Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unfall mit fremden Auto - eigene Privathaftpflicht?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unfall mit fremden Auto - eigene Privathaftpflicht?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 18:07    Titel: Unfall mit fremden Auto - eigene Privathaftpflicht? Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Fahrer hat sich das Auto eines bekannten geliehen (natürlich mit erlaubnis Geschockt ) und baut damit einen Unfall ohne Personenschaden abe rmit 2x Totalschaden. Nun tritt ja die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters gegenüber dem Dritten in Kraft. Der Fahrer hat ja nun aber auch den Halter des Fahrzeuges geschädigt. Tritt in einem solchen Fall die Privathaftpflicht des Fahrers in Kraft (gegenüber dem Halter des Fahrzeuges)?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Weil in der PHV die Deckung bei Beschädigungen geliehener Sachen ausgeschlossen sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haftung schließt i.d.R. zudem Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz (auch Einparken, Be- und Entladen usw.) aus.

Für die Schäden am (eigenen) Kfz des Fahrzeughalters ist nur die Vollkasko-Vers. zuständig.

*klug-scheiß-modus-an*
daher werden Autos, Frauen und Kugelschreiber auch niemals verliehen Idee
*klug-scheiß-modus-aus*
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre zu prüfen, ob der Fahrzeugbesitzer den Schadenverursacher für die Selbstbeteiligung und den Rabattverlust haftbar machen kann.

Aber auch das zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht.


Und da stimme ich Duisburger zu:

*klug-scheiß-modus-an*
daher werden Autos, Frauen und Kugelschreiber auch niemals verliehen
*klug-scheiß-modus-aus*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.