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Verfasst am: 07.08.06, 18:35 Titel: private Autowerkstatt ohne Ölabschieder
Wer ist zuständig, wenn eine Privatperson bereits vor Jahren eine sogenannte "Grube" in seine Garage einbaute, diese jedoch bislang noch nicht angemeldet hat und auch den normalerweise erforderlichen Ölabscheider bzw. Ölsperre nicht vorgesehen hat. Wenn in diesem Gebäude laufend Reparaturen bzw. Restaurierungen mit wassergefährdenden Stoffen durchführt (Ölwechsel, Spachtel, Lackierung etc.) werden, ist eine Umweltgefährdung nicht auszuschliessen. Sollte in einem solchen Falle eine Anzeige direkt bei der Polizei gestellt werden oder welches "Amt" ist hierfür zuständig? Was ist der Unterschied zwischen einer Anzeige bei der Polizei und ein Anzeigen bei einem Amt?
Die Polizei leitet das an die Umweltbehörde weiter. Wenn eine Umweltverschmutzung schon stattgefunden hat, wird das eine Sache für den Staatsanwalt. Wenn noch nichts passiert ist, wird die Umweltbehörde sich das anschauen und dem Bastler eine Frist setzen für den Einbbau eines Ölabscheiders.
Anmeldungsdatum: 17.03.2006 Beiträge: 41 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.10.06, 21:56 Titel:
Guten Tag, der Begriff UMWELT ist hier nicht ausreichend definiert! Was INNERHALB eines privaten Bereichs passiert und KEINE Auswirkungen nach draußen hat, erfüllt den Begriff nicht. Also, wenn die Grube mit Zementputz versiegelt ist etc. , kann kein Öl etc. ins Erdreich (das aber bis zum Grundwasser auch PRIVATES Eigentum ist) und eine Gefährdung ist ausgeschlossen. Einen Ölabscheider ist m.W. nur für gewebliche Anlagen vorgeschrieben. Öffentliche Straßen besitzen trotz leckender Fahrzeuge auch keine Ölbscheider für ihre Regenwasser-Gullies; die Summe aller Öltropfen übersteigt die geschilderten Bedenken deutlich. Ein privater Ölwechsel ist ERLAUBT, da es die Altöl-RÜCKNAHME-Verordnung gibt, die das für private Ölkäufe regelt.Und wo bitte soll von SPACHTEL Umweltgefahr ausgehen? Dürfen nun die Handwerker Acryl- und Silcon-Dichtmasse auch nicht mehr verwenden? Für Lackierungen (Abgabe von Emissionen an die flüchtige Atmosphäre) sind/werden allerdings schärfere Bestimmungen für Gewerbe in Kraft ge/treten. Das gilt aber nicht für Spraydosen.
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