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Verfasst am: 22.09.04, 15:05 Titel: Wettbewerbszentrale schickt mir ungerechtfertigte Abmahnung
Hallo,
heute flatterte bei mir ein Brief von der Wettbewerbszentrale ins Haus. Mir wird vorgeworfen, dass ich kein Impressum und keine Rückgabebelehrung bei Internetauktionshaus [Name geändert] angebe. Das stimmt jedoch so nicht. Ich habe zwar anfangs ohne diese rechtlichen Bestimmungen bei Internetauktionshaus [Name geändert] Artikel verkauft, dies aber seit ca. 3 Monaten abgeändert. Seit dem stehen meine Auktionen im Einklang mit dem Gesetz. Ist dieser Verein wirklich berechtigt mich wegen dieser alten Auktionen abzumahnen? Übrigens war im Brief nicht herauszulesen, ob sie mich wegen der alten Auktionen abmahnen oder meine jetzigen meinen. Fakt ist jedoch, dass ich seit 3 Monaten keine Gesetze diesbezüglich missachte. Daher finde ich diesen Brief auch als eine Schweinerei und möchte mich gerne dagegen wehren. Da meine Rechtsschutzversicherung allerdings erst in knapp 3 Monaten in Kraft tritt, würde mich interessieren, was mit den Anwaltskosten geschieht. Muss ich diese selber tragen, auch wenn sich herausstellt, dass ich im Recht bin oder muss dieser Verein meine Kosten dann übernehmen?
Deine Rechtschutzversicherung wird sowas sowieso nicht zahlen, da es
1. ums Internet geht
und
2. Du gewerblich tätig bist und gewiss keine Rechtschutz hast, die gewerbliche Sachen abdeckt.
Hallo Gast
ich habe eine Firmen-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese hat aber eine Sperre von 3 Monaten. Kann sie also erst im Dezember in Anspruch nehmen. Daher ist mir das sowieso klar, dass sie soetwas nicht übernimmt.
Mir geht es ja hauptsächlich darum, ob die Anwaltskosten von diesem dubiosen Verein übernommen werden müssen, wenn sich herausstellt, dass sie mich zu Unrecht abgemahnt haben.
den genannten Sachverhalt würde ich der WBZ schildern und Einspruch einlegen, mit der Bitte genau zu beschreiben, was bemängelt wird. Vielleicht beziehen sie sich auf Verfehlungen, die schon drei Monate her sind und zwischenzeitlich nicht mehr überprüft haben, ob diese Verfehlungen behoben wurden.
Oder sie bemängeln was anderes z.b Impressum, Verlagerung des Versandrisikos auf den Kunden.
Wenn du die Artikelnummer einer laufenden Auktion mal posten könntest, könnte ich nachgucken. Vielleicht finde ich ja etwas, was die WBZ stören könnte. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Hallo Christoph,
habe Dir eine PM geschickt. Für mich kommt dieser Verein übrigens so rüber, als wenn die nur auf Profit aus sind und Abzocker dahinter stecken. Deshalb bin ich etwas unsicher, ob es denn was bringt, wenn ich die darauf aufmerksam mache. Also ohne Anwalt will ich da eigentlich nichts auf eigener Faust unternehmen.
aber falls es die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg ist, bist du ganz sicher nicht bei Abzockern gelandet, sondern bei der ältesten und größten deutschen Vereinigung zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. In der Regel fährst du mit denen auch sehr kostengünstig im Gegensatz zu den Massenabmahnern, weil die bei "Massendelikten" nur etwa € 200-300 Abmahnkosten verlangen.
Also, diese RSV für Internetauktionshaus [Name geändert], etc gibt es..
ich plane die nächsten tage eine abzuschließen, bis 300.000€ versichtert, und kostet mich 250€ im jahr
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könntet ihr mal alle wichtigen sachen posten, die Urheberrechtlich relevant sind?
ich dachte, wenn ich da diesen Garantiekram nicht drin habe, sitze ich selber damit rum aber wiso kann man deswegen Verklagt werden?
ich dachte, wenn ich da diesen Garantiekram nicht drin habe, sitze ich selber damit rum aber wiso kann man deswegen Verklagt werden?
Weil Deine Wettbewerber Angst haben, dass Du mehr verkaufst, weil Du es nicht drin hast. Daher machen Sie - meist durch die Wettbewerbszentrale - einen Verstoß gegen das UWG geltend. Es sollen eben alle die gleichen Bedingungen haben.
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