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GG vs. Verfassung
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@Werner May (bzw. dessen Lehrer)

Der historische Grund für den Namen Grundgesetz war, dass der parlamentarische Rat bewußt die Bezeichnung "Verfassung" vermeiden wollte, um die Vorläufigkeit des Grundgesetzes (bis zur Widervereinigung in Freiheit) zu betonen.

Grundgesetz Erstfassung hat folgendes geschrieben::
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Karsten11"]Hallo,

@Werner May (bzw. dessen Lehrer)

Der historische Grund für den Namen Grundgesetz war, dass der parlamentarische Rat bewußt die Bezeichnung "Verfassung" vermeiden wollte, um die Vorläufigkeit des Grundgesetzes (bis zur Widervereinigung in Freiheit) zu betonen.

Grundgesetz Erstfassung hat folgendes geschrieben::
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen


Ganz im Gegensatz dazu wollten die Westmächte die Verwendung des Begriffs "Verfassung" erzwingen. Siehe hierzu auch:

http://www.verfassungen.de/de/de49/index.htm

Der parlamentarische Rat erlaubte sich die Freiheit, "Grundgesetz" in der englischen Fassung mit Constitutional Law zu übersetzen. Dies erlaubte den Siegermächten das Gesicht zu wahren und im Grundgesetz eine wahre "Constitution" zu erkennen
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baba wolf
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 22:11    Titel: hmm Antworten mit Zitat

Zu karsten

Wiedervereinigung in Freiheit?

Freie geheime Wahl einer Verfassung?

Wer voder was sind :Ein Freies Volk?

All die Beiträge täuschen doch nicht über die Worte des Art.146.

Kann der Gesetzgeber diesen Zusatz denn nicht löschen?

Gruss Baba Frage
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 10:30    Titel: Re: hmm Antworten mit Zitat

Hallo,

baba wolf hat folgendes geschrieben::
Kann der Gesetzgeber diesen Zusatz denn nicht löschen?


in der Tat wäre es 1990 nur konsequent gewesen, Art 146 zu streichen.

Offenkundig hat sich dafür keine verfassungsändernde Mehrheit gefunden. Und heute fehlt schlicht der Anlass.
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