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Verfasst am: 07.11.06, 23:37 Titel: Freibier von Zechpreller bestellt
Folgendes Gedankenexperiment:
Ein Gast in einem Lokal bestellt eine Lokalrunde: Freibier für alle! Als es ums Bezahlen geht ist der Besteller spurlos verschwunden. Wer zahlt? Kann der Wirt die entgangenen Kosten auf die Gäste abwälzen, die das Bier inzwischen verzehrt haben?
Um die Sache noch etwas zu erschweren: in dem Lokal herrschtt folgende eigentümliche Regel zum Verzehrszwang: Jeder Gast, der das Lokal betritt, ist verpflichtet mindestens ein Getränk zu verzehren, das nicht unbedingt ein Bier sein muß, d.h. also auch ein Mineralwasser sein könnte. Bei Einlaß in das Lokal wird jedem Gast diese Regel bekanntgemacht, d.h. er schließt bei Betreten einen Vertrag, durch den er diese Regel akzeptiert.
Kann der Wirt sich nach der betrügerischen Lokalrunde nun darauf berufen, daß das vom Zechpreller bestellte Bier eben das obligatorische Erstgetränk gewesen sei, das jeder Gast ohnehin zu bestellen und zu bezahlen hat? Falls nicht, müssen die Gäste dann anschließend ein weiteres Erstgetränk bestellen oder können sie sich nun ihrerseits darauf berufen, daß das zechprellerische Freibier ja ihr obligatorisches Erstgetränk war, selbst wenn der Wirt nun auf dessen Kosten sitzenbleibt?
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 08.11.06, 05:57 Titel:
Wenn einer ohne zu bezahlen das Lokal verlässt darf der Wirt nicht einfach auf den Anderen Gast umwälzen. Man muss nur das bezahlen was man selber bestellt hat.
Ganz so genau kann ich Dir dies nicht sagen.
Zitat:
Um die Sache noch etwas zu erschweren: in dem Lokal herrschtt folgende eigentümliche Regel zum Verzehrszwang: Jeder Gast, der das Lokal betritt, ist verpflichtet mindestens ein Getränk zu verzehren, das nicht unbedingt ein Bier sein muß, d.h. also auch ein Mineralwasser sein könnte. Bei Einlaß in das Lokal wird jedem Gast diese Regel bekanntgemacht, d.h. er schließt bei Betreten einen Vertrag, durch den er diese Regel akzeptiert.
Sowas kann der Wirt zwar machen, Aber er kann nicht bestimmen welches Getränkt du zu nehmen hast (im deinem Fall ist das Bier), sondern du kannst selber bestimmen was du trinken willst, im diesem Fall Mineralwasser. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Ja aber, muß ich mir dann als Gast ein weiteres Getränk bestellen, wenn ich schon das geprellte Bier der Lokalrunde getrunken habe? Wenn der Zechpreller nicht verschwunden wäre, dann hätte ich ja mein Erstgetränk von ihm bezahlt bekommen. Das ist ja das eigentlich kniffelige an der Sache
Verfasst am: 14.11.06, 17:06 Titel: Re: Freibier von Zechpreller bestellt
schluppi22 hat folgendes geschrieben::
Jeder Gast, der das Lokal betritt, ist verpflichtet mindestens ein Getränk zu verzehren
Hallo. Die Gäste sind nach diesem Zitat nicht verpflichtet, etwas zu bestellen. Und verzehrt haben sie ja schon ein Bier. Aber diese Verpflichtung 1) gefällt mir nicht; 2) ist schlecht formuliert, in diesem Fall schlecht für den Wirt. Wobei diese Meinung wegen § 133 BGB oder so falsch sein kann. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nehmen wir der Einfachheit halber an, die Formulierung lautet: Jeder Gast verpflichtet sich bei Betreten des Lokals, mindestens ein Getränk seiner Wahl zu konsumieren, d.h. zu bestellen, verzehren und bezahlen. Ferner sei aus der Vergangenheit bekannt, daß im Falle einer Lokalrunde, der Spendierer, diese Verpflichtung derjenigen Gäste für die das spendierte Bier das erste und einzige Getränk ist, damit stellvertretend erfüllt hat. Nur ist es bis jetzt niemals vorgekommen, daß ausgerechnet ein Spendierer die Zeche geprellt habe.
(Nebenbei sei bemerkt, daß der vorliegende Fall vollständig ausgedacht ist. Es gibt kein solches Lokal, sondern nur eine ähnliche Problemfigur in einem ansonsten völlig anderen Rechtsgebiet.)
wenn jeder Gast sich verpflichtet, ein Getränk zu bestellen, dann reicht es nicht aus, wenn ein Spendierer dies an seiner Stelle tut. Wenn jeder Gast sich verpflichtet, ein Getränk zu konsumieren, was ist, wenn ich z.B. nur ein halbes Bier schaffe? (sehr unwahrscheinlich haha) Wenn jeder Gast sich verpflichtet, ein Getränk zu bezahlen ... kann dann jemand anders das Erstgetränk ausgeben?
Bei so enger Formulieren erscheint mir das unwahrscheinlich, wenn man es mal ganz korinthenkackerisch auslegen will. _________________ "Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
Bei so enger Formulieren erscheint mir das unwahrscheinlich, wenn man es mal ganz korinthenkackerisch auslegen will.:
Ja genau, das ist ja das Problem. Was nun, wenn einige Gäste sich standhaft weigern, ein weiteres Getränk zu bestellen, mit der Begründung, sie hätten ja ihr obligatorisches Getränk schon intus und der Wirt soll nun selbst sehn, wo er sein Geld dafür herbekommt. Kriegen Sie Recht?
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