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Verfasst am: 05.07.06, 06:47 Titel: Ferienwohnung vom Vermieter storniert
Hallo,
wir haben die Buchungsbestätigung vom Vermieter am 27.06.2006 erhalten. Der Mietpreis wurde von uns sofort komplett überwiesen. Am 04.07.2006 schreibt er uns, die Wohnung wäre aus Versehen doppelt belegt und da ich später gebucht hätte, könnte ich die Wohnung nicht haben.
In den AGB steht nur, der Vermieter kann kündigen : bei höherer Gewalt oder Gründen die er nicht zu Vertreten hat. Bei Stornierung durch den Mieter bis 14 Tage vorher verlangt ER sogar 50% des Mietpreises als Stornogebühr !!!
Muss der Vermieter jetzt für einen Ersatz sorgen (gleichwertig, notfalls auch teurer) ?
Im gleichen Urlaubs-Ortsteil oder in der näheren/weiteren Umgebung (Strandnähe) ?
Was ist, wenn er nicht für Erstz sorgt, kann ich dann trotzdem wie vereinbart anreisen und notfalls auf seine Kosten ins Hotel? _________________ MfG
Henning Krause
Auf jeden Fall kann vom Vermieter die sofortige Rücküberweisung des bereits bezahlten Betrages gefordert werden. Oder bei Forderung eine gleichwertige Unterkunft, die er dann bezahlt. Ich denke aber nicht, dass Sie ein Hotel als Ersatz fordern können, da dieses teurer sein wird als das was Sie gebucht haben und keine gleichwertige Unterkunft darstellt, sondern eine ganz andere Art der Unterkunft.
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass eine vergleichbare Wohnung in der Umgebung zur Verfügung gestellt wird. Sonst kann man Schadenersatz verlangen und nicht nur das überwiesene Geld zurück. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ich bitte um Beachtung unserer Forenregeln - Stichwort: individuelle Rechtsberatung ist hier aus gesetzlichen Gründen nicht erlaubt. Insofern die beiden bisherigen Antworten durchaus widersprüchlich sind, lasse ich sie stehen, auch als Dokumentation, dass Ratschläge in der Sache hier nicht sinnvoll möglich sind.
Allgemein verhält es sich so, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind - das ist der berühmte Grundsatz pacta sunt servanda. Deshalb kann ein Vermieter grundsätzlich sogar den vollen Mietpreis fordern, wenn der Mieter storniert, abzüglich ersparter Kosten wie z.B. Reinigung - das aber nur zu den "skandalösen" Stornogebühren ... Umgekehrt ist er aber auch an seine vertraglichen Zusagen gebunden - s. Beitrag von l-user. Wie er für deren Einhaltung sorgt, ist zunächst nicht das Problem des Mieters.
Wie das in Eurem Fall konkret aussieht, kann man allerdings nur beurteilen, wenn man alle für den Beherbergungsvertrag relevanten Unterlagen kennt. Das ist auch aus den oben genannten Gründen hier im Forum nicht möglich. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Ich würde den Vermieter mal fragen wie er es sehen würde wenn der Gast "versehentlich" zwei Unterkünfte gebucht hat und nun einfach nicht kommt (weil die Unterkunft bei diesem Vermieter zuletzt gebucht wurde) und dazu noch sein Geld zurück verlangt... Leute gibt's... Ist aber andererseits bei großen Hotel "auf Malle" oder bei Fluggesellschaften so "Usus"
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