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Verfasst am: 14.12.04, 14:12 Titel: Punktabzug aufgrund von Fehlstunden
Hallo,
ich besuche die 12 Klasse einer Gymnasialen Oberstufe in Bremen.
Meine Deutschlehrerin will mir in der Halbjahresendnote aufgrund zu vieler Fehlstunden Punkte abziehen. Meine Frage: gelten Stunden, in denen ich an Schulveranstaltungen (Jugend trainiert für Olympia) teilgenommen habe auch als Fehlstunden. Und gibt es eine festgelegte Grenze, aber der man Punkte abziehe darf? Muß sie mich nicht vorher direkt darauf hinweisen, wenn ein Punktabzug bevor steht!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.12.04, 20:15 Titel: Re: Punktabzug aufgrund von Fehlstunden
> gelten Stunden, in denen ich an Schulveranstaltungen (Jugend trainiert für Olympia) teilgenommen habe auch als Fehlstunden.
Wurden Sie für diese Veranstaltungen denn offiziell vom Unterricht beurlaubt?
> Und gibt es eine festgelegte Grenze, aber der man Punkte abziehe darf? Muß sie mich nicht vorher direkt darauf hinweisen, wenn ein Punktabzug bevor steht!
Wenn durch die hohe Anzahl von Fehlstunden generell die Leistung nicht dem Erwarteten entsprach (z.B. weil durch das häufige Fehlen der Lehrer seltener die Gelegenheit hatte, sich durch "Drannehmen" von Ihrem Wissenstand zu überzeugen), kann man dies durchaus in die Note einfließen lassen.
Extremes Beispiel, um es zu verdeutlichen:
Angenommen es finden 30 Stunden im Halbjahr statt (nehme mal ein Beispiel aus der Uni).
Schüler A ist alle 30 Stunden anwesend, sagt in 3 Stunden je einmal etwas sehr gutes und ist die restlichen 27 Stunden durchschnittlich (mal weiß er was, mal weiß er nichts).
Er bekommt 7 von 15 Punkten.
Schüler B ist nur 3 Stunden anwesend, sagt in jeder der drei einmal etwas sehr gutes (wie A). Die restlichen 27 Stunden ist er gar nicht da.
Natürlich könnte er nun genau so gut, schlechter oder sogar besser als A sein - dafür hat der Lehrer einfach zu wenig Anhaltspunkte, da die Basis zu klein ist.
Hat B aber die Fehlstunden selbst verschuldet (und das hat er wohl, sonst wären es keine Fehlstunden, sondern entschuldigte Abwesenheit), muß er sich zurechnen lassen, daß ihm das Fehlen zum Nachteil ausgelegt wird (nämlich so, als hätte er sich auf den guten 3 Stunden ausgeruht und eine "objektivere" Bewertung vereitelt) - denn stets hat der Schüler eine Bringschuld hinsichtlich seiner Leistungen.
Wäre dem nicht so, würde jeder Schüler nur noch in der ersten Stunde eine erstklassige Leistung bringen, dann nicht mehr auftauchen und am Ende seine Eins einfordern. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Um die Frage einmal von einer anderen Seite her zu betrachten:
Generell sind entschuldigte Fehlstunden nicht zu Lasten des Schülers/Prüflings auszulegen. Auch nicht zu seinen Gunsten.
Unentschuldigtes Fehlen dagegen ist u.U. knallhart - das kann als Leistungsverweigerung (0 Punkte/ Note 6) eingestuft werden.
Soweit ich es verstehe - bin nun kein Experte für Schulrecht per se - ergibt sich aber selbst für entschuldigte Fehlzeiten etwas anderes, wenn die Fehlzeiten ein so großes Maß ereichen, dass dadurch die objektive Bewertungsgrundlage nicht mehr gegeben ist.
Beispiel s.o. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Punktabzug aufgrund Fehlstunden ist rechtswidrig, egal ob die Fehlstunden entschuldigt oder unentschuldigt waren. Wenn der Schüler unentschuldigt fehlt, gibt es ein abgestuftes Sanktionensystem, der Punktabzug gehört nicht zu den statthaften Sanktionen. Bei der Benotung wird die Leistung bewertet, und zwar die Leistung in den Unterrichtseinheiten, in denen der Schüle anwesend war, die Benotung ist keine Sanktion für häufiges Fehlen.
