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Verfasst am: 26.09.04, 10:39 Titel: Steuern für erlassene Verbindlichkeiten?
Hallo an das Forum,
ich habe Verbindlichkeiten aus Warenleiferungen in Höhe von 200Tsd € bei einem Gläubiger. Nun soll es einen Vergleich geben. Er wird sich mit 50Tsd zufrieden geben.
Meine Frage nun: müssen die restlichen 150Tsd von mir versteuert werden?
Danke für Antworten.
Verfasst am: 26.09.04, 16:52 Titel: Re: Steuern für erlassene Verbindlichkeiten?
Hallo,
ein Problem spricht das BMF-Schreiben allerdings nicht an. Die USt die du als Vorsteuer ja schon geltend gemacht hast musst Du natürlich zurückzahlen macht rund 20.700,- EUR. Mal über einen Stundungsantrag reden.
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