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Verfasst am: 24.08.06, 14:52 Titel: verbot eine bestimmte kleidung zu tragen gesetzeswidrig?
hallo,
in einem anderen forum lese ich gerade ein streitgespräch mit. doch bevor ich mich dort ein mische, brauche ich hilfe.
also, folgender fall:
in einem museum soll ein mittelaltermarkt stattfinden. der veranstalter schreibt nun auf seiner webseite, das besucher in fantasiekleidung und gewandung NICHT eingelassen werden.
nun gibt es 2 fraktionen, die einen befürworten dies, die anderen fühlen sich in ihrer freiheit, sich so zu kleiden wie sie möchten bevormundet.
gibt es ein gesetz, welches einem veranstalter erlaubt, bestimmte personen wegen ihrer kleidung auszuschließen?
wie gesagt, es ist eine öffentliche veranstaltung.
die kleidung um die es geht ist nicht provozierend.
es geht einzig allein um die frage, ob der veranstalter eine rechtsgrundlage hat.
weiß da jemand bescheid?
begosch _________________ ich hab von nix ne ahnung und davon viel.
Man müsste jetzt noch erörtern, in wie weit ein die Veranstaltung tatsächlich als öffentlich angesehen werden kann.
Vor Discotheken werden regelmäßig Leute wegen ihrer Kleidung oder was auch immer abgewiesen. Dazu berechtigt das Hausrecht nunmal. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
hallo,
also ich mache öffentlich oder nicht davon abhänig, welche ART von veranstaltung das ist. bei einer disko hast du sicherlich recht, fällt bei mir unter eher privat.
doch bei einem museum, welches mit öffentlichen mitteln gefördert wird nicht. diese sollte jedem zugänglich sein. wenn ich mich recht erinner, steht auch etwas von freiheit der bildung und informationsrecht im grundgesetz.
doch dies ist nur meine meinung, ob ich recht damit habe hoffe ich hier zu erfahren.
begsoch _________________ ich hab von nix ne ahnung und davon viel.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.08.06, 22:31 Titel:
Auch in einem Museum gilt Hausrecht. Daß eine Institution mit öffentlichen Geldern gefördert wird, macht sie nicht automatisch zu einer staatlichen Einrichtung, gegenüber derer man sich möglicherweise direkt auf das GG berufen könnte.
Unabhängig davon ist eine "Ungleichbehandlung" aus Sachgründen durchaus zulässig. Deswegen darf man nicht im Bikini in die Kirche, nicht in der SS-Uniform ins Arbeitsamt und eben auch nicht unbedingt in "Fantasiekleidung" zu einer mittelalterlichen Veranstaltung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 05.11.06, 01:52 Titel:
Könnte mann/frau etwas präzisere Fragen stellen?
Wer soll "mann/frau" sein? Grenzbeamte? Privatpersonen?
Wer sollen "Personen mit fremdländiger Kleidung" sein? Nur Ausländer? Oder auch Deutsche, die sich so kleiden? (Im übrigen: "fremdländisch")
Generell *muß* man niemand ins Land lassen (Schranken nur durch das Asylrecht, das Schengener Abkommen und evtl. weitere supranationale Vereinbarungen). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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