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Kann man Behandlungskosten als Schaden geltend machen?

 
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Keiko1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 13:27    Titel: Kann man Behandlungskosten als Schaden geltend machen? Antworten mit Zitat

Hallo, liebe Forumsmitglieder, ich habe noch mal eine Frage. (Ich hoffe, ich nerve nicht mit meinen ganzen Fragen. Verlegen )

Und zwar würde ich gerne wissen, ob man generell auch die Kosten einer ärztlichen Behandlung als Schaden bei der Versicherung eines Unfallgegners geltend machen kann.

Ich weiß zwar schon, dass das nicht der Fall ist, wenn man gesetzlich krankenversichert ist. Ist ja auch klar, dann hat man selbst ja auch keinen Schaden, nur die eigene Krankenversicherung hätte einen, da sie die Behandlung ja zahlt.

Aber wie ist das denn, wenn man privat versichert ist? Und zwar so, dass man erstens einen Selbstbehalt hat und zweitens immer Prämienrückerstattung bekommt, wenn man die Versicherung nicht in Anspruch nimmt?

Kann man in diesem Fall das, was man in Form des Selbstbehaltes selbst zahlen muss, als Schaden geltend machen?

Und wie ist das mit der Prämienrückerstattung, die es dann ja nicht mehr gibt, wenn man die Versicherung in Anspruch nimmt? Kann man da was als Schaden geltend machen?
(Die Rückerstattung wäre in dem Fall ja nicht nur für ein Jahr weg, sondern auch in den nächsten Jahren bekommt man viel weniger zurück.)

Oder dürfte man in dem Fall auch sagen, dass man die eigene Krankenversicherung gar nicht in Anspruch nimmt, weil man die Rückerstattung nicht gefährden will und man deshalb sämtliche Kosten bei der gegnerischen Versicherung als Schaden geltend machen will?

Oder wäre man wegen der Schadensminderungspflicht sogar verpflichtet, seine Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich auf all diese vielen Fragen die ein oder andere Antwort erhalten würde. Herzlichen Dank im Voraus!

Einen schönen Tag noch wünscht
Keiko Smilie
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 13:38    Titel: Re: Kann man Behandlungskosten als Schaden geltend machen? Antworten mit Zitat

Keiko1 hat folgendes geschrieben::
.
(Ich hoffe, ich nerve nicht mit meinen ganzen Fragen. Verlegen )


ach woher,dafür ist das Forum doch da Winken


Keiko1 hat folgendes geschrieben::
.

Und zwar würde ich gerne wissen, ob man generell auch die Kosten einer ärztlichen Behandlung als Schaden bei der Versicherung eines Unfallgegners geltend machen kann.


ja.

Keiko1 hat folgendes geschrieben::
.

Oder wäre man wegen der Schadensminderungspflicht sogar verpflichtet, seine Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen?


nein. Das wär im übrigen auch egal. Wenn der Geschädigte sich die Kosten der ärztlichen Behandlung von seiner PKV erstatten lässt, wird die wiederum beim Schadenverursacher Regress nehmen. Es kommt also im Endeffekt auf´s gleiche raus, ob der Schadenverursacher die Kosten dem Geschädigten direkt ersetzt oder auf dem umweg über die PKV.

(übrigens: für die gesetzliche Krankenversicherung gilt nichts anderes: auch die wird wegen der unfallbedingten Aufwndungen Regress beim Verursacher nehmen. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere: einmal § 116 SGB X für die GKV, und ür die PKV isses § 67 VVG)

***********************

edit: mir is noch was eingefallen: wenn es bei den Kosten der Heilbehandlung um größere Beträge geht, sollte der Geschädigte das in jedem Fall über seine private krankenversicherung abwickeln. Denn bis der Schädiger bzw. dessen haftpflichtversicherung dann tatsächlich zahlen, das kann lange dauern, oder möglicherweise ergibt sich irgendwann doch noch eine Mithaftung mit der Konsequenz, dass der Schadenersatz nur anteilig zu tragen ist.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Keiko1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 14:49    Titel: Re: Kann man Behandlungskosten als Schaden geltend machen? Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Keiko1 hat folgendes geschrieben::
.
(Ich hoffe, ich nerve nicht mit meinen ganzen Fragen. Verlegen )


ach woher,dafür ist das Forum doch da Winken


Das weiß ich auch wirklich ganz stark zu schätzen! Auch Ihre Antwort hat mir wieder sehr geholfen. Danke dafür!



Zitat:

edit: mir is noch was eingefallen: wenn es bei den Kosten der Heilbehandlung um größere Beträge geht, sollte der Geschädigte das in jedem Fall über seine private krankenversicherung abwickeln. Denn bis der Schädiger bzw. dessen haftpflichtversicherung dann tatsächlich zahlen, das kann lange dauern, oder möglicherweise ergibt sich irgendwann doch noch eine Mithaftung mit der Konsequenz, dass der Schadenersatz nur anteilig zu tragen ist.



Ja, das leuchtet mir ein.

Aber wenn ich da noch mal nachfragen dürfte: Wie ist das denn dann mit dieser Beitragsrückerstattung, die man dann ja nicht mehr erhält. Kann man das dann in irgendeiner Form auch als Schaden geltend machen?

Ein Beispiel: A hat schon seit Jahren seine Krankenversicherung nicht mehr in Anspruch genommen hat und bekommt deshalb inzwischen ein stolzes Sümmchen von 700,- Euro als Beitragsrückerstattung.

Reicht er jetzt aber die Behandlungskosten bei seiner Versicherung ein, bekommt er ja nicht nur in diesem Jahr diese 700,- Euro nicht mehr erstattet. Vielmehr bekommt er auch in den Jahren darauf erst mal wieder viel weniger zurückerstattet. Er fängt dann ja quasi wieder bei Null Rückerstattung an und es dauert Jahre, bis er wieder bei den 700,- Euro Rückerstattung pro Jahr ist. Auf die nächsten 5 Jahre gerechnet, wäre das sehr viel mehr als nur die 700,-, die er dieses Jahr nicht bekommt, wenn er einreicht.

Allerdings kann man natürlich auch nicht genau sagen, wieviel es denn jetzt tatsächlich wäre, was er in 5 Jahren oder so zurück bekommen würde. Man weiß ja nicht, ob er nicht sowieso seine Versicherung in Anspruch nehmen muss, weil irgendwas Größeres ist oder wie hoch die Rückerstattung ohne Inanspruchnahme tatsächlich ausfallen würde.

Man kann also gar nicht richtig beziffern, wie hoch der Schaden für den A wäre, wenn er jetzt seine Versicherung in Anspruch nimmt, oder?
Hat er dann eben einfach Pech gehabt, was die Rückzahlung angeht? Kann er davon also gar nichts als Schaden geltend machen? Oder zumindest die Rückzahlung für dieses Jahr, die er dann nicht bekäme?

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu lang. Verlegen

Vielen, vielen Dank für alle Antworten und noch einen schönen Tag!

Keiko
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