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mein Problem ist folgendes:
Ich habe vor einigen Jahren mein Haus auf meine beiden Töchter und mich aufgeteilt, d.h. ich besitze ein Haus das im EG ich bewohne im 1. Stock meine ältere Tochter und die Einliegerwohnung meine andere Tochter besitzt. Die Einliegerwohnung wurde jetzt vermietet. Wir alle zusammen bezahlen jedoch an der letzten Schuld dieses Hauses. Kann meine Tochter (Einliegerwohnung) die Miete gegen die Schuldzahlungen geltend machen?
Ich hoffe es hat jeder verstanden was ich meine?
Vielleicht kann mir ja einer Auskunft über diese Problematik geben?
das ist ein wenig kompliziert und anhand deiner Angaben lässt sich auch keine genaue Auskunft geben. Im groben kann man sagen, es hängt im wesentlichen davon ab, ob sie mehr oder weniger oder genau ihrem Anteil an dem Haus selber genutzt hat. Soll heißen hast du das Haus, z.B. insg. 300 qm Wohnfläche, gedrittelt aber die Wohnung die jetzt vermietet wird ist kleiner oder größer als ihr Anteil (100 qm) dann gibt es eine wilde rechnerei und je nachdem vermietet sie alleine oder aber ihr anderen auch.
Jetzt ist es noch unklarer. Wie sind die rechtlichen Verhältnisse lt Grundbuch. Wer steht mit wieviel Anteil drin?? Haben ihre Kinder überhaupt einen rechtlichen Anteil an dem Haus oder nutzen sie es nur so?
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