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darf ich zur klassenfahrt gezwungen werden?

 
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Melix
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.04, 19:13    Titel: darf ich zur klassenfahrt gezwungen werden? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe ein kleines Problem.
Ich gehe in die 12 Klasse eines Gymnasiums. Nächstes Jahr nach den Sommerferien ist eine Abschlussfahrt geplant, an der ich nicht teilnehmen möchte. Ich werde aber regelrecht gezwungen einen Zettel zu unterschreiben, der meine Teilnahme bestätigt.
Ich wollte ehrlich gesagt noch nie an einer Klassenfahrt teilnehmen, musste aber immer. Jetzt wo ich 18 bin, sehe ich aber nicht ein mich immer noch dazu zwingen zu lassen. Früher wollte ich einfach nicht solange von zu hause weg sein und außerdem kam ich mit den Leuten aus meiner Klasse nicht besonders gut klar. Mittlerweile habe ich andere Gründe: Ich wohne nicht mehr zu hause, sondern lebe mit meinem Freund zusammen und versuche so gut wie es geht mit 300 EUR im monat auszukommen. Da sehe ich es nicht ein an einer fahrt teilzunehmen, die mindestens 400 EUR kostet. (da der aufenthalt 10 Tage beträgt, kommen sicherlich noch 100 EUR "Taschengeld" dazu)
Auch wenn meine Mutter bereit wäre die Fahrt zu bezahlen, sehe ich es nicht ein, soviel geld für etwas auszugeben, wo ich meiner meinung nach eh nichts von habe. (die letzten abschlussfahrten der 13 waren immer "saufgelager") Ich habe meinen lehrern gesagt, dass ich das geld viel besser anzulegen wüsste, und dass ich immernoch in diese stadt fahren könnte wenn ich genug geld dazu hätte und es mit Menschen machen kann, mit denen ich auch mehr zutun habe als ein "morgen-sagen" im vorbei gehen.

Nun meine Fragen:
ist die teilnahme pflicht?
kann ich dazu gezwungen werden?


Ich bitte um schnelle antwort, da meine lehrer richtig druck machen.
Danke im voraus
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.12.04, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage tauchte schon mehrmals auf.

Die Antwort bleibt. Keiner in der Schule kann dich zwingen, an so einer Fahrt teilzunehmen, geschweige denn so einen Haufen Geld da reinzustecken. Du kannst also getrost "zu Hause" bleiben. Das ist nicht wörtlich zu nehmen, da die Schule das Recht hat, dich stattdessen in Ersatzunterricht zu stecken oder dich mit einer ausführlichen Hausarbeit zu beauftragen.
Bei einem Freund von mir war es genau so. Er wollte weder Geld noch Zeit investieren, da er grade nach dem Führerschein ziemlich blank war und mit den Leuten überhaupt nicht klar kam. Die Schule wollte ihn zuerst in den Unterricht geben bis jemand "gemerkt" hat, dass ja alle 13er weg sind und, ersatzweise in die 12 zu gehen, wohl doch nicht Sinn der Sache sein sollte. Somit bekam er von seinem Tutor eine "Alibi-Hausarbeit"(er meinte er hätte für die 13 Punkte, die er drauf bekommen hat, nicht mehr als drei Stunden gearbeitet).
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Melix
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.04, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für die antwort!!!

Wie kann ich das den lehrern denn kurz und schmerzlos beibringen damit die aufhören mich zu nerven?
Immerhin möchte ich es mir mit denen nicht ganz verscherzne, da ich bei denen noch unterricht habe..

Ich muss für morgen ne DIN A4 seite schreiben, warum ich nicht teilnehmen will. Ist das so rechtens? Reicht es nicht zu schreiben:
"sehr geehrter Herr XX,
an der klaasnfahrt vom. xx bis zum xx nehme ich nicht teil,
mfg...."
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.12.04, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wüsste nicht, dass es entsprechende Regelungen gibt, aber du kannst der Lehrkraft zu Liebe ja eine kurze Begründung mit angeben, ähnlich dem, was du bereits geschrieben hast. Immer schön sachlich bleiben und dann bist du auf der sicheren Seite.
Das mit der DIN A4 Seite ist absolut unnötig und ungerecht. Schließlich sollst du die Klassenfahrt ja nicht aus Gewissensgründen verweigern wie den Kriegsdienst, sondern nur klar machen, dass du nicht mit willst und dir des Rechtes, dies zu tun, im Klaren bist.
Wenn er das nicht akzeptiert und du ihm keinen Buchungsauftrag erteilst, kann er von mir aus buchen und es selbst bezahlen. Er kann das Geld ja nicht mit dem Gerichtsvollzieher eintreiben oder dich mit körperlicher Gewalt in den Bus stecken.
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Melix
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.04, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

ja wunderbar, dann schreib ich dem jetzt was und damit hat er sich zufrieden zu geben!
Vielen dank nochmal!!
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