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Also ich habe folgende Frage.
Sozialhilfe ist Nachrangig (§2 BSHG) gegnüber dem Wohngeld und deshalb wird Wohngeld als Einkommen angerechnet. Richtig?
Ist Wohngeld eine Zweckbestimmte Leistung nach §77 BSHG?
Wenn ja, dann dürfte Wohngeld ja nicht als Einkommen angerechnet werden!?
Das Wohngeld deckt teilweise die Kosten der Miete, deshalb verringert sich der Bedarf nach dem BSHG. Andernfalls würde die Stadt für denselben Zweck zweimal zahlen.
Also ist Wohngeld keine Zweckbestimmte Leistung!?!?
In § 77 steht: "Leistungen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck gewährt werden, sind nur soweit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Sozialhilfe im Einzelfall demselben Zweck dient." Das Wohngeld dient der Bezahlung der Miete, die Sozialhilfe (u.a.) ebenfalls. Also ist das Wohngeld anzurechnen. Alles andere wäre auch völlig sinnlos.
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