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Einkommenssterkl. zu spaet abegegben.. Was passiert?

 
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Ice80
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 08:47    Titel: Einkommenssterkl. zu spaet abegegben.. Was passiert? Antworten mit Zitat

Hallo,

das Finanzamt hat mir eine Frist gesetzt meine Einkommensteuererklaerung für 2005 abzugegeben, den ich durch Umstaende nicht eingehalten habe.

Kann jemand grob sagen mit wasfür konsequenzen ich zu rechnen habe? Evtl. Gefaengis oder Busgelder?

Ist eine weitere Fristaufschiebung um evtl. 4 Wochen zu erreichen?

Ich hatte in 2005 ein Gewerbe (Selbstaendige Arbeit) - (Dj-Booking-Agentur) angemeldet, jedoch habe ich nie einen Umsatz erziehtl. War mehr so ein Versuch einer Künstler Agentur.. Nebenbei habe ich noch gearbeitet, dann war ich 4 Monate arbeitslos und in den letzten 3 Monaten habe ich eine schulgeldpflichtige Schule besucht.

Mfg,
Ice
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Heide
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bearbeiter der FÄ sind keine Unmenschen.
Schreiben Sie und bitten um Fristverlängerung- begründen Sie Ihren Antrag ein wenig.
Viel Glück
_________________
Gruß
Heide
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Ice80
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Und was würde passieren wenn man wichtige Lohnabrechnungen und Bescheide vom Arbeitsamt einfach nicht mehr findet und somit die Einkommensteuererklaerung nicht richtig ausgefüllt abgegeben wurde?
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brabus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 77
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zuerst sollte die Lohnsteuerkarte vorliegen. Wenn diese verloren ging dann muss man sich m.E. von der Gemeinde eine Ersatzlohnsteuerkarte ausstellen lassen und der Arbeitgeber muss den Lohn darauf bescheinigen. Falls der Arbeitgeber seine Lohndaten allerdings schon elektronisch an das Finanzamt übermittelt ist das nicht schlimm denn das Finanzamt kann dann auf die Lohndaten elektronisch zugreifen.
Entweder man besorgt sich dann noch die Bescheide beim Arbeitsamt oder sagt dem Finanzamt dass das verloren ging, dann ermittelt das Finanzamt die Beträge.
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Heide
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 23.11.06, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

brabus hat folgendes geschrieben::
Zuerst sollte die Lohnsteuerkarte vorliegen. Wenn diese verloren ging dann muss man sich m.E. von der Gemeinde eine Ersatzlohnsteuerkarte ausstellen lassen und der Arbeitgeber muss den Lohn darauf bescheinigen. Falls der Arbeitgeber seine Lohndaten allerdings schon elektronisch an das Finanzamt übermittelt ist das nicht schlimm denn das Finanzamt kann dann auf die Lohndaten elektronisch zugreifen.
Entweder man besorgt sich dann noch die Bescheide beim Arbeitsamt oder sagt dem Finanzamt dass das verloren ging, dann ermittelt das Finanzamt die Beträge.


Eine Lohnsteuerkarte 2005 kann von der Gemeinde nicht mehr ausgefüllt werden, auch keine ErsatzLStK
Fragen Sie beim FA nach, ob Ihre elektonische Lohnbescheinigung vorliegt.Falls nicht:lassen Sie sich vom FA einen Vordruck hierzu geben und lassen diesen von Ihrem Arbeitgeber 2005 ausfüllen. Bei mehreren AG muss jeder diesen Vordruck ausfüllen.
Versuchen Sie beim Arbeitsamt Kopien zu erlangen----und legen Sie Ihre Unterlagen 2006, soweit Sie welche bekommen haben, ordentlich weg.
_________________
Gruß
Heide
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