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Verfasst am: 02.11.06, 10:32 Titel: Ist eine Versicherung zur Schriftlichkeit verpflichtet?
Hallo zusammen,
es geht um Unterhalt für Hinterbliebene bei Tötung des Unterhaltspflichtigen.
Ist es denkbar, dass eine hinterbliebene Ehefrau, die gemeinsam mit einem Anwalt eine Schadenersatzforderung berechnet und der gegnerischen Versicherung übermittelt, keine schriftliche Schadensberechnung von der Versicherung erhält sondern sich zB. mit einen Anruf mit dem Angebot eines pauschalen Betrages zur Abgeltung aller Ansprüche begnügen muss?
Somit hat doch die Geschädigte nun die Wahl zwischen einer von der Versicherung vorgegebenen (somit vermutlich zu geringen) Schadenersatz-Summe und einem jahrelangen Streit vor Gericht.
Ist eine Versicherung während der Regulierung nicht auch aussergerichtlich schon zumindest zu einer schriftlichen Stellungnahme verpflichtet?
Wie weit darf eine Versicherung sozusagen "auf einer Klage" bestehen bevor sie leistet bzw. sich schriftlich äussert?
Auf was könnte die Versicherung in solch einem Falle verklagt werden? Bestünde neben dem eigentlichen Schadenersatz noch die Möglichkeit, dem Verhalten einer solchen Versicherung etwas entgegen zu setzen?
Solch ein Fall käme doch einer Erpressung nahe. Und wenn es keine Erpressung wäre, dann doch zumindest unlauter. An wen könnte sich eine Geschädigte in solchen Fällen wenden? Den Versicherungsombudsmann?
Ich wäre dankbar für ein paar Hinweise, zu was eine Versicherung eigentlich verpflichtet ist bei der Regulierung. Und in wie weit sie sozusagen auf einer Klage bestehen kann.
Vielleicht würd´s helfen, diese Frage im Unterforum für Zivilprozessrecht zu stellen. Dort tummeln sich mehr richtige Juristen als hier im Versicherungsrecht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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