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Artikel 146
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baba wolf
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 23:25    Titel: zu all dem Antworten mit Zitat

Hi

der Artikel 146 der Blinddarm

des Volkes......

Keine Antwort ist auch eine Antwort

Aus welchem Winkel ich auch schaue

immer noch.....Gruss Baba Verfassungslos

Ps Aus dem Rahmen zu fallen heisst aber nicht vorher
im Bilde gewesEN ZU SEIN Ronnylein Ausrufezeichen
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 02:00    Titel: Re: zu all dem Antworten mit Zitat

baba wolf hat folgendes geschrieben::
Baba Verfassungslos


Meine Großeltern konnten damit ganz gut leben, mit der Verfassungslosigkeit.

Meine Eltern konnten damit ganz gut leben, mit der Verfassungslosigkeit.

Ich kann damit auch ganz gut leben, mit der Verfassungslosigkeit.

Da wird's der baba wolf für die verbleibende Zeit seines Lebens auch noch verkraften.

Schönen Lebensabend

wünscht

der Petz
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 08:22    Titel: Re: zu all dem Antworten mit Zitat

baba wolf hat folgendes geschrieben::

Ps Aus dem Rahmen zu fallen heisst aber nicht vorher
im Bilde gewesEN ZU SEIN Ronnylein Ausrufezeichen


@ Toph

Das dürfte letzte Zweifel eigentlich beseitigen Winken

Die Formulierungen scheinen auf unseren alten Freund (deutscher Schriftsteller Lachen )

hinzuführen Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen

Wie wäre es mal mit dem Lesen der Präambel? Guckst Du hier http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html .

Es mag zwar schwer verständlich sein, aber das GG ist doch die Verfassung der "BRD", oder habe ich da irgendwas verpasst?

Es heißt ja schließlich auch nicht Bundesgrundgesetzgericht Mit den Augen rollen ! Diese Diskussion lässt mich leicht verwirrt zurück. Da komme ich nicht mit, muss an meinem Intellekt liegen. Verlegen
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland trägt den Namen "Grundgesetz". In anderen Worten: Sie ist eine Verfassung und sie heißt "Grundgesetz". Art. 146 GG enthält nichts anderes als die Selbstverständlichkeit, dass das Grundgesetz (so wie jede andere Verfassung auch) den Verfassungsgeber selbst nicht binden kann.

Alles andere Herumgeheimnissen am scheinbaren Widerspruch zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung" ist gegenstandslos.

Gruß,
moro
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