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Verfasst am: 16.11.06, 16:56 Titel: Unterhaltsschuld in den Niederlanden
Frau A. und Herr B. haben vier Kinder. Nach der Scheidung sind zunächst alle Kinder bei Frau A. Dann gelingt es dem Herrn B. erst das Älteste, dann das zweitälteste Kind zu sich zu locken. Da er sich nicht ausreichend um die Kinder kümmert, geht es vor allem mit der Schule bergab. Zuerst kommt das eine Kind zu Frau A. zurück, um den Schulabschluss zu retten, dann das andere Kind.
Herr B. muss nun Unterhalt zahlen, tut es aber über zwei Jahre lang nicht (angeblich auf Anraten eines Anwaltes).
Eine Unterhaltsschuld von über 26000 Euro steht aus ( von Januar 2002 bis Dezember 2004), bevor Herr B. die Unterhaltszahlung nach gutem Zureden im Gerichtssaal wieder aufnimmt.
Er arbeitet inzwischen nicht mehr in Deutschland, sondern in den Niederlanden.
Dort hat er sich gut beraten lassen und erfahren, dass hier keiner diese Forderung an ihn durchsetzen kann.
Frau A. hat die Last allein getragen und hat einen Schufa-Eintrag kassiert. Nun zahlt sie selbst die Schulden ab und weiß nicht, wie sie Herrn B. dazu bringen kann, ihr diese (seine) Last abzunehmen und selbst zu tragen.
Auf Unterhaltspflichten ist grds. das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht(http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_211_213_01/index.html) anzuwenden.
Es wird also zunächst geprüft, welches Recht denn auf die Unterhaltspflicht des Vaters anzuwenden ist: Nach Art. 4 HUntÜ ist das grds. das Recht am Aufenthaltsort des Berechtigten (also der Kinder). Dies ist hier Deutschland. Wenn nun die Kinder nachweislich einen Unterhaltsanspruch nach dt. Recht haben, kann sich der Vater dem nicht dadurch entziehen, dass er nun in den Niederlanden wohnt.
Besteht ein vollstreckbarer Titel gegen den Vater, kann dieses nach den Regeln des HUntVÜ (http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_211_213_02/index.html) in den Niederlanden vollstreckt werden.
Danke für den Hinweis. Wie geht man nun vor?
Das Jugendamt am Wohnort gibt Auskunft, dass es nur laufenden Unterhalt betreffend in Aktion treten kann. Ein Versuch dieser Art ist gescheitert.
Meine Frage: Warum ist es so schwer, ausstehenden rückständigen Unterhalt in den Niederlanden zu bekommen?
Welche Kosten sind da zu erwarten?
An wen muss man sich wenden, wenn die finanziellen Mittel nicht reichen? _________________ NICHT HEIRATEN UND KEINE KINDER BEKOMMEN - VIEL ÄRGER GESPART!
Am günstigsten wäre es einen Anwalt zu suchen, der sich auf betreffendem Gebiet auskennt. Also nicht nur jemand, der das Unterhaltsrecht kennt, sondern auch weiß, wo die Klage a´bei einem solchen grenzüberschreitenden Streit eingereicht werden muss etc.
Sollte sich der Kläger keinen Anwalt leisten können, kann er Prozesskostenhilfe beantragen.
U.U. ist hierbei auch schnelles Handeln gefragt, je nachdem wann ein solcher Unterhaltsanspruch verjährt (2002!).
Zur Anwaltsuche kann man vielleicht einmal hier http://www.recht.de/index.php3?menue=Anwaelte nachschauen.
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