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Hilfe! Spedition hat nach über 8 Wochen nicht angeliefert!

 
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rein-rechtlich-gesehen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 08:31    Titel: Hilfe! Spedition hat nach über 8 Wochen nicht angeliefert! Antworten mit Zitat

Am 12. September habe ich einer Spedition den Auftrag erteilt, ein Möbelstück (Kommode) von Hamburg nach Athen zu transportieren. Die Firma kam auch, hat das (verpackte) Stück eingeladen, ich habe bar bezahlt (170,- Euro) und eine Rechnung erhalten.

Bis heute wurde das Stück nicht angeliefert. Auf meine Telefonversuche, Briefe, Emails reagiert der Spediteur nicht. Ich habe in den 8 Wochen lediglich 2 Mails von ihm erhalten. Nr. 1: Er hat eiinen Motorschaden und wartet auf das Ersatzfahrzeug. Nr. 2: Er ist dort, hat aber nicht die Adresse und möchte es bei einer Familie Schneiter abliefern, wo der Empfänger es sich abholen kann. Ich kenne Fam. Schneiter nicht.

Eine Riesensauerei. Ein absoluter Chaot, der Spediteur. Kein Wort von der Familie, bzw. ihrer Adresse. Ich kann überhaupt nichts organisieren.

Ich hatte ihm eine Frist gesetzt, dem Auftrag nachzukommen. Wenn nicht gehe ich zur Polizei, erstatte Anzeige. Das habe ich auch getan, die Anzeige wegen Betrugs und Unterschlagung läuft. Aber so wie ich die Sache einschätze ist es fraglich, ob das was bringt.

Deswegen nun meinen Frage: Was kann ich noch mit Bordmitteln tun (ohne teuren Anwalt einzuschalten)? Wie kann ich einen gerichtlichen Mahnbescheid oder soetwas erwirken? Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten? Danke für Hilfe.
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woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch wenn es nicht die erwartete Antwort ist:

Ein auf Transportrecht spezialisierter Anwalt (und da gibt es in Hamburg eine sehr super Winken Sozietät) wird hier weiterhelfen können.

Hier im Forum können individuelle Probleme nicht gelöst werden (Forumregeln).

Gruß

WoKa
_________________
wer lesen kann, ist klar im vorteil
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rein-rechtlich-gesehen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo!
Danke für Deinen Rat. Mein Antrieb ist nur, die Kosten möglichst im Zaun zu halten und mich auf allen anderen Ebenen, außer einem teuren Anwalt schlau zu machen. Das heißt nicht, dass ich hier Rechtsauskunft anfrage. Ich möchte lediglich nach anderen Möglichkeiten forschen.

Oder kann/darf nur ein Anwalt Druckmittel des Staates in Anspruch nehmen?

Und da MUSS es doch irgendwas geben.
Wenn man wegen jeder Schwierigkeit einen Anwalt braucht stimmt doch irgend was nicht.
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woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich kann man im normalen Leben vieles ohne Anwalt erledigen, bsp. Gewährleistungs- und Garantiefälle - vielleicht auch noch Mietrecht.

Hier aber sind Sie als Verbraucher mit dem Transportrecht konfrontiert, und da stellen sich dann schon mal Fragen nach der Beweisbarkeit eines bestehenden Transportvertrages, den Fristen für die Verlustvermutung je nach geltendem Transportrecht, Fristen für Mängelrügen, Art und Umfang der Mängelrüge, deren Form usw usw.

Das Transportrecht ist relativ kompliziert - auch weil in vielen Fällen erst durch Verfahren geklärt wird, was der Gesetzgeber denn eigentlich wollte.

Deshalb kann in diesem Fall der Rat nur sein, einen Fachanwalt für Transportrecht (mit diesem Begriff vielleicht mal "googeln") anzusprechen.

Gruß

WoKa
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wer lesen kann, ist klar im vorteil
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.11.06, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme Bezug auf den Hinweis von Woka und erlaube mir deutlicher zu werden...: Bevor hier rechtsberatende Antworten kommen:
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!


Gruß
Exrichter
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rein-rechtlich-gesehen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich mir gedacht, dass diese Belehrung wieder kommt. Das ist ja auch korrekt so. Es ist aber so, dass ich doch gar nicht nach konkreten Rechtlichen Hinweisen gefragt habe.

Es geht mir um Erfahrungen und um Tipps, was ich als Kunde der Spedition noch so machen kann.
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

rein-rechtlich-gesehen hat folgendes geschrieben::
Das habe ich mir gedacht, dass diese Belehrung wieder kommt. Das ist ja auch korrekt so. Es ist aber so, dass ich doch gar nicht nach konkreten Rechtlichen Hinweisen gefragt habe.

Es geht mir um Erfahrungen und um Tipps, was ich als Kunde der Spedition noch so machen kann.


Hallo,

du schriebst im ersten Beitrag, dass der Spediteur keine Anlieferadresse hat. Ohne selbige kann er natürlich nicht ausliefern.

Lies dir ebenfalls mal § 424 HGB durch
_________________
mfg


Günni
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rein-rechtlich-gesehen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spediteur hat mir in seiner letzten Mail geschrieben er hätte keine Lieferadresse.
Selbige hat er bei Abholung von mir bekommen und in zahlreichen emails ebenfalls.


Hab grade was von der Möglichkeit eines gerichtlichen Mahnbescheids gelesen. Was meint ihr dazu?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.06, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

rein-rechtlich-gesehen hat folgendes geschrieben::
Das habe ich mir gedacht, dass diese Belehrung wieder kommt.
Dann ist es ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Forenregeln.
Zitat:
Das ist ja auch korrekt so.
Eben.
Zitat:
Es ist aber so, dass ich doch gar nicht nach konkreten Rechtlichen Hinweisen gefragt habe.
Na, die Fragestellung
Zitat:
Was kann ich noch mit Bordmitteln tun (ohne teuren Anwalt einzuschalten)? Wie kann ich einen gerichtlichen Mahnbescheid oder soetwas erwirken? Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten?
begründet schon die Erwartung/Befürchtung, dass rechtliche Hinweise zu einem konkreten Geschehen gegeben werden (sollen). Und deshalb mache ich jetzt hier zu.

Gruß Exrichter
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