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Verfasst am: 15.11.06, 23:20 Titel: Gründung eines Clubs
Hallo Ihr da draussen
vielleicht könnt Ihr mir helfen, bei folgender Situation:
Ein Gruppe von Freunden möchte einen Club gründen und diesen dann betreiben.
Welches Recht gilt hier? Was darf ein Club ohne als öffentliche Gaststätte zu gelten.
Der Knackpunkt ist die gewerbliche Tätigkeit. Wenn in dem Club also (alkoholische) Getränke und "wat zu futtern" gegen Bezahlung abgegeben wird, wäre das vorauszusetzen. In diesem Fall würde das Gaststättengesetz (GastG) anzuwenden sein. Wenn keine Alkoholika angeboten werden, wäre das keine Gaststätte, allerdings ein Gewerbe. Ich setze aber mal voraus, dass es dort zumindest mal eine Gerstenkaltschale geben soll.
Der Club würde m.E. nicht als Gaststätte i.S. des GastG gelten, wenn dort nichts verkauft wird. Man könnte z.B. eine Clubkasse in die Welt setzen, aus der die Getränke finanziert werden. Man darf dann nur nicht an Dritte (Nichtmitglieder) Getränke verkaufen und z.B. eine Preisliste aushängen oder Ähnliches.
Sobald das auf Gewinnerzielung hinausläuft, ist ein Gewerbe anzunehmen, das in diesem Fall eine Gaststätte wäre.
In diesem Fall müsste eine Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte erfolgen. Das kann, je nach Größe, ziemlich teuer werden.
DAnke Dir, Thomas.
Lieb das Du Dich meiner angenommen hast. Jetzt weiß ich da schon mehr.
Kannst Du mir vielleicht noch sagen, wo da nachzulesen wäre? Wo ich nach sehen könnte?
wäre es denn nicht eine möglichkeit einen "verein" zu gründen??wenn es dann nicht gewerblich ist....keine probleme _________________ "Die Welt gehört dem, der sie genießt!!"
oder eine Kirche, frei nach Al Bundy ... *und duck und weg* _________________ "Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
wäre es denn nicht eine möglichkeit einen "verein" zu gründen??wenn es dann nicht gewerblich ist....keine probleme
Man kann natürlich einen Verein gründen, nur ändert das im Prinzip nichts. Auch ein Verein kann eine Gaststätte betreiben, die konzessionspflichtig ist. Maßgebend ist, ob der "Club" gewerblich tätig ist (also die Getränke verkauft werden) oder nicht. Eine Gaststätte kann grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn sie nur einem begrenzten "Publikum" zugänglich ist.
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