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Direktversicherung in wirklichem Notfall vorzeitig beleihen?

 
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subway47
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 19:41    Titel: Direktversicherung in wirklichem Notfall vorzeitig beleihen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Jemand hat über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die im 60sten Lebensjahr des Versicherten fällig wird.

Dieser Jemand ist jetzt 59 Jahre alt und wird im Oktober 2007 dann 60.

Nun ist der Fall eingetreten, dass er unverschuldet durch einen Unfallschaden, den ein betrunkener Österreicher mit einem gestohlenen Fahrzeug verursacht hat, in eine prikäre finanzielle Situation gekommen ist, weil die Versicherung des Fahrzeughalters laut richterlicher Darlegung nicht zahlen muss, da das Fahrzeug angeblich genügend gesichert gewsen sei.

Von dem Österreicher ist auch nichts zu holen, weil der arbeits- und mittellos ist.

Der Jemand sitzt nun auf einer Schulden-Belastung von insgesamt ca. 8000,- Euro (anderes Auto, weil das alt Schrott war, Leihwagenkosten, Anwalts- und Gerichtskosten etc).

Nun hat die Mietwagenfirma nach Mahn- und Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher geschickt. Und witere Forderungen könnten noch folgen.

Nun die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Direktversicherung vorzeitig, also jetzt sofort, um einen Betrag von ca. 5000,- Euro zu beleihen (voraussichtliche Auszahlungssumme nach Ablauf ist ca. 18.000,- Euro)??

Gruß und vielen Dank für fachkundige Antworten Smilie
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dermayer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 22:17    Titel: Re: Direktversicherung in wirklichem Notfall vorzeitig belei Antworten mit Zitat

subway47 hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Jemand hat über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die im 60sten Lebensjahr des Versicherten fällig wird.

Dieser Jemand ist jetzt 59 Jahre alt und wird im Oktober 2007 dann 60.

[...]

Nun die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Direktversicherung vorzeitig, also jetzt sofort, um einen Betrag von ca. 5000,- Euro zu beleihen (voraussichtliche Auszahlungssumme nach Ablauf ist ca. 18.000,- Euro)??



Wenn der gesamte Wert der Versicherung auf vom Arbeitgeber geleisteten Beiträgen beruht - nein..
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subway47
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

. . . ja, der Arbeitgeber zahlt die Beiträge und dem jemand wird's vom Lohn abgezogen.

ist dann wohl nix zu machen!?

Gruß
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

subway47 hat folgendes geschrieben::
. . . ja, der Arbeitgeber zahlt die Beiträge und dem jemand wird's vom Lohn abgezogen.

ist dann wohl nix zu machen!?

Gruß


Dann ist diese Ihr unwiderruflicher Anspruch... Selbst wenn der Arbeitgeber pleite geht, so darf das Geld nicht in die Insolvenzmasse einfließen...
Es ist Ihr Geld...

Zu Ihrer Frage:
Ich würde mal die Unterlagen vom AG verlangen, denn keiner kann hier wissen, was im Vertrag steht...

Generell ist solch eine Beleihung in der LV-Sparte möglich...

Grüßle Dookie!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Derec
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 09:25    Titel: ... Antworten mit Zitat

aber da die Beiträge steuerlich gefördert sind, und der Gesetzgeber dort strenge regeln vorgibt sollte eine Beleihung nicht möglich sein.
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