Mit dem Argument "mündliche Mitarbeit" ist doch genau das Schulalltag und grade aufgrund der schwer zu widerlegenden Begründung nahezu unangreifbar, weil seltenst Mitschüler dahingehend bereit sind das Gegenteil zu bezeugen.. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Punktabzug aufgrund Fehlstunden ist rechtswidrig, egal ob die Fehlstunden entschuldigt oder unentschuldigt waren. Wenn der Schüler unentschuldigt fehlt, gibt es ein abgestuftes Sanktionensystem, der Punktabzug gehört nicht zu den statthaften Sanktionen. Bei der Benotung wird die Leistung bewertet, und zwar die Leistung in den Unterrichtseinheiten, in denen der Schüle anwesend war, die Benotung ist keine Sanktion für häufiges Fehlen.
Birnbaum
Herr Dr. Birnbaum,
sind Sie bezüglich unentschuldigtem Fehlen völlig sicher?
Unentschuldigtes Fehlen kann - soweit mir bekannt - eben gerade als Leistundsverweigerung bewertet werden. Genauso als wenn der Schüler sich in den Unterricht setzen würde und gezielt nichts macht.
Bei schriftlichen Leistungskontrollen - die zudem unangekündigt erfolgen können - war ich mir bisher diesbezüglich eigentlich sicher. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Also, da muss ich mich jetzt doch ein wenig relativieren.
Zitat:
Herr Dr. Birnbaum,
sind Sie bezüglich unentschuldigtem Fehlen völlig sicher?
Unentschuldigtes Fehlen kann - soweit mir bekannt - eben gerade als Leistundsverweigerung bewertet werden. Genauso als wenn der Schüler sich in den Unterricht setzen würde und gezielt nichts macht.
Ja, stimmt schon. Wenn der Schüler die Leistung verweigert, dann ist das wie eine nicht erbrachte Leistung zu werten. Da habe ich mich zu pauschal ausgedrückt. Mit dem Argument: "Du hast so häufig gefehlt, da gebe ich Dir jetzt mal eine schlechte Note" funktioniert das nicht. Wenn der Schüler aber in einer ganz konkreten Stunde nicht anwesend war, und in dieser Stunde wurde ein Leistungsbild erstellt, und für das Fehlen hat der Schüler keine Entschuldigung, wird der Lehrer wohl berechtigt sein, das wie eine (einzelne) nicht erbrachte Leistung zu werten. Nur ist das häufige Fehlen eben kein genereller Leistungsparameter.
Zitat:
Mit dem Argument "mündliche Mitarbeit" ist doch genau das Schulalltag und grade aufgrund der schwer zu widerlegenden Begründung nahezu unangreifbar, weil seltenst Mitschüler dahingehend bereit sind das Gegenteil zu bezeugen..
Ja, aber ich habe den Fragesteller so verstanden, dass der Lehrer aus seiner Motivation kein Geheimnis macht, sondern sie eher ostentativ vor sich herträgt. Im Normalfall kann der Lehrer hundert Begründungen finden, warum er die Leistung des Schülers schlecht bewertet, den er im Prinzip einfach nur nicht mag, da gebe ich Ihnen recht.
Zitat:
Könnten sie mir den dazugehörigen Gesetzestext zeigen?
Nein, kann ich leider nicht, dazu gibt es keinen Gesetzestext. Wenn es einen gäbe, müssten Sie noch sagen, um welches Bundesland es sich handelt. In NRW gibt es den § 14 II ASchO, darin steht, welches die möglichen Ordnungsmaßnahmen bei einem Fehlverhalten des Schülers sind. Und von Notenherabstufung steht darin nichts.
Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Punktabzug aufgrund Fehlstunden ist rechtswidrig, egal ob die Fehlstunden entschuldigt oder unentschuldigt waren.
Birnbaum
Das ist, zumindest für einige Bundesländer, schlicht und einfach falsch.
Die entsprechenden Schulordnungen besagen, dass nicht erbrachte Leistungen, die auf vom Schüler selbst zu verantwortende Fehlstunden zurückgehen, mit der Note "6" bewertet werden müssen.
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