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Kunde B kauft bei Firma A Waren.
Firma A läßt Ware auf Palette über Spedition C an Kunde B versenden. Palette war sehr gut verpackt.
Palette kommt an, Kunde B unterschreibt Anlieferungsformular ohne die Ware vorher auszupacken/zu überprüfen. B stellt dann erst beim auspacken fest das Palette von außen beschädigt ist (1 Fuss von Europalette fehlt) und das Ware zerbrochen ist. Kunde meldet sich gleich bei Firma A und macht Fotos zur Beweissicherung.
A meldet Schaden der Spedition C.
Palette ist nicht so angeliefert worden wie A versendet hat-Ware wurde umgepackt, andere Folie usw. und wieder eingepackt, so dass von aussen nichts zu sehen war.
Spedition verweigert Schadensregulierung, da B bei Anlieferung unterschrieben hat, dass Ware unversehrt angekommen ist.
Was kann A jetzt machen um den Schaden ersetzt zu bekommen.?
Klageweg? (gegen wenn?)
Anzeige wg. Sachbeschädigung? Gegen wen?
gemäß § 438 HGB (kannst du ja mal nach googlen) wird, so ein offensichtlicher Schaden nicht bei Ablieferung reklamiert wird vermutet, dass der Schaden nach Ablieferung entstanden ist. Im genannten (natürlich fiktiven)Fall kann man die Vermutung damit widerlegen, dass die Ware nachweisbar im Speditionsgewahrsam umgepackt wurde. Da muss sich der Spediteur schon die Frage gefallen lassen, warum die Ware umgepackt wurde.
D.h. es wird vermutet das beim Kunden B der Schaden entstanden ist, bzw. das B den Schaden zu verantworten hat.
Muss bzw. kann also A in diesem fiktiven Fall seine Ansprüche nur gegenüber B geltend machen? Obwohl A davon ausgeht, dass Spedition C den Schaden zu verantworten hat. Gäbe es keine Möglichkeit Spediteur haftbar zu machen.
im vorliegenden Fall geht der Spediteur erst einmal gemäß § 438 HGB davon aus, dass der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist. Demzufolge lehnt er die Haftung ab, da die reine Quittung seine Vermutung begründet.
Wie du schreibst, wurde die War jedoch im Speditionsgewahrsam umgepackt. Warum wohl? Da kann mann imho ddavon ausgehen, dass die Ware vom Spediteur in einen nicht transportfähigen Zustand gebracht, sprich beschädigt wurde (Auf LKW umgefallen oder was weiß ich). Damit die Ware weiterbefördert werden kann, wurde sie vom Spediteur neu verpackt. Mit diesem Fakt kann man versuchen, die Vermutung des Spediteurs, dass die Ware korrekt abgeliefert wurde, zu widerlegen. Wie jedoch ein Richter urteilt, wenn der Spediteur sich nach wie vor auf die Hinterbeine stellt, vermag ich nicht zu beurteilen. _________________ mfg
wie wäre denn nach erfolglosem EInigungsversuch mit C das weitere Prozedere?
Zwingend Anwalt einschalten? Klage einreichen (wegen was)?
Welche Kosten kämen auf A zu?
wie wäre denn nach erfolglosem EInigungsversuch mit C das weitere Prozedere?
Zwingend Anwalt einschalten? Klage einreichen (wegen was)?
Welche Kosten kämen auf A zu?
gruss
Hallo Kossobono,
bei erfolglosen Einigungsversuch mit C wärere die Einschlatung einen Anwalts mit Transportrechtskenntnissen anzuraten. Nimm bloss keinen anderen Anwat, die bieten nur heiße Luft und werden von jedem versierten Schadensachbearbeiter über den Tisch gezogen. Zu den Kosten kann ich leider nichts sagen.
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