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Einkommensteuererklärung

 
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Reloop99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 13:36    Titel: Einkommensteuererklärung Antworten mit Zitat

Allgemeine Situation:

Person A Ehemann Steuerklasse III
Person B Ehefrau Steuerklasse V
1 Kind

Seit Januar 2006 hat das Ehepaar ein Haus. Der Ehemann einen etwa 10 km längeren Weg zur Arbeit.

Person A macht seit Jahren seine Einkommensteuererklärung selbst und bekam immer eine Rückzahlung vom Finanzamt. Er bemerkte, dass dies für Jahr 2005 nicht der Fall sein sollte und hielt sich bedeckt. Allerdings bekam er vom Finanzamt die Aufforderung die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Aug. 2006 einzureichen. Dies tat er und muss zum 20. Nov. 2006 für das Jahr 2005 eine Nachzahlung von 523,13 EUR leisten. Für das Jahr 2006 ist am 10. Dez. eine Vorauszahlung von 621 EUR fällig. Des Weiteren sind in jedem Quartal 2007 Vorauszahlungen von 253 EUR zu leisten.

Person A ist verwundert, dass er wie ein Unternehmen behandelt wird und für die Zukunft wohl zu einem Steuerberater muss. Zumal das Gesamte Einkommen der Familie unter 40.000 EUR Brutto liegt.

1) Kann man die Einmalzahlung für 2006 in Höhe von 621 EUR abwenden?
2) Kann man die Quartalszahlungen für das Jahr 2007 vermeiden?
3) Kann man die Widerrufszeit von 4 Wochen außer Kraft setzen?
4) Gibt es generell Meinungen sowie Anregungen?
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 1 + 2)

Wohl nur, wenn man glaubhaft darlegt/belegt, dass sich künftig keine Nachzahlungen mehr ergeben bzw. nicht mehr in dieser Höhe ergeben.
Sollte die Nachzahlung in diesem fiktiven Fall aufgrund der Steuerklassen III und V
ergeben (wenn beide Ehegatten berufstätig!), lässt sich eine Aufhebung/Änderung der
Vorauszahlungen wohl nur erwirken, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass sich die Einkommensverhältnisse ab 2006 ff geändert haben/ändern werden.

Zu 3)
Versteh ich nicht so ganz!
Ich geh mal davon aus Widerrufszeit = Einspruchsfrist.....!?
Wenn dies gemeint ist, wieso sollte man diese ausser Kraft setzen wollen ?
Aber dazu mal pauschal gesagt: Ausser Kraft setzen geht nicht!
(Auf Erläuterungen zu Wiedereinsetzung in der vorigen Stand verzichte ich hier mal!)

Gruß

wolf25
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Reloop99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank.

Außer Kraft setzen war nicht so ganz gut formuliert. Verlängern wäre die bessere Bezeichung gewesen....
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die Einspruchsfrist ist nicht verlängerbar,
hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Person A ist verwundert, dass er wie ein Unternehmen behandelt wird


Er wird nicht wie ein Unternehmer behandelt.

Da nützt auch der Steuerberater nix.

Dass Vorauszahlungen festzusetzen sind, ergibt sich aus § 37 EStG, hier zum Anklicken.

Gruß

der Petz
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest die Vorauszahlungen ab 2007 kann man vermeiden, wenn man zur Gemeinde geht und die Steuerklassen auf IV/IV umstellen lässt und dies dem Finanzamt nachweist. Die ersparten Vorauszahlungen finden sich dann jedoch in einem höherem Lohnsteuerabzug wieder.

Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich nur bei etwa einem Arbeitslohnverhältnis von 60% zu 40%. Hat man ungefähr gleich hohen Arbeitslohn kann dies durchaus zu Nachzahlungen führen, mit IV / IV zahlt man garantiert nichts nach, soweit keine weiteren Einkünfte vorhanden sind.

Einen Einspruch gegen Vorauszahlungen muss man übrigens nicht einlegen, Vorauszahlungen werden immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt, da kann man immer wieder einen Antrag auf Herabsetzung stellen, soweit dieser auch annähernd begründet ist.
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Reloop99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank.

Das Lohnverhältnis beträgt 70 zu 30, da Person B die Ehefrau nur in Teilzeit arbeit.

Ich habe in einem Nettolohnrechner mal die Kombination IV-IV durchsimuliert. Das war Person A weniger hat, hat Person B mehr. Das Gesamtnetto hat sich nicht verändert.

1) Wie ist das möglich?

2) Kann man durch einen Wechsel zu IV-IV die Vorauszahlungen umgehen?
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Gesamtnetto hat sich nicht verändert.
1) Wie ist das möglich?


Kann eigentlich nicht sein.
Vermutlich ein Eingabefehler!
Haben Sie evtl. vergessen den KV-Beitragsatz einzugeben ?

Zitat:
2) Kann man durch einen Wechsel zu IV-IV die Vorauszahlungen umgehen?

Wie oerdiz schon schrieb ! Ja! (Zumindest in der Regel!)
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der Online-Rechner der OFD Hannover ist empfehlenswert, hier zum Anklicken.


empfiehlt

der Petz
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.11.06, 22:35    Titel: Re: Einkommensteuererklärung Antworten mit Zitat

Reloop99 hat folgendes geschrieben::

Person A macht seit Jahren seine Einkommensteuererklärung selbst und bekam immer eine Rückzahlung vom Finanzamt.


Diese Aussage irritiert mich etwas?
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