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Ich weiß nicht, ob es hier einheitliche Urteile gibt, bzw. ob sich da in der Rechtssprechung etwas geändert hat.
Das, was mir bekannt ist, ist, dass nicht vor der gesamten Klasse die Klausurnote eines Schülers bekanntgegeben werden darf - es darf nur ein Notenspiegel für die gesamte Klasse (ohne Namensnennungen!) ausgehändigt werden. Allerdings ist das bei mündlichen Prüfungen anders. Hier ist die Klasse Zeuge der mündlichen Prüfung, und, so wird argumentiert, es sei pädagogisch sinnvoll, dass die Klasse hier auch erfährt, wie die vorgezeigten öffentlichen Leistungen bewertet werden.
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