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Verfasst am: 23.10.06, 13:45 Titel: Lärmbelästigung am WE durch Firma im Mischgebiet
Hallo zusammen!
Firma X, ansässig in einem Mischgebiet (Gewerbe- und Wohngebiet) hat neuerdings auch am Wochenende (sogar in den Abendstunden) Werksbetrieb, was eine enorme Lärmbelästigung der Anwohner mit sich bringt. Das Unternehmen gehört zur Metallverarbeitung. Nicht nur der Produktionslärm, sondern auch der Versand bzw. der Speditionsbetrieb beeinträchtigen die Ruhe.
Müssen die Anwohner diese Zustände dulden?
Aus dem Urteil 25 U 311/98 des OLG Frankfurt/M vom 17.5.2002 geht dieses nicht eindeutig hervor.
Er gilt die Nachruhe. Informieren Sie das Umweltamt oder das Gewerbeaufsichtsamt, die müssen klären ob es Auflagen gibt die das Unternehmen erfüllen muss und dem Betrieb aufrecht zu erhalten.
Klaus
Wird aber schwer normalen Betriebs zu verhindern _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Mischgebiet ist ein Baugebiet nach § 6 Baunutzungsverdnung. Es dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind unter anderem Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, aber auch Unterhaltungs- und Speisebetriebe, die abends, nachts und am WE tätig sein dürfen. Voraussetzung Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte 60 dB(A) tags, 45 dB(A) nachts. Ein metallverarbeitender Betrieb gehört auf den ersten Blick nicht dazu, hat aber vielleicht Bestandsschutz. U. U. liegt der metallverarbeitende Betrieb auch in einem benachbarten Gewerbegebiet, dann haben die Anwohner schlechte Karten. Ein Besuch beim Bauamt wird Klarheit schaffen.
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