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Fitnessstudio - Kündigungsrecht bei Gesellschaftswechsel?!

 
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tenos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 10:02    Titel: Fitnessstudio - Kündigungsrecht bei Gesellschaftswechsel?! Antworten mit Zitat

Sachverhalt

1. Fitness Holding A betreibt unter dem Namen Zukunftssport eine Fitness-center-Kette mit u.a. einem Studio A in der Stadt D.

2. Nach einigen Jahren wird in der Stadt D ein Studio einer anderen Kette übernommen, auch Zukunftssport genannt (Studio B), aber von einer Gesundheits Company D & B GmbH als Eigentümerin betrieben. Im Internet werden aber beide Studioketten zugehörig zur Holding dargestellt (zwei Ketten unter einem Dach).

3. Herr X aus D schließt einen Vertrag mit der Gesundheits Company D&B GmbH für das Studio B.

4. Die Holding A muss Insolvenz anmelden und Herr X erhält ca. 5 Wochen später ein Schreiben, in dem sein Zukunftssport Studio B in "Gesundheitsstadt" umbenannt wird. Im Schreiben ist als Betreiberin des umbenannten Studios die Gesundheits Company GmbH mit neuer HRB Nummer benannt. Teilweise erfolgen Briefwechsel mit Firmenbezeichnung Gesundheitsstadt und dann wieder mit Zukunftssport Verwaltung.

5. Herrn X wurde nicht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung angeboten, Herr X hat keine neuen Verträge unterschrieben.

Frage: Hat Herr X Anspruch auf außerordentliche Kündigung aufgrund von Inhaber/Gesellschafterwechsel?
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtsprechung besagt, dass ein abgeschlossener Vertrag NICHT auf den Rechtsnachfolger wirkt und man bei Wechsel des Betreibers ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung hat.
Hierzu sollte auch unter der Suchfunktion des Forums etwas zu finden sein.

U.a. ist das Thema auch hier angeklungen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=86904

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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tenos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Dir, wollte nur noch mal sicher gehen, dass bei neuer HRB Herr X auch von einem Rechtsnachfolger ausgehen kann. Herr X hat die Kündigung aufrecht erhalten, die Ermächtigung zur Lastschrift zurückgezogen und wartet nun weiter ab was passiert.

13 hat folgendes geschrieben::
Die Rechtsprechung besagt, dass ein abgeschlossener Vertrag NICHT auf den Rechtsnachfolger wirkt und man bei Wechsel des Betreibers ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung hat.
Hierzu sollte auch unter der Suchfunktion des Forums etwas zu finden sein.

U.a. ist das Thema auch hier angeklungen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=86904
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