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KFZ nach Leasing kaufen

 
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schmidt_as
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 11:19    Titel: KFZ nach Leasing kaufen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte mein Auto nach Ende des Leasings (Geschäftsleasing) von der Leasing-Firma kaufen und fragte deshalb nun bei dieser den Rückkaufwert an.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich das Auto nicht kaufen könne, da es einen Vertrag mit dem Händler geben soll.
In diesem Vetrag soll geregelt sein, dass der Händler das Auto nach dem Leasing kauft.

Ich dachte ich kann nach dem Leasing das Auto kaufen, zurückgeben oder weiterfinanzieren.

Warum will die Leasing das Auto nicht rausgeben?
In meinem Vertrag ist so weit ich weis auch nichts geregelt.

Ich gehe mal davon aus das der Rückkaufwert beim Händler um ein vielfaches höher ist als der berechnete (Neupreis - Anzahlung - Leasing = Rückkaufpreis)


Was würde passieren wenn ich den Vertrag kündige - kann ich das Auto dann rauskaufen?

Da die Differenz zwischen Marktwert und Rückkaufwert sehr hoch ist möchte ich das Auto auf jeden Fall irgendwie rauskaufen.

Hatte jemand schon mal so einen Fall und kann mir helfen?


Wünsche noch eine schöne Woche
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 11:05    Titel: Re: KFZ nach Leasing kaufen Antworten mit Zitat

schmidt_as hat folgendes geschrieben::

Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich das Auto nicht kaufen könne, da es einen Vertrag mit dem Händler geben soll.
In diesem Vetrag soll geregelt sein, dass der Händler das Auto nach dem Leasing kauft.


Das hört sich ganz nach einem KM-Vertrag an. D.h. im Leasingvertrag ist kein Restwert vermerkt, sondern nur eine Kilometer-Leistung. Hierbei trägt nicht der LN das Restwertrisiko, sondern der Restwert-Garant und das dürfte der Händler sein. Der LN hat grundsätzlich kein Recht, das Fahrzeug zu erwerben, geschweigedenn zu einem bestimmten Wert.

Der LN kann sich nur irgendwie mit dem Händler versuchen zu einigen.

schmidt_as hat folgendes geschrieben::

Ich dachte ich kann nach dem Leasing das Auto kaufen, zurückgeben oder weiterfinanzieren.


Kaufen: Nein
Zurückgeben: Ja
Weiterfinanzieren: Unter Umständen.

schmidt_as hat folgendes geschrieben::

Warum will die Leasing das Auto nicht rausgeben?
In meinem Vertrag ist so weit ich weis auch nichts geregelt.


Weil der LG dazu nicht verpflichtet ist und der LN kein Recht dazu hat. Beim KM-Vertrag ist grundsätzlich geregelt, daß der LN das Fahrzeug zurück liefern muß. Steht auch in den AGB unter dem Punkt "Rückgabe" oder so ähnlich.

schmidt_as hat folgendes geschrieben::

Ich gehe mal davon aus das der Rückkaufwert beim Händler um ein vielfaches höher ist als der berechnete (Neupreis - Anzahlung - Leasing = Rückkaufpreis)


Aus Sicherheitsgründen dürfte der Marktwert über dem Rückkaufwert liegen, sonst würde der Händler Verlust machen. Der Restwert beim KM-Vertrag wird meistens sehr vorsichtig kalkuliert. Der Kunde kann das Fahrzeug ja einfach zurückgeben und dann muß der Händler sehen, wie er das Ding verkauft kriegt. Eine Übernahme durch den LN ist nicht vorgesehen.

Dies gilt im übrigen für alle Arten von Leasingverträgen !!!!

schmidt_as hat folgendes geschrieben::

Was würde passieren wenn ich den Vertrag kündige - kann ich das Auto dann rauskaufen?


Das ändert nichts an der Sachlage, wie oben beschrieben. Zumal der Leasingvertrag auch nicht kündbar ist.

schmidt_as hat folgendes geschrieben::

Da die Differenz zwischen Marktwert und Rückkaufwert sehr hoch ist möchte ich das Auto auf jeden Fall irgendwie rauskaufen.


Verständlich, aber nicht machbar. Nur auf dem Verhandlungswege mit dem Händler.
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