Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe mich bei meinem ersten Post etwas falsch ausgedrückt, also hier nochmal anders formuliert:
Angenommen Person A gründet ein Unternehmen BC, das gebrauchte Elektrogeräte des Herstellers XY in Gebrauchtbörsen aufkauft, diese zerlegt, um dann mit den gebrauchten Ersatzteilen zu handeln. So wie es häufig mit gebrauchten Autoteilen gemacht wird. Der Hersteller XY selber vertreibt keine Ersatzteile, sondern bietet nur einen Reparaturservice an.
Kann der Hersteller XY dem Unternehmen BC verbieten, gebrauchte Ersatzteile seiner Geräte zu verkaufen? Braucht BC eine Genehmigung von XY? Darf BC mit dem Firmennamen von XY werben, z.B. "gebrauchte XY-Ersatzteile"? Gibt es sonst noch etwas kritisches zu beachten bei einem derartigen Gewerbe?
Danke schonmal allen fleißigen Schreibern und sorry für den ersten ungünstig ausgedrücken Post!
Viele Grüße!!!
Zum Handel: Ist meiner Ansicht nach kein Problem, solange die ausgeschlachteten Geräte mit Zustimmung des Inhabers eventuell berstehender gewerblicher Schutzrechte (Marken, Patente, Gebrauchsmuster) in der EU verkauft wurden. Damit sind die Schutzrechte erschöpft.
Zur Werbung: Geht auch, sie § 23 MarkenG.
Sonst zu beachten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Gesetzliche Bestimmungen zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf
- Steuerrechtliche Fragen
- Bei Online-Handel ein korrektes Impressum, Widerrufsbelehrung usw.
- Wenn AGB verwendet werden sollen, diese von Fachmann/Fachfrau erstellen lassen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.