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Offenlegungspflicht § 325a

 
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lernenlernenlernen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 21:45    Titel: Offenlegungspflicht § 325a Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

ich versuche grade zu begreifen in welcher SPRACHE bzw. mit welchen BEGLAUBIGUNGEN eine englische Limited ihre Rechnungslegungsunterlagen beim deutschen Register vorzulegen hat. Leider sind weder Beckscher Kommentar noch ADS wirklich eindeutig.

Wer klärt mich auf bzw. kann aus der Praxis dazu was sagen

Besten Gruß

Der Student Smilie
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schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich versuche grade zu begreifen in welcher SPRACHE bzw. mit welchen BEGLAUBIGUNGEN eine englische Limited ihre Rechnungslegungsunterlagen beim deutschen Register vorzulegen hat. Leider sind weder Beckscher Kommentar noch ADS wirklich eindeutig.


Ein Blick ins Gesetz beseitigt manchen Zweifel. In § 325a Abs. 1 Sätze 3 und 4 HGB heißt es:

"Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Soweit dies nicht die Amtssprache am Sitz der Hauptniederlassung ist, können die Unterlagen auch in englischer Sprache oder in einer von dem Register der Hauptniederlassung beglaubigten Abschrift eingereicht werden; von der Beglaubigung des Registers ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen."

Ist der Wortlaut des Gesetzes denn nicht schon eindeutig genug?
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