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Anbieter X

 
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Kerstin2006
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Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 18:20    Titel: Anbieter X Antworten mit Zitat

Wir denken uns folgenden Fall:

Herr A kommt duch Zufall beim Surfen auf der Anbieter X-Seite auf die Funktion der DSL-Verfügbarkeitsprüfung. Nach Eingabe seiner korrekten Telefon-Nr. nebst Vorwahl, erscheint die Anzeige:

"DSL steht an Ihrem Telefonanschluss Nr. XXXXXX/XXXXXX zur Verfügung. Sie können die folgende Anschlußgeschwindigkeit auswählen TDSL 1000 Kombi!"

Herr A freut sich und macht sich auf in den T-Punkt- Laden der Anbieter X und möchte nun genau so einen Anschluß beantragen.

Der nette Herr der Anbieter X, Herr T, teilte A aber nun mit, dass dieser Anschluß für ihn aber doch nicht verfügbar sei.

Als Herr A dann die Verfügbarkeitspüfung der Anbieter X auf der anbietereigenen HP anspricht, meint Herr T dass hätte überhaupt nichts zu sagen und sei nicht bindend.

Im übrigen kann das so auch nicht ganz richtig sein, denn bisher hat Herr A einen TDSL-Business-Anschluß....vom gleichen Anbieter.


Hat Herr T Recht? Kann die Anbieter X also wissentlich falsche Angaben auf ihrer Geschäfts-HP machen? Ist das nicht ein Wettbewerbsverstoß? Kann Herr A die Anbieter X hier irgendwie "festnageln"?
_________________
Gruß Kerstin
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 03:09    Titel: Antworten mit Zitat

Verfügbarkeitsprüfungen online haben ein gewisses Programm.

Ob die Daten dort korrekt eingegeben und ausgewertet wurden, wer weiß das schon?

Erfahrungsgemäß haut das meist hin. Verbindlich ist aber ein schriftliches Angebot des Betreibers.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Kerstin2006
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Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Besuch in den Geschäftsräumen der Anbieterin X ist Herrn A aber dann auch direkt schnell das Internet per Sat angeboten ebenso Mobilfunk (schickes Handy mit Vertrag). Somit wurde also der Besuch auf Grund dieser Onlineabfrage genutzt Herrn A (ohne dass er danach gefragt hat) weitere Dinge anzubieten.

Mir stellt sich da die Frage...unlauterer Wettbewerb?
_________________
Gruß Kerstin
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich in den Supermarkt gehen, dann werden mir da staendig Dinge angeboten, die ich nicht haben will. Z.B. Obst, Gemuese, Vitaminsaefte, Joghurt, usw.
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Kerstin2006:

Wenn A schon DSL hat, warum macht er dann nochmal eine Abfrage? Er weiß doch das es geht Winken Die Abfrage wird ihm keine neue Erkenntnis bringen, ausser vielleicht, dass er nicht mit 16 MBit im Internet surfen kann, sondern nur im Standard-Schlurf.

Unlauterer Wettbewerb?

Aua. Weisen Sie Anbieter X mal nach, dass die positive Verfügbarkeitsabfrage zu einem Geschäftsbesuch /Ladenbesuch führt. Bei einer Werbung mit "Bei uns gibts Bares auf die Kralle wenn Sie kommen" könnte ich das nachvollziehen, die Anlockwirkung ist ja gelegt. So betrachte ich die Verfügbarkeitsabfrage als nettes Gimmick, aber nicht als Werbemittel.
A könnte auch zu Anbieter Y gehen - wenns Anbieter X schon hinkriegt....
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Kerstin2006
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Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

A hat DSL Business Tarif (von Anbieterin X) und zahlt dafür monatlich wesentlich mehr Geld als ein "normaler" DSL Anschluss kosten würde !

Lt. Anbieterin X, also Mitarbeiter T, der zum Zeitpunkt des Gespräches davon noch nichts wusste, (weil Herr T noch nicht in den entsprechenden Bereich der Kundenseite geschaut hatte) sei es aber gar nicht möglich einen DSL Zugang zu erhalten.

Natürlich werden mir in einem Supermakt die verschiedesten Gegenstände zum Kauf angeboten, nur wenn ich ein Werbeblatt der Firma XY erhalte, worauf entsprechende Angebote gemacht werden, müssen die in der Filiale auch erhältlich sein, oder zumindest gewesen sein.
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Gruß Kerstin
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mitarbeiter sind immer nur so gut wie sie geschult sind und manche haben individuelle Beschränkungen.

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es bei erfolgreicher Verfügbarkeitsabfrage immer die Option, auch online einen Vertrag zu schließen oder wenigstens einen Antrag abzusetzen. Gesetzt den Fall, X macht das um Kunden in das Ladengeschäft zu locken, macht X was falsch. Die "Ware" gibts auch anderswo, nicht nur im Ladengeschäft.

Wenn X den Vertrag nicht erfüllen kann, kommt das früh genug raus - bzw. in den Hinweisen/ AGB steht sowieso regelmäßig, dass die Online-Abfrage unter Vorbehalt steht.

Was will A?

A hat einen ungünstigen Tarif? Soll er den Business-Tarif kündigen und einen günstigeren wählen.
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Kerstin2006
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Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

flüstertüte hat folgendes geschrieben::
Was will A?

A hat einen ungünstigen Tarif? Soll er den Business-Tarif kündigen und einen günstigeren wählen.


Wenn das mal so einfach wäre! Bisher war die Aussage der Anbieterin dass am Wohnort von A kein DSL verfügbar ist. Das hat A dann erstmal so hinnehmen müssen. Nur durch Vitamin B war es A möglich die Anbieterin dazu zu bringen ihm einen Business Anschluss zur Verfügung zu stellen. Dazu muss ich sagen, es wurden keinerlei bauliche Maßnahmen dafür durchgeführt, also keine Leitungen oder ähnliches erstellt. Bisher war der Business die einzige Möglichkeit überhaupt DSL zu nutzen.
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Gruß Kerstin
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe die Angelegenheit für A durchaus optimistisch:
X bietet ihm DSL an und liefert DSL- bei einem bestimmten Tarif. Nachdem X aber auch andere Tarife anbietet, stünde einem Wechsel nichts entgegen, es sei denn, ein Tarifwechsel ist vertraglich ausgeschlossen / beschränkt.

Die Verfügbarkeit ist doch keine Frage des Tarifs! Für X nur eine Buchungsfrage.
Soll A doch X anschreiben und einen neuen Tarif klarmachen. Die in der Vertragsbearbeitung wissen doch nicht, was die von der Verfügbarkeitsstelle zu wissen glauben.....

Also Tarifumstellung beantragen und nicht ins Ladengeschäft gehen, sondern online machen oder am Telefon. Wenn dem Mitarbeiter von X dann auffällt, dass eigentlich und sowieso DSL nicht verfügbar wäre, sieht man weiter.
Technisch würde nichts geändert, nur vertraglich.
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