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Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG

 
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psonic
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Anmeldungsdatum: 25.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 07:09    Titel: Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG Antworten mit Zitat

Wird Folgendes negativen Einfluß auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG haben?

1. 08/2003: Ermittlungsverfahren wegen DIebstahls - von der Verfolgung wurde gemäß § 45 Abs. 2 JGG in Verbindung mit § 109 Abs. 2 JGG abgesehen

2. 09/2003 Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls - wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt

Es geht um die Ausbildung zum (und anschließende Tätigkeit als) Verkehrsflugzeugführer bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen.
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo psonic,

zwar ist die ZÜP nach §7 LuftSiG bei der Durchführung Ländersache und daher von der Gewichtung von Tatbeständen mit Sicherheit unterschiedlich (streng), aber ich kann dir hier einmal einen Auszug aus den Erläuterungshinweisen zum ZÜP-Antrag nach §7 Abs. 1 LuftSiG (Version Bayern) geben.
Man kann davon ausgehen, das es anderswo ähnlich gehandhabt wird, weil man erfahrungsgemäß sagen kann, dass man sich behördlicherseits "gerne" an Bayern orientiert...

Zitat:
Auszug:
" (...) Zuverlässig im Sinne des §7 LuftSiG nach ständiger Rechtsprechung ist, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotagen, jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen. Anlass, die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit in Frage zu stellen, geben u.a. kriminalpolizieiliche erkenntniss, Verurteilungen, die Zugehörigkeit bei verfassungsfeindlichen Organisationen und der Verdacht des Drogenkonsums bzw. der Alkoholabhänigkeit. Ferner ist auch bei laufenden und eingestellten Ermittlungs- und Strafverfahren im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob sich daraus im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person ergeben."

Im Hinblick auf Deine Fragestellung könnte es also durchaus zu Problemen kommen...
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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psonic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

danke erstmal für die antwort...

gibt es denn da irgendwelche erfahrungswerte? ist denn die züp nicht eher im sinne von terroristischen hintergründen / absichten zu verstehen?

wo wird denn die züp überhaupt durchgeführt? in bundesland meines wohnsitzes / des hauptsitzes meines arbeitsgebers!?

gibt es fachanwälte für soetwas, die mich beraten können? ist eine solche beratung sinnvoll?
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo psonic,

Zitat:
gibt es denn da irgendwelche erfahrungswerte? ist denn die züp nicht eher im sinne von terroristischen hintergründen / absichten zu verstehen?

So wars mal gedacht, die Sache hat sich allerdings zum Nachteil der betroffenen Personen / Berufgruppen sehr verselbstständigt...

Hierzu gibt es bereits genügend Unmut in der "Luftfahrtgemeinde", vor allem auf Seiten der Piloten, was soweit führt dass bereits einige Piloten die ZÜP schlicht und einfach unter Berufung auf Ihre Grundrechte (Informelle Selbstbestimmung) verweigern.
Denn bei Piloten gibt es keine Kriterien für die ZÜP, entsprechend unterschiedlich fallen die Beurteilungen der "Zuverlässigkeit" der einzelnen Behörden aus.

Was für die Personen / Beschäftigten an Flughäfen und bei Luftfahrtunternehmen noch Sinn macht (und es auch schon früher so gab, damals §29d LuftVZO), ist im Bereich der Piloten zur Farce geworden, denn die ZÜP gibt es nur in Deutschland!

Wie weit der "ZÜP-Wahnsinn" in Deutschland geht, kann man hier gut nachvollziehen:
Interessengemeinschaft von Piloten - JAR-contra:
http://www.streckenflug.at/phorum-5.1.10/list.php?17
oder hier bei der AOPA-Germany unter ZÜP-News:
http://www.aopa.de/DE/front_content.php?idcat=120
Bei der AOPA findest Du auch entsprechende fachanwaltliche Hilfe für dieses spezielle Thema.

Zitat:
wo wird denn die züp überhaupt durchgeführt? in bundesland meines wohnsitzes / des hauptsitzes meines arbeitsgebers!?

Im Falle der Personengruppen nach §7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LuftSiG der Sitz des Flughafens bzw. des Luftfahrtunternehmens

Zitat:
gibt es fachanwälte für soetwas, die mich beraten können? ist eine solche beratung sinnvoll?

Ja, gibt es! Und JA, es ist sinnvoll!
Siehe oben: Die AOPA-Germany (Verband der Flugzeugeigentümer und Piloten der Allgemeinen Luftfahrt) ist federführend und bereits sehr erfolgreich gegen die ZÜP vorgegangen und tut dies weiterhin!
Unter dem o.g. Link findet man auch die ersten Urteile von Verfahren, die die AOPA geführt hat.

Ein weiteres Urteil von einem Piloten, der auf eigene Rechnung dagegen prozessiert und erstinstanzlich haushoch gewonnen haben, ist hier nachzuvollziehen:
http://www.proluftfahrt.de (etwas stöbern angesagt)
Weiteres zum Thema hier:
http://www.cfz.de

Kleine Anmerkungen zu diesem Thema am Rande:
Etwas Ähnliches wie die ZÜP mit den weitreichenden Folgen für den Datenschutz, die Unschuldsvermutung des Betroffenen etc., gibt es nur in Deutschland!!!

Nicht einmal im Land, dass vom 11. September direkt betroffen war - den USA - gibt es solchen einen Quatsch (sorry, anders kann man sowas nicht mehr nennen!).
In den USA haben alle dazu gehörten Fachbehörden wie FAA (Nationale Flugsicherheitsbehörde) und selbst die Homeland Security (und dort kann man wirklich im Bereich der Luftfahrt von Fachkompetenz reden) einstimmig erklärt, dass von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt (also alles was nicht als Linie oder Charter durch die Gegend fliegt) keine terroristisches Potential ausgeht, weil sie in Größe, Masse und Geschwindigkeit denkbar ungeeignet sind... Übrigens wurde bis zum heutigen Tage kein einziger Anschlag durch einen lizenzierten Piloten mit einem Kleinflugzeug weltweit durchgeführt!
Wer´s nicht glaubt kann es hier nachlesen (englisch):
http://www.gaservingamerica.org/GA-Security.htm

Wer jetzt den Fall "Motorsegler über Frankfurt anführt, der übersieht leider, dass es sich dabei um einen geistig verwirrten Mann handelte, der gar keine Lizenz besaß und somit auch durch die ZÜP nie identifiziert worden wäre...

Man kann die Sinnlosigkeit der ZÜP noch deutlicher auf den Punkt bringen:
Nur weil man aufgrund einer negativen Überprüfung und danach erfolgtem zwangweisen Einzug der Lizenz Flugverbot hat, hat man das Fliegen noch lange nicht verlernt...
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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