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Geld für Mutter????

 
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Marco
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 08:12    Titel: Geld für Mutter???? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich werde im April 18 Jahre alt und lebe bei meiner Mutter und deren Ehemann.Mein Vater lebt woanderst.
Meine Mutter bekommt das Kindergeld, Kindesunterhalt für mich, und ich muß von meinem Lehrgeld (354Euro) noch 50 Euro abgeben an sie.
Dafür bekomme ich aber überhaupt nichts.Sie kocht nicht, obwohl sie nur den halben Tag arbeitet, gibt es nichts zu essen weil sie Herbalife Dauerdiät macht, und ich muß mir Ravioli aus der Dose,Gulschsuppe aus der Dose oder Tiefkühlpizza machen wenn ich heimkomme.Wenn sie sagt sie kocht, gibt es höchstens mal einen gebratenen Fleichkäse.
Ich arbeite acht Stunden und bin 1,5 Std.unterwegs zur Arbeit und zurück.
Meine Klamotten, die Monatskarte für den Bus, und alles was mein Lebensunterhalt betrifft muß ich selber bezahlen.
Und sie finanziert sich mit meinem Geld ihre Puppensammlerei.
Ist das richtig?
Wenn ich 18 werde und der Kindesunterhalt an mich überwiesen wird, kann sie mir dann noch mehr Geld abknöpfen????
Mein Vater wollte schonmal mit ihr reden, aber sie spricht nicht mit ihm.

Vielen Dank schonmal

Marco
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Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 15.12.04, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich glaube du missverstehst da etwas...

Deine Mutter bekommt das Kindergeld nicht, damit sie für dich kocht, wäscht oder ähnliches,...

Du weist, dass dein Einkommen sich auf deinen Unterhaltsanspruch auswirkt ?

Das ist kein Taschengeld und alles andere haben die Eltern zu tragen, dein Unterhaltsanspruch ändert sich mit der Höhe deines Einkommens.

Und 50,- € dafür, dass deine Mutter - nehme ich mal an, denn du sagst ja nichts gegenteiliges - deine Wäsche mitwäscht, dein Essen einkauft und die Wohnung alleine putzt ist ja nun wirklich nicht viel.

Hättest folgende Alternative:

Ausziehen, Barunterhalt von beiden Eltern (denk dran, der mindert sich um dein Einkommen abzüglich 85,- €) und dann von dem Geld, das dir bleibt Wohnung mieten, Essen selbst zahlen, selbst waschen, selbst kochen, selbst die Telefonrechnung zahlen, selbst GEZ zahlen, selbst....etc.
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Marco
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 12:23    Titel: ?? Antworten mit Zitat

Wie 50 Euro!!!!!! sie bekommt noch 150 Kindergeld und 170 Unterhalt!!!!!
PLUS die 50 von meinem Lohn.
Und soviel Waschmittel gibt es ja wohl nicht.mein Zimmer mache ich selber sauber.
Ich würde gerne ausziehen, aber von ihr würde ich keinen Pfennig sehen.

Gruß

Marco
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Snowflake
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 15.12.04, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

So funktioniert das nicht.

Sie ist unterhaltspflichtig dir gegenüber. Genau wie dein Vater. Genau so, wie er zahlen muss, muss auch sie zahlen, wenn du ausziehst.

Aber ich fürchte immernoch, du bedenkst nicht, dass dein eigenes Einkommen, also deine Ausbildungsvergütung, sich mit dem Unterhalt verrechnet. Sprich, was du an Einkommen hast - 85 € wird von seinem Unterhaltsanspruch abgezogen.

Du musst also durchaus einen Teil deines Unterhaltes von deinem eigenen Einkommen bestreiten.

Sie kann nicht einfach nicht zahlen, wenn du ausziehst. Auf den Unterhalt hast du Anspruch und den kannst du einklagen.
_________________
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