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Freibier von Zechpreller bestellt

 
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schluppi22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 23:37    Titel: Freibier von Zechpreller bestellt Antworten mit Zitat

Folgendes Gedankenexperiment:

Ein Gast in einem Lokal bestellt eine Lokalrunde: Freibier für alle! Als es ums Bezahlen geht ist der Besteller spurlos verschwunden. Wer zahlt? Kann der Wirt die entgangenen Kosten auf die Gäste abwälzen, die das Bier inzwischen verzehrt haben?

Um die Sache noch etwas zu erschweren: in dem Lokal herrschtt folgende eigentümliche Regel zum Verzehrszwang: Jeder Gast, der das Lokal betritt, ist verpflichtet mindestens ein Getränk zu verzehren, das nicht unbedingt ein Bier sein muß, d.h. also auch ein Mineralwasser sein könnte. Bei Einlaß in das Lokal wird jedem Gast diese Regel bekanntgemacht, d.h. er schließt bei Betreten einen Vertrag, durch den er diese Regel akzeptiert.

Kann der Wirt sich nach der betrügerischen Lokalrunde nun darauf berufen, daß das vom Zechpreller bestellte Bier eben das obligatorische Erstgetränk gewesen sei, das jeder Gast ohnehin zu bestellen und zu bezahlen hat? Falls nicht, müssen die Gäste dann anschließend ein weiteres Erstgetränk bestellen oder können sie sich nun ihrerseits darauf berufen, daß das zechprellerische Freibier ja ihr obligatorisches Erstgetränk war, selbst wenn der Wirt nun auf dessen Kosten sitzenbleibt?
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 05:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn einer ohne zu bezahlen das Lokal verlässt darf der Wirt nicht einfach auf den Anderen Gast umwälzen. Man muss nur das bezahlen was man selber bestellt hat.

Ganz so genau kann ich Dir dies nicht sagen.

Zitat:
Um die Sache noch etwas zu erschweren: in dem Lokal herrschtt folgende eigentümliche Regel zum Verzehrszwang: Jeder Gast, der das Lokal betritt, ist verpflichtet mindestens ein Getränk zu verzehren, das nicht unbedingt ein Bier sein muß, d.h. also auch ein Mineralwasser sein könnte. Bei Einlaß in das Lokal wird jedem Gast diese Regel bekanntgemacht, d.h. er schließt bei Betreten einen Vertrag, durch den er diese Regel akzeptiert.


Sowas kann der Wirt zwar machen, Aber er kann nicht bestimmen welches Getränkt du zu nehmen hast (im deinem Fall ist das Bier), sondern du kannst selber bestimmen was du trinken willst, im diesem Fall Mineralwasser.
_________________
Mfg Skayritera Winken
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michel65
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

wer bestellt, zahlt.
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schluppi22
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Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja aber, muß ich mir dann als Gast ein weiteres Getränk bestellen, wenn ich schon das geprellte Bier der Lokalrunde getrunken habe? Wenn der Zechpreller nicht verschwunden wäre, dann hätte ich ja mein Erstgetränk von ihm bezahlt bekommen. Das ist ja das eigentlich kniffelige an der Sache Geschockt
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 17:06    Titel: Re: Freibier von Zechpreller bestellt Antworten mit Zitat

schluppi22 hat folgendes geschrieben::
Jeder Gast, der das Lokal betritt, ist verpflichtet mindestens ein Getränk zu verzehren
Hallo. Die Gäste sind nach diesem Zitat nicht verpflichtet, etwas zu bestellen. Und verzehrt haben sie ja schon ein Bier. Aber diese Verpflichtung 1) gefällt mir nicht; 2) ist schlecht formuliert, in diesem Fall schlecht für den Wirt. Wobei diese Meinung wegen § 133 BGB oder so falsch sein kann.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

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schluppi22
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Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir der Einfachheit halber an, die Formulierung lautet: Jeder Gast verpflichtet sich bei Betreten des Lokals, mindestens ein Getränk seiner Wahl zu konsumieren, d.h. zu bestellen, verzehren und bezahlen. Ferner sei aus der Vergangenheit bekannt, daß im Falle einer Lokalrunde, der Spendierer, diese Verpflichtung derjenigen Gäste für die das spendierte Bier das erste und einzige Getränk ist, damit stellvertretend erfüllt hat. Nur ist es bis jetzt niemals vorgekommen, daß ausgerechnet ein Spendierer die Zeche geprellt habe.

(Nebenbei sei bemerkt, daß der vorliegende Fall vollständig ausgedacht ist. Es gibt kein solches Lokal, sondern nur eine ähnliche Problemfigur in einem ansonsten völlig anderen Rechtsgebiet.)
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JamreQ
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

wenn jeder Gast sich verpflichtet, ein Getränk zu bestellen, dann reicht es nicht aus, wenn ein Spendierer dies an seiner Stelle tut. Wenn jeder Gast sich verpflichtet, ein Getränk zu konsumieren, was ist, wenn ich z.B. nur ein halbes Bier schaffe? (sehr unwahrscheinlich haha) Wenn jeder Gast sich verpflichtet, ein Getränk zu bezahlen ... kann dann jemand anders das Erstgetränk ausgeben?

Bei so enger Formulieren erscheint mir das unwahrscheinlich, wenn man es mal ganz korinthenkackerisch auslegen will. Winken
_________________
"Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
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schluppi22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

JamreQ hat folgendes geschrieben::
Bei so enger Formulieren erscheint mir das unwahrscheinlich, wenn man es mal ganz korinthenkackerisch auslegen will.:

Ja genau, das ist ja das Problem. Was nun, wenn einige Gäste sich standhaft weigern, ein weiteres Getränk zu bestellen, mit der Begründung, sie hätten ja ihr obligatorisches Getränk schon intus und der Wirt soll nun selbst sehn, wo er sein Geld dafür herbekommt. Kriegen Sie Recht? Frage Frage Frage
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wollte nur mal so nebenbei erwähnt haben, dass es in Deutschland keinen Straftatbestand gibt, welcher sich
Zitat:
Zechprellerei
nennt.
Dafür aber in der Schweiz.
Sehr glücklich
Liebe Grüße.
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