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gesetzl. Betreuung/Vormundschaft im Krankheis-/Pflegefall

 
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lilliput
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.04, 13:29    Titel: gesetzl. Betreuung/Vormundschaft im Krankheis-/Pflegefall Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum.
Folgender fiktiver Fall wurde neulich zum Gespräch:

Frau XY (Anfang 80, verwitwet, keine Kinder, lediglich 2 Nichten) liegt im KH, ist derzeit nicht ansprechbar und leidet an "multiplen" Organversagen und gutartigem, jedoch (aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes) nicht operablen Hirntumor.
Zeitweise leidet sie unter massiven Fieberschüben, deren Therapie mit Antiboitika lässt aber ein Nierenversagen folgen.
Ärzte können und wollen (ohne gesetzlichen Vertreter) keine lebensverlängenden intensiv-Maßnahmen ergreifen.

Jetzt soll am Gericht ein Vetreter benannt werden, der allerdings aus aus den Reihen der "Nichten" kommen kann.

In der Diskussion wurden bereits Träger der Kosten (z.b von Therapie), Ausmaße der Vormundschaft etc berücksichtigt und erläutert.

Folgende Frage blieb jedoch offen:

Wenn Frau XY schonn seit 5 Wochen im KH verweilt, sich ihr Zustand (im Wechsel Therapie von Fieber und Nierenversagen) nicht erheblich ändert, wann sind Vormund/KH verpflichtet, Frau XY in ein Pflegeheim zu überweisen?
Konkret: Wo endet bei diesem Fallbeispiel die aktive KH-Betreuung und fängt die (Langzeit)Betreuung durch Pflegekräfte an?

mfG

Lilliput
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AndreasHL
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.04, 22:10    Titel: Heimunterbringung Antworten mit Zitat

Hallo,

da sollte man einfach erstmal vom gesunden Menschenverstand ausgehen. Dass ein Mensch in diesem Zustand nicht mehr in die Wohung zurück kann dürfte naheliegen, es sein denn, es geschieht ein Wunder.

Wenn also dieser Zustand nach dem besten Wissen der Mediziner anhalten wird, andererseits eine Heimbetreuung ausreichend ist, dann kommt es darauf an, ob der Betreuer für die Aufenthaltsbestimmung zuständig ist und ob die Betreute ihre Zustimmung geben kann und auch gibt.

Bei Zustimmung durch die Betreute, so sie denn noch geschäftsfähig ist, erleichtert die Angelegenheit. Sonst ist beim Gericht ein Antrag auf Zustimmung zur Heimutnerbringung zu bringen, das kann schon mal 2 Monate dauern bis zur Entscheidung.

Vorher ist tunlichst die Frage der Einstufung in der Pflegeversicherung zu klären. Hier am Ort gibt es Seniorenheime, die ohne Pflegestufe niemanden aufnehmen.

Zudem ist es manchmal Glücklssache, auf die schnelle einen Heimplatz zu finden, alos nicht so lange warten.

Hört sich vielleicht kompliziert an, ist es aber nicht.

Gruss

Andreas
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