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Vermietung an Mutter

 
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Kosa
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 13:52    Titel: Vermietung an Mutter Antworten mit Zitat

Ich möchte eine Altbauwohnung kaufen, in der meine Mutter seit Jahren wohnt. Wieviel Miete müsste meine Mutter unbedingt zahlen, damit ich steuerlich keine zu großen Nachteile habe? Es ist damit zu rechnen, daß später Reparaturen anfallen, in welcher Höhe kann ich diese Kosten absetzen?
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T.D.
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 16:57    Titel: Re: Vermietung an Mutter Antworten mit Zitat

Hallo,

ab 2004 mindestens 56% der ortsüblichen Miete inkl. Betriebskosten, dann musst Du dem Finanzamt allerdings anhand einer Überschussprognose nachweisen, dass du insgesamt einen Gewinn aus der Vermietung erzielen möchtest. Willst Du diese Prognose nicht abgeben, dann hat der BFH entschieden, dass mindestens 75% der ortsüblichen Miete genommen werden muss. Dann kannst Du auch 100% der Aufwendungen geltend machen. Sollte es dir im ersten Fall nicht gelingen eine postive Prognose abzugeben, dann kannst du alle kosten nur mit 56% bei V+V absetzen.

Gruß T.D.
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