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Dumm gelaufen oder noch was zu retten?

 
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 12:06    Titel: Dumm gelaufen oder noch was zu retten? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

B mietet bei A eine Wohnung an und merkt sehr schnell, dass der Vermieter sehr viel mehr von ihm will als nur mietvertragliche Beziehungen.

B zieht sofort aus. A stellt ihm weiter nach durch Zusendung von e-mails und SMS; B zeigt das bei der Polizei an. A wird schließlich auch wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

A erhebt aber gleichzeitig auch Forderungen gegen B aus dem beendeten Mietverhältnis, Reparaturkosten, Reinigungskosten; nach Ansicht von B sämtlich an den Haaren herebeigezogen.

B wendet sich gegen die schriftlichen Mahnungen des A gleichfalls schriftlich. B ist dann für 3 Monate eines Praktikums ortsabwesend. In dieser Zeit wird ihm der von A veranlasste Mahn- und auch Vollstreckungsbescheid zugestellt. Nach seiner Rückkehr erhebt B sofort Einspruch gegen den VB verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Das Gericht weist den Einspruch und den Antrag auf Wiedereinsetzung mit Urteil zurück, da Verfristung verschuldet.

Berufung ist wegen geringem Streitwert, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht zulässig.

B zahlt am selben Tag der o.g. Verurteilung (noch nicht rechtskräftig) des A aber die im VB festgesetzte Summe nebst Zinsen findet aber die dem Vollstreckungsbescheid erhobenen Forderungen seines Ex-Vermieters völlig abwegig und möchte das an A gezahlte Geld zurück fordern.

Geht das? Z.B. Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, Klage aus § 826 BGB? Andere Ideen?

Gruß
Peter H.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das liefe doch darauf hinaus, ein vollstreckbares Urteil über die Hintertür wieder auszuhebeln. Könnte ich mir jetzt keinen Ansatz vorstellen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Das liefe doch darauf hinaus, ein vollstreckbares Urteil über die Hintertür wieder auszuhebeln.

Ist doch nur ein VB; Anspruch wird da ja nicht geprüft, Stichwort: Materielle Rechtskraft?

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Könnte ich mir jetzt keinen Ansatz vorstellen.

Und das mit § 826 BGB? Hatte das schon mal vor ein paar Jahren probiert, hat nicht hingehauen. Weinen

Gruß
Peter H.
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