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Gründung eines Clubs

 
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Clara Müller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 23:20    Titel: Gründung eines Clubs Antworten mit Zitat

Hallo Ihr da draussen Smilie
vielleicht könnt Ihr mir helfen, bei folgender Situation:

Ein Gruppe von Freunden möchte einen Club gründen und diesen dann betreiben.
Welches Recht gilt hier? Was darf ein Club ohne als öffentliche Gaststätte zu gelten.

Vielen Dank.

lG

CM
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Der Knackpunkt ist die gewerbliche Tätigkeit. Wenn in dem Club also (alkoholische) Getränke und "wat zu futtern" gegen Bezahlung abgegeben wird, wäre das vorauszusetzen. In diesem Fall würde das Gaststättengesetz (GastG) anzuwenden sein. Wenn keine Alkoholika angeboten werden, wäre das keine Gaststätte, allerdings ein Gewerbe. Ich setze aber mal voraus, dass es dort zumindest mal eine Gerstenkaltschale geben soll.

Der Club würde m.E. nicht als Gaststätte i.S. des GastG gelten, wenn dort nichts verkauft wird. Man könnte z.B. eine Clubkasse in die Welt setzen, aus der die Getränke finanziert werden. Man darf dann nur nicht an Dritte (Nichtmitglieder) Getränke verkaufen und z.B. eine Preisliste aushängen oder Ähnliches.

Sobald das auf Gewinnerzielung hinausläuft, ist ein Gewerbe anzunehmen, das in diesem Fall eine Gaststätte wäre.

In diesem Fall müsste eine Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte erfolgen. Das kann, je nach Größe, ziemlich teuer werden.
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Clara Müller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

DAnke Dir, Thomas. Smilie
Lieb das Du Dich meiner angenommen hast. Jetzt weiß ich da schon mehr.
Kannst Du mir vielleicht noch sagen, wo da nachzulesen wäre? Wo ich nach sehen könnte?

LG

CM
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die einschlägigen Gesetze sind das GastG und die GewO.

Ansonste4n würde ich vielleicht mal auf der Internetseite Deiner zuständigen IHK suchen oder googlen.

Es käme darauf an, wie der Club das ausgestalten will, so ganz präzise Angaben zu Deinen Fragen wirst Du in den Gesetzen allerdings nicht finden.

Man kann generell sagen: so lange das nicht Gewerblich ist, liegt auch keine Gaststätte vor.
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Jörch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

wäre es denn nicht eine möglichkeit einen "verein" zu gründen??wenn es dann nicht gewerblich ist....keine probleme
_________________
"Die Welt gehört dem, der sie genießt!!"
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JamreQ
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

oder eine Kirche, frei nach Al Bundy ... *und duck und weg*
_________________
"Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 17.11.06, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Jörch hat folgendes geschrieben::
wäre es denn nicht eine möglichkeit einen "verein" zu gründen??wenn es dann nicht gewerblich ist....keine probleme


Man kann natürlich einen Verein gründen, nur ändert das im Prinzip nichts. Auch ein Verein kann eine Gaststätte betreiben, die konzessionspflichtig ist. Maßgebend ist, ob der "Club" gewerblich tätig ist (also die Getränke verkauft werden) oder nicht. Eine Gaststätte kann grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn sie nur einem begrenzten "Publikum" zugänglich ist.
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