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Die Grundlagen des Grundgesetzes

 
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Werner May
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Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 08:19    Titel: Die Grundlagen des Grundgesetzes Antworten mit Zitat

1947 wurde von dem Zonenausschuss der CDU das Ahlener Programm erarbeitet. Dieses Programm darf wohl als Grundlage für das Grundgesetz angesehen werden. Ich zitiere einige Kernaussagen daraus:

„…Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund aus erfolgen. Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr als das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein…
…Die Wirtschaft hat der Entfaltung der schaffenden Kräfte des Menschen und der Gemeinschaft zu dienen…
…Verhinderung der Zusammenballung wirtschaftlicher Kräfte in der Hand von Einzelpersonen, von Gesellschaften, privaten oder öffentlichen Organisationen, durch die die wirtschaftliche oder politische Freiheit gefährdet werden könnte…
… Die neue Struktur der deutschen Wirtschaft muss davon ausgehen, dass die Zeit der unumschränkten Herrschaft des privaten Kapitalismus vorbei ist…
... Konzerne und ähnliche wirtschaftliche Gebilde, die nicht technisch, sozial oder wirtschaftlich absolut notwendig sind, sind zu entflechten und in selbständige Einzelunternehmungen zu überführen…
…Unternehmungen monopolartigen Charakters, Unternehmungen, die einen bestimmte Größe überschreiten müssen, verleihen eine wirtschaftliche und damit eine politische Macht, die die Freiheit im Staate gefährden kann… Darüber hinaus soll bei diesen Unternehmungen das machtverteilende Prinzip eingeführt werden, damit jede mit dem Gemeinwohl unverträgliche Beherrschung wesentlicher Wirtschaftszweige durch den Staat, Privatpersonen oder Gruppen ausgeschlossen wird…“


Als eine Lehre aus den Erfahrungen des 3. Reichs und dem verheerenden Krieg wurde „die Verhinderung des Kapitalistischen Systems“ ein Schwerpunkt für die neue Verfassung.
Wie kann es sein, dass Politik, Justiz und Kommentatoren zugelassen haben, dass der Deutsche Staat die gleichen Fehler begeht, die er vor dem 3. Reich begangen hat? Die gleichen Fehler bringen die gleichen Folgen: Hohe Staatsverschuldung, Hohe Arbeitslosigkeit, Abbau der Sozialsysteme und Teilnahme an Kriegshandlungen. Wieder schlittert dieser Staat in eine Katastrophe. Die Staatsverschuldung kann nicht abgebaut werden und führt unweigerlich zum Bankrott. Die Bundeswehr ist längst zu einer Angriffsarmee ausgerüstet und beteiligt sich an Angriffshandlungen. Dabei sollte von deutschem Boden „Nie wieder Krieg!“ ausgehen.
Wie also kann es ein, dass das GG einen völlig anderen Sinngehalt hat als das, was „Deutsche Politik“ und „Deutsches Recht“ ausmachen??
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 11:03    Titel: Re: Die Grundlagen des Grundgesetzes Antworten mit Zitat

Werner May hat folgendes geschrieben::
Die Bundeswehr ist längst zu einer Angriffsarmee ausgerüstet und beteiligt sich an Angriffshandlungen . Dabei sollte von deutschem Boden „Nie wieder Krieg!“ ausgehen.


Wen hat die BW denn angegriffen, hab ich da irgendwas verpasst?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bestimmte ideologielastige Begriffe können eine Diskussion behindern oder schlimmstenfalls verhindern ... Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 01:17    Titel: Re: Die Grundlagen des Grundgesetzes Antworten mit Zitat

Werner May hat folgendes geschrieben::
Wie also kann es ein, dass das GG einen völlig anderen Sinngehalt hat als das, was „Deutsche Politik“ und „Deutsches Recht“ ausmachen??


Was macht denn Ihrer Meinung nach "Deutsche Politik" und "Deutsches Recht" aus? Was irgendein "Zonenausschuss der CDU" vor 60 Jahren mal beschlossen hat? Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Werner May
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage nach der Beteiligung an Angriffshandlungen läßt sich so beantworten:
1.) In den AWACs Leitzentralen sitzen auch Bundeswehrsoldaten und die sind fast immer dabei wenn es darum geht, die Ziele für die Bomben auszusuchen. Da Deutschland in der Tat nicht angegriffen wurde, kann es sich nicht um "Verteidigungseinsätze" handeln...
2.) Der Überfall auf Jugoslawien wird zwar selten erwähnt, aber man sollte ihn nicht vergessen. Und es gibt inzwischen Klagen der dortigen Bevölkerung vor deutschen Gerichten wegen der Zerstörung ziviler Objekte.
3.) In Afghanistan war eine Sondereinheit der BW (KSK) offensichtlich von Anfang an mit beteiligt und nach Informationen aus den Medien haben sie die Ziele für Bombardements ausgesucht. Bisher hat die Bundesregierung versäumt die öffentlichkeit darüber zu informieren was die KSK in Afghanistan eigentlich gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft hat meine Anzeige deswegen mit der Begründung eingestellt, die BW habe sich nicht an Angriffshandlungen beteiligt. Immerhin weiß man inzwischen durch die "Folterskandale" ind die auch die KSK verwickelt ist, dass sie sich in Afghanistan engagiert haben...
4.) Wenn von deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen soll, wie das GG vorschreibt, dann dürfen von deutschem Boden aus auch keine waffenbeladenen Bomber starten und mit Billigung deutscher Behörden über deutschem Hoheitsgebiet fliegen... Aber auch hier scheint die gegenseitige Kontrolle der 3 Gewalten nicht zu funktionieren....
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

1 & 2: Vukovar, Srebrenica, Sarajewo? War der dortige Völkermord ohne Internationalen Einsatz abwendbar?

3: Taliban? Musste dort nicht etwas passieren?

4: da kann man geteilter Meinung sein. Das hängt jeweils an der Auffassung, ob der "Schlag" berechtigt war.

Ich würde das nicht so hoche hängen, weil die Einsätze der BW jeweils durch UN- oder sonstige Mandate gedeckt waren.

Die Frage ist allerdings, ob DE nach der Wiedervereinigung wirklich überall mimischen muss. Ich finde perönlich, dass nicht, aber das ist augenscheinlich nicht mehrheitsfähig. Nur würde ich die Lage nicht so kritisch sehen. Man kann sich da auch verrrennen. Jedenfalls hab ich nicht das Empfinden, dass in Bosnien, Afghanistan oder sonstwo die BW mit dem Schiessen angefangen hat, das waren doch andere!
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