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Es mag zwar schwer verständlich sein, aber das GG ist doch die Verfassung der "BRD", oder habe ich da irgendwas verpasst?
Es heißt ja schließlich auch nicht Bundesgrundgesetzgericht ! Diese Diskussion lässt mich leicht verwirrt zurück. Da komme ich nicht mit, muss an meinem Intellekt liegen.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland trägt den Namen "Grundgesetz". In anderen Worten: Sie ist eine Verfassung und sie heißt "Grundgesetz". Art. 146 GG enthält nichts anderes als die Selbstverständlichkeit, dass das Grundgesetz (so wie jede andere Verfassung auch) den Verfassungsgeber selbst nicht binden kann.
Alles andere Herumgeheimnissen am scheinbaren Widerspruch zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung" ist gegenstandslos.
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