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A hat seinen Wohnsitz in Deutschland, arbeitet aber für eine Nicht EU Firma mehr als 183 Tage im Ausland in verschiedenen Ländern (Non Europe). Anfällige Steuern werden in diesen Ländern von der Firma gezahlt. Allerdings ist sein Arbeitsvertrag in einem "Steuerparadies" ausgestellt (Jersey).
Die Frage ist nun, muß A in Deutschland steuern zahlen??
Und reicht es wenn A einen Bescheid an das FA einreicht in dem bestätigt ist,
daß er mehr als 183 Tage im Ausland tätig ist und/oder die Steuern in den jeweiligen Ländern bezahlt worden sind?
OK,
aber wie sieht es aus wenn die Firma die anfallenden Steuern in dem Land gezahlt hat in dem A arbeitet und dieses auch für das FA bestätigt, unabhängig ob DBA oder nicht.
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