Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterhaltsschuld in den Niederlanden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterhaltsschuld in den Niederlanden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Zitterpappel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 96
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 16:56    Titel: Unterhaltsschuld in den Niederlanden Antworten mit Zitat

Frau A. und Herr B. haben vier Kinder. Nach der Scheidung sind zunächst alle Kinder bei Frau A. Dann gelingt es dem Herrn B. erst das Älteste, dann das zweitälteste Kind zu sich zu locken. Da er sich nicht ausreichend um die Kinder kümmert, geht es vor allem mit der Schule bergab. Zuerst kommt das eine Kind zu Frau A. zurück, um den Schulabschluss zu retten, dann das andere Kind.
Herr B. muss nun Unterhalt zahlen, tut es aber über zwei Jahre lang nicht (angeblich auf Anraten eines Anwaltes).
Eine Unterhaltsschuld von über 26000 Euro steht aus ( von Januar 2002 bis Dezember 2004), bevor Herr B. die Unterhaltszahlung nach gutem Zureden im Gerichtssaal wieder aufnimmt.
Er arbeitet inzwischen nicht mehr in Deutschland, sondern in den Niederlanden.
Dort hat er sich gut beraten lassen und erfahren, dass hier keiner diese Forderung an ihn durchsetzen kann.
Frau A. hat die Last allein getragen und hat einen Schufa-Eintrag kassiert. Nun zahlt sie selbst die Schulden ab und weiß nicht, wie sie Herrn B. dazu bringen kann, ihr diese (seine) Last abzunehmen und selbst zu tragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Unterhaltspflichten ist grds. das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht(http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_211_213_01/index.html) anzuwenden.

Es wird also zunächst geprüft, welches Recht denn auf die Unterhaltspflicht des Vaters anzuwenden ist: Nach Art. 4 HUntÜ ist das grds. das Recht am Aufenthaltsort des Berechtigten (also der Kinder). Dies ist hier Deutschland. Wenn nun die Kinder nachweislich einen Unterhaltsanspruch nach dt. Recht haben, kann sich der Vater dem nicht dadurch entziehen, dass er nun in den Niederlanden wohnt.
Besteht ein vollstreckbarer Titel gegen den Vater, kann dieses nach den Regeln des HUntVÜ (http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_211_213_02/index.html) in den Niederlanden vollstreckt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zitterpappel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 96
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis. Wie geht man nun vor?
Das Jugendamt am Wohnort gibt Auskunft, dass es nur laufenden Unterhalt betreffend in Aktion treten kann. Ein Versuch dieser Art ist gescheitert.
Meine Frage: Warum ist es so schwer, ausstehenden rückständigen Unterhalt in den Niederlanden zu bekommen?
Welche Kosten sind da zu erwarten?
An wen muss man sich wenden, wenn die finanziellen Mittel nicht reichen?
_________________
NICHT HEIRATEN UND KEINE KINDER BEKOMMEN - VIEL ÄRGER GESPART!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Am günstigsten wäre es einen Anwalt zu suchen, der sich auf betreffendem Gebiet auskennt. Also nicht nur jemand, der das Unterhaltsrecht kennt, sondern auch weiß, wo die Klage a´bei einem solchen grenzüberschreitenden Streit eingereicht werden muss etc.
Sollte sich der Kläger keinen Anwalt leisten können, kann er Prozesskostenhilfe beantragen.
U.U. ist hierbei auch schnelles Handeln gefragt, je nachdem wann ein solcher Unterhaltsanspruch verjährt (2002!).
Zur Anwaltsuche kann man vielleicht einmal hier http://www.recht.de/index.php3?menue=Anwaelte nachschauen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.