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Verfasst am: 28.11.06, 12:36 Titel: Die Fahrkarten bezahlte ein anderer...
Folgender Fall:
A geht zum Verkehrsbetrieb B und beantragt eine Jahreskarte für den Bus, der Betrag dafür wird dann 1x jährlich vom Konto des A abgebucht. A füllt dazu einen Antrag aus und gibt alles richtig an. Bei der Eingabe der Daten durch den Verkehrsbetrieb B gibt es jedoch bei der Bankleitzahl einen Zahlendreher, den zunächst niemand bemerkt, auch die auszuführende Bank C nicht und auch nicht D, der nun vier Jahre lang die Fahrkarten für A unwissentlich bezahlt hat. Als D nun stirbt, bemerkt E, der Erbe des D schließlich die Falschabbuchung und fordert nun natürlich das Geld von B zurück. Hat nun E Anspruch auf den gesamten bezahlten Betrag oder ist ein Teil davon bereits verjährt? Wie sieht es im Verhältnis B zu A aus? Kann B den gesamten Betrag von A zurückfordern? Trägt die Bank C eine Mitschuld, weil sie den Fehler nicht bemerkt hat?
Verfasst am: 28.11.06, 16:35 Titel: Re: Die Fahrkarten bezahlte ein anderer...
Maddie hat folgendes geschrieben::
Trägt die Bank C eine Mitschuld, weil sie den Fehler nicht bemerkt hat?
Das ist definitiv, denn dass der Kontoinhaber D namensgleich ist mit A, ist eher unwahrscheinlich. Wenn die Bank also Abbuchungen für ein Konto '123456' des Inhabers A durchführt, obwohl das Konto D gehört, ist da etwas nicht richtig. Wie sieht es mit der Haftung von A aus? Der hat vier Jahre eine Karte genutzt und musste auch feststellen, dass nie dafür gezahlt wurde....
Verfasst am: 28.11.06, 17:03 Titel: Re: Die Fahrkarten bezahlte ein anderer...
maconaut hat folgendes geschrieben::
Maddie hat folgendes geschrieben::
Trägt die Bank C eine Mitschuld, weil sie den Fehler nicht bemerkt hat?
Das ist definitiv, denn dass der Kontoinhaber D namensgleich ist mit A, ist eher unwahrscheinlich. Wenn die Bank also Abbuchungen für ein Konto '123456' des Inhabers A durchführt, obwohl das Konto D gehört, ist da etwas nicht richtig. Wie sieht es mit der Haftung von A aus? Der hat vier Jahre eine Karte genutzt und musste auch feststellen, dass nie dafür gezahlt wurde....
Der A hätte es am ehesten merken müssen und hat dies sicherlich auch.
Nur das was niemand weiß und
einem Vorteilhaft erscheint ändert man eben ungern wieder zum Nachteil, er muss den Betrag sicherlich wieder
(zu Recht) zurück zahlen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 29.11.06, 07:23 Titel: Re: Die Fahrkarten bezahlte ein anderer...
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
er muss den Betrag sicherlich wieder
(zu Recht) zurück zahlen...
Es ist halt die Frage, ob er den gesamten Betrag seit 2002 zurückzahlen müsste oder nur für die letzten 3 Jahre. Meiner Meinung nach würde dieser Fall der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren (§ 195 BGB) unterliegen!? Oder hab ich da was übersehen?
Wenn man das Ganze aber als unrechtmäßige Bereicherung des A ansehen würde, sähe es schon anders aus. Andererseits müsste man laut § 852 BGB dem A eine unerlaubte Handlung unterstellen können, was schwierig ist. Läge eine unerlaubte Handlung des A vor, wenn dieser sich böswillig nicht an die Verkehrsbetriebe gewandt hat, dass man bei ihm gar nichts abbucht? Oder kommen wir mit grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände weiter? Dann würde die Verjährungsfirst 10 Jahre betragen.
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