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Hallo zusammen, ich habe bisher nichts zum Verfassungsrecht geschrieben, aber da ist was eingefallen. Ich habe mitbekommen, dass dieser Grundsatz aus Art. 3 GG abgeleitet wird. Aber dort steht das nicht
Gibt es in Jura allgemeine Ableitungsregeln? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Häh?
Könnte die Frage vielleicht umformuliert werden? Ich habe keinen Schimmer worum es geht (gehen soll)... _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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