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Vollstreckung in Kroatien

 
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Tatomir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 10:45    Titel: Vollstreckung in Kroatien Antworten mit Zitat

B ist Inhaber einer titulierten Forderung gegen A, der sich nach Koatien abgesetzt hat. Welche Möglichkeiten hat B, gegen A vorzugehen?
-Gibt es ein Vollstreckungsabkommen?
-Was ist zu beachten?
-Kennt jemand eine Kanzlei, die sich mit solchen Sachen beschäftigt?
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GKar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich lebe in Kroatien und ich weiß, dass Titel aus Deutschland hier nicht vollstreckbar sind. Das kroatische Rechtssystem kennt eine Vollstreckung in dem Sinne wie es das deutsche System kennt gar nicht.

Es gibt hierfür zwei Rechtsmittel. Sie haben eine bestrittende Forderung gegen einen Kroaten, also er erkennt diese Forderung nicht an.

Sie müssen das Gericht beauftragen ihm diese Forderung zu zustellen. Es gibt drei Fristen je nach Sachlage 3, 6 und 15 Tage. Erfolgt ein Widerspruch wird das ganze automatisch in ein Zivilgerichtsverfahren umgeleitet. Sollte der Schuldner Eigentum besitzen, wird das quasi vom Gericht gesichert. Es darf also nicht verkauft werden. Solche Zivilprozesse dauern hier teilweise seit bestehen der Republik an, auch wenn einige geklärt sind. Wichtig ist außerdem, dass es eine nach kroatischem Recht anerkannte Forderung ist.

Ein Kredit aus dem Ausland wird hier nicht anerkannt um ein Beispiel zu geben. Einen Kredit bekommen Sie hier nur mit Sicherung, also Immobilien oder ähnliches. Eine Kreditkarte (eine kroatische) nur mit verschiedenen Belegen die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt. Überziehen Sie und zahlen nicht zurück, ist das hier eine Straftat.

Anders wenn ein ausländisches Produkt, sagen wir eine Kreditkarte einer deutschen Bank, von einem Bürger der Republik Kroatien genutzt worden ist. Diese unterliegt nicht den Vergabebestimmungen also hat es vor dem Gesetz hier keine Bedeutung ob Sie zahlen oder nicht. Eingefordert kann es auch nicht werden, denn es gibt ja nicht einmal einen Beleg der hier akzeptiert wird vom Gericht - deutsche Verträge haben keine Gültigkeit.

Zum Verständnis: ein Mietvertrag muss hier notariell beglaubigt werden, aber nur weil Sie einen solchen haben, können Sie trotzdem keinen Strom beantragen. Das muss der Eigentümer machen. Zahlen Sie als Mieter nicht den Strom wird der Zähler ausgebaut.

Die Stromfirma muss das Gericht beauftragen dem Eigentümer diese Forderung zu zustellen. Es gibt drei Fristen je nach Sachlage 3, 6 und 15 Tage. Erfolgt ein Widerspruch wird das ganze automatisch in ein Zivilgerichtsverfahren umgeleitet. Auf das Haus hält das Gericht solange die Hand.

Der Mieter hat damit nichts mehr zu tun. Nicht mal der Vermieter kann den Mieter angehen. Im Mietvertrag müssen alle Zahlungen enthalten sein. Verlassen Sie sich drauf, dass der Mieter zahlt sind sie selber schuld.

Nehmen wir mal an Sie haben einen Titel gegen einen Kroaten oder Deutschen der hier lebt. Erste Frage ist, was für eine Forderung. Gibt es diese Forderung hier überhaupt. Ganz klassich. Kostenpflichtige Abmahnungen wovon viele Anwälte in Deutschland ja leider leben, sind in fast keinem anderen Rechtssystem bekannt. Hier in Kroatien auch nicht. Eine solche Forderung würde hier nicht mal bis zur Zustellung kommen.

Darlehn, Kredite, usw. müssten nach kroatischem Recht sein, ansonsten zieht sich der Prozeß ewig hin. Außerdem müssen immer alle vor Ort sein. Es gibt auch keinen Vorprozeß in Schriftform. Die Richter/in will alles im persönlichen Gespräch. Anwälte dürfen auch nicht für Ihre Mandanten sprechen. Nur ergänzen und auch §§ hinweisen.

Noch besser wird es mit einstweiligen Verfügungen. Diese gibt es im hiesigen Rechtssystem gar nicht. Ein Richter würde also nie nachvollziehen können, was genau Kosten verursacht haben könnte, und und und!

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte Mit den Augen rollen
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GKar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Nachtrag noch, nur um die Unterschiede zwischen den System zu erklären.

Wenn hier ein Straftäter seinem Anwalt "gesteht" was er getan hat um eine Strategie auszuarbeiten, dann hat der Anwalt ein Problem. Denn JEDER - auch ein Anwalt muss eine Straftat melden, ansonsten macht er sich strafbar - in gleicher Schwere wie der Straftäter.

Dafür sind oft Staranwälte hier zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden und das ist der Grund warum 5.000.000+ Strafverfahren vor Gericht liegen und kaum bearbeitet werden ...

Kroatien muss noch viel tun, aber eigentlich hat es sehr gute und einfache Gesetze - nur sind diese nicht annähernd ähnlich wie deutsche oder gar us-amerikanische Gestze.
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GKar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ah ... ich vergas die zweite Möglichkeit ganz - sorry!

Wenn man einen unbestrittenen Titel hat, muss man ebenfall vor Gericht ziehen und dann erhält man einen Bescheid mit dem der Gläubiger mit Hilfe der Polizei dann pfänden kann - sei es ein Haus, Auto oder Bargeld ...

Kontopfändungen gibt es im kroatischen Rechtssystem nicht - man muss also warten bis Bargeld abgehoben wird Auf den Arm nehmen
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