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hausverkauf und betreuungsrecht

 
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catrinchen
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 14:31    Titel: hausverkauf und betreuungsrecht Antworten mit Zitat

ich habe die betreuung für meine mutter. also offziell mit bestellungsurkunde (vermögenssorge, gesundheitsfürsorge, aufenthaltsbestimmung) nun steht ein hausverkauf an. ich weiß, dass ein verfahrenspfleger evt. eingeschaltet werden kann. was mich jetzt interessiert, ist der ablauf des ganzen "verfahrens".

also der rechtspfleger sagt mir: erst notarieller vertrag, urkunde - dann zustimmung durch vormundschaftsgericht, bei zweifel an der person meiner mutter evtl. verfahrenspfleger.
eine zustimmung durch das gericht VOR Abschluß des Kaufvertrages geht nicht.

alles ziemlich verwirrend.

vielleicht weiß einer mehr aus erfahrung.

danke catrinchen
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AndreasHL
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 18:19    Titel: Hausverkauf Antworten mit Zitat

Hallo,

alles recht einfach, ich schildere das mal in dürren Worten:

- Wertgutachten erstellen lassen (auf Kosten der Betreuten, amtlich vereidigter Gutachter notwendig, keine Makler oder ähnliches !)

- Gutachten an Gericht plus Antrag auf Genehmigung zum Hausverkauf, evtl. mit schriftlicher Zustimmung der Mutter

- Nach Genehmigung durch das Gericht an Bank oder Makler wenden oder selbst tätig werden (bin mit einer Bank sehr gut gefahren, habe das schon zwei mal gemacht)

- Verkauf: Beurkundung durch Notar, sollte der Wert aus dem Gutachten nicht erreicht werden, vorher nochmals mit der Gericht in Verbindung setzten.

Persönlich würde ich den sonstwas tun und das Haus selbst verkaufen, dafür gibt es ja Fachleute, und de Maklercourtage zahlen ja andere.

Ich darf von hier aus viel Glück und eine schöne Weihnachtszeit wünschen Auf den Arm nehmen

Andreas
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