraft ge/treten. Das gilt aber nicht für Spraydosen.
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