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Rentennachweis

 
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
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BeitragVerfasst am: 29.11.06, 16:45    Titel: Rentennachweis Antworten mit Zitat

Folgender Fall.

A war von 16.12.03 bis 31.05.05 als Arbeitsuchend gemeldet ohne Bezüge.(vorrausgegangene Selbstständigkeit.)
Die Zeit vom 16.12.03 bis 31.12.03 ist bei der Rentenversicherung ausgewiesen.
Ab dem 01.01.04 bis 31.05.05 sind bei der Rentenkasse Fehlzeiten verzeichnet, obwohl von dem Sozialamt und später von der Arge in einem Schreiben an A mitgeteilt wurde das monatlich 78.00 € an die Rentenkasse gezahlt wurden.

Zuerst konnten die Argentur für Arbeit den Nachweis nicht zusenden, da er schon mal ausgedruck gewesen sein soll und man kann diesen nur einmal Ausdrucken.

Bei einer erneuten Nachfrage nach ca. 4 Wochen bei der Argentur für Arbeit wurde darauf hingewiesen, das das Bearbeiten der Nachfrage bis zu 6 Monate dauern kann, da die Akten im Keller sind und man extra da jemand zum suchen freistellen muß.
Darauf hatte A die Rentenkasse verständigt das es solange dauern wird. Darauf hin wollte sich die Rentenkasse selbst darum bemühen, was auch fehlschlug, denn selbst die Rentenkasse kam nicht weiter.

Was kann man nun machen um an diese Bescheinigung von der Argentur für Arbeit für die Rentenkasse zukommen.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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MUNGA
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
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BeitragVerfasst am: 29.11.06, 16:58    Titel: Rentennachweis Antworten mit Zitat

Warten , bitten und hoffen........
und in Zukunft einfach mal zeitnaher alles kontrollieren und überwachen.
Wenn das Sozialamt tatsächlich monatlich (freiwillige???) Beiträge zur RV gezahlt haben will, dann muss aber dem Kunden doch sicherlich ein Bescheid der RV über die Möglichkeit zur Zahlung von frw. Beiträgen vorliegen.
Das Sozialamt zahlt doch nicht einfach pauschal 78 € monatlich in die Rentenkasse ein - meines Erachtens fehlen da noch ein paar wesentliche Infos!
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 17:16    Titel: Re: Rentennachweis Antworten mit Zitat

MUNGA hat folgendes geschrieben::
Warten , bitten und hoffen........
und in Zukunft einfach mal zeitnaher alles kontrollieren und überwachen.

Warum sollte A, da noch ein paar viele Jahre zu Arbeiten hat kontrollieren und Überwachen? Ich habe mir auch nicht jedes Jahr einen Rentennachweis zuschicken lassen und ich gehe im nächsten Jahr in Rente.

MUNGA hat folgendes geschrieben::
Wenn das Sozialamt tatsächlich monatlich (freiwillige???) Beiträge zur RV gezahlt haben will, dann muss aber dem Kunden doch sicherlich ein Bescheid der RV über die Möglichkeit zur Zahlung von frw. Beiträgen vorliegen.
Das Sozialamt zahlt doch nicht einfach pauschal 78 € monatlich in die Rentenkasse ein - meines Erachtens fehlen da noch ein paar wesentliche Infos!


Nein das wurde da Insolvenz vorlag nicht angesprochen, da ja kein Geld dafür da war.
Ansonsten sind alle Fakten geschildert.

Gruß
pcwilli
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MUNGA
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 16:32    Titel: Rentennachweis Antworten mit Zitat

Zitat:
Warum sollte A, da noch ein paar viele Jahre zu Arbeiten hat kontrollieren und Überwachen? Ich habe mir auch nicht jedes Jahr einen Rentennachweis zuschicken lassen und ich gehe im nächsten Jahr in Rente.


Um die eigenen Ansprüche zu sichern! Wenn doch keine Nachweise mehr vorhanden oder beschaffbar sind, ist die Zeit damit verloren. Wenn Sie das in Kauf nehmen....

Eigentlich bekommt man für jedes Kalenderjahr einen Nachweis vom Arbeitgeber oder Liestungsträger. Den muss (!!) man einfach verwahren. Stellen Sie sich vor, auf dem Weg vom Arbeitgeber zur Krankenkasse, zum Rentenversicherungsträger können schon mal bei mehr als 50 Millionen (Renten)Meldungen im Jahr Daten auf "der Strecke" bleiben.


Zitat:
Nein das wurde da Insolvenz vorlag nicht angesprochen, da ja kein Geld dafür da war.
Ansonsten sind alle Fakten geschildert
.
Leider wohl nicht - also doch keine freiwilligen Beiträge sondern Insolvenzverfahren?
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 19:57    Titel: Re: Rentennachweis Antworten mit Zitat

MUNGA hat folgendes geschrieben::
Um die eigenen Ansprüche zu sichern! Wenn doch keine Nachweise mehr vorhanden oder beschaffbar sind, ist die Zeit damit verloren. Wenn Sie das in Kauf nehmen....

Das war auf mich bezogen und ich habe meine Sachen zusammen. Winken

MUNGA hat folgendes geschrieben::
Eigentlich bekommt man für jedes Kalenderjahr einen Nachweis vom Arbeitgeber oder Liestungsträger.

Die sind ja auch bis zum Anfang der Selbstständigkeit vorhanden und stehen hier nicht zur Debatte.
MUNGA hat folgendes geschrieben::
Leider wohl nicht - also doch keine freiwilligen Beiträge sondern Insolvenzverfahren?

Doch, es dreht sich halt nur um die Bescheinigung vom Arbeitsamt, das Person A von dem besagten Zeitpunkt als Arbeitssuchend gemeldet war, damit die Fehlzeiten zum Schließen der Lücke nachgewiesen sind.

Aber heute wurde nochmals bei der Argentur für Arbeit angerufen und siehe da andere Person in der Leitung und schon konnte wieder auf den PC zugegriffen werden und man sagte das im laufe der nächsten Woche das Schreiben kommt.
Also waren die Akten nicht im Keller. Solche Ausreden würden mich zur Weissglut bringen. Sehr böse Sehr böse Sehr böse Sehr böse

Gruß
pcwilli
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