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Der Bundestag hat die Vermittlerrichtlinie beschlossen. Wie ich das sehe, müssen alle Vermittler nun eine entsprechende Qualifikation nachweisen - es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, die sicher nicht auf "Strukkis" zutreffen. Weiß jemand, wie die Strukturvertriebe die Kuh vom Eis holen wollen? Der Umweg, jeden Strukki als "Tippgeber" zu deklarieren wird auch nichts nützen, da diese Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen würden.
Der Bundestag hat die Vermittlerrichtlinie beschlossen.
Nein, der Bundestag beschliesst keine Richtlinien, sondern Gesetze.
Was Sie möglicherweise meinen, ist die Vermittlerrichtline der EU (Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung), die erst noch in deutsches Recht umgesetzt werden muß.
Dies hätte nach den Vorgaben der Richtlinie schon längst geschehen müssen, wurde von Deutschland jedoch bislang unterlassen.
Nachdem der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf am 26.10.06 in 2. und 3. Lesung zugestimmt hat, soll das entsprechende Umsetzungsgesetz zum 01.0.2007 in Kraft treten. Vorher muß jedoch noch der Bundesrat zustimmen.
Zu beachten ist, dass die Richtlinie nur Versicherungs- und nicht etwa auch andere Vermittler etc. betrifft:
EU hat folgendes geschrieben::
Mit dieser Richtlinie werden Vorschriften für die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlung durch natürliche oder juristische Personen, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind oder sich dort niederlassen möchten, festgelegt.
_________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Danke, dies ist ein Laienforum, in dem Fachleute zuweilen um einen guten Rat gebeten werden. Den haben Sie mir allerdings verweigert, statt dessen reiten Sie auf -zugegebener Maßen - unsauberen Formulierungen rum. Das hilft mir nicht. Es wäre sehr nett, wenn Sie einfach die FRAGE beantworten würden.
...und selbstverständlich weiß ich, dass das nur Versicherungsvermittlung betrifft und ausschließlich darauf bezieht sich meine Frage
und selbstverständlich weiß ich, dass das nur Versicherungsvermittlung betrifft und ausschließlich darauf bezieht sich meine Frage
Gut, das ging aus Ihrem Posting nämlich schon mal nicht hervor. Genauso wenig wie die Info, ob sie die entsprechende EU-Richtlinie und den Gesetzentwurf kennen.
willa hat folgendes geschrieben::
Es wäre sehr nett, wenn Sie einfach die FRAGE beantworten würden.
Gerne.
willa hat folgendes geschrieben::
Weiß jemand, wie die Strukturvertriebe die Kuh vom Eis holen wollen?
Nein. Ich zumindest nicht. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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