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da ist ja durch die medien gegangen, das überall das rauchen verboten wird.
könnten die raucher jetzt klage einreichen ? dieses rauchverbot soll ja überall angebracht werden.
kann dieses gesetz gegen die verfassung verstossen ? da drängt sich doch allen leuten alte erinnerungen auf (judenverfolgung).
kann es solch eine hatz wieder geben, nur auf die raucher ?
da ist ja durch die medien gegangen, das überall das rauchen verboten wird.
könnten die raucher jetzt klage einreichen ?
Nein, jetzt noch nicht, aber wenn das Gesetz erlassen wurde, können sie Verfassungsbeschwerde erheben.
Zitat:
dieses rauchverbot soll ja überall angebracht werden.
Nein, nicht mal den Verlautbarungen am heutigen Tager soll das Rauchverbot überall gelten.
Zitat:
kann dieses gesetz gegen die verfassung verstossen ?
Natürlich. Abstrakt gesehen kann jedes Gesetz gegen die Verfassung verstossen
Zitat:
da drängt sich doch allen leuten alte erinnerungen auf (judenverfolgung).
kann es solch eine hatz wieder geben, nur auf die raucher ?
Ich hoffe, sie sind noch so jung, dass Sie in der Schule den Holocaust noch nicht durchgenommen haben, denn ich muß Ihnen leider sagen, dass ich selten einen falscheren dämlicheren Vergleich gehört habe, der noch dazu den Holocaust verharmlost.
EDIT: Und jetzt gehe ich eine rauchen. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
da ist ja durch die medien gegangen, das überall das rauchen verboten wird.
könnten die raucher jetzt klage einreichen ?
Nein, jetzt noch nicht, aber wenn das Gesetz erlassen wurde, können sie Verfassungsbeschwerde erheben.
Zitat:
dieses rauchverbot soll ja überall angebracht werden.
Nein, nicht mal den Verlautbarungen am heutigen Tager soll das Rauchverbot überall gelten.
Zitat:
kann dieses gesetz gegen die verfassung verstossen ?
Natürlich. Abstrakt gesehen kann jedes Gesetz gegen die Verfassung verstossen
Zitat:
da drängt sich doch allen leuten alte erinnerungen auf (judenverfolgung).
kann es solch eine hatz wieder geben, nur auf die raucher ?
Ich hoffe, sie sind noch so jung, dass Sie in der Schule den Holocaust noch nicht durchgenommen haben, denn ich muß Ihnen leider sagen, dass ich selten einen falscheren dämlicheren Vergleich gehört habe, der noch dazu den Holocaust verharmlost. .
um gotteswillen. ich will - wollte - und werde nie den holocoust verharmlosen.
wie geschrieben, die schilder vor der tür (juden haben keinen eintitt) werden ausgetauscht gegen (raucher haben keinen eintritt).
>>EDIT: Und jetzt gehe ich eine rauchen
ich qualme auch eine ..... jetzt
Wenn man es mal objektiv betrachtet, heißt es nicht "Anti-Rauchergesetz" sondern "Nichtraucherschutzgesetz".
Man bemerke den feine Unterschied? Will heißen - jede Medaille hat immer zwei Seiten.
Gruß
Rena
... geht jetzt aber auch eine rauchen.
PS: Den Rauchern wird sicherlich nirgendwo deswegen der Zutritt verwehrt ... solange sie dort eben nicht rauchen. Insofern ist der Vergleich immer noch mehr als bescheuert, sorry.
Wenn man es mal objektiv betrachtet, heißt es nicht "Anti-Rauchergesetz" sondern "Nichtraucherschutzgesetz".
Man bemerke den feine Unterschied? Will heißen - jede Medaille hat immer zwei Seiten.
Gruß
Rena
... geht jetzt aber auch eine rauchen.
PS: Den Rauchern wird sicherlich nirgendwo deswegen der Zutritt verwehrt ... solange sie dort eben nicht rauchen. Insofern ist der Vergleich immer noch mehr als bescheuert, sorry.
jau, aber der staat kassiert dabei gut ab. das widerspricht sich doch. nichts gegen EINE sache, dann so konsequent gegen rauchen in den räumen sein, ABER auch auf die steuern verzichten. bekommen wir bald einen aufkleber aufs auto : autofahren kann leute umbringen ?
Wenn man es mal objektiv betrachtet, heißt es nicht "Anti-Rauchergesetz" sondern "Nichtraucherschutzgesetz".
Man bemerke den feine Unterschied? Will heißen - jede Medaille hat immer zwei Seiten.
Gruß
Rena
... geht jetzt aber auch eine rauchen.
PS: Den Rauchern wird sicherlich nirgendwo deswegen der Zutritt verwehrt ... solange sie dort eben nicht rauchen. Insofern ist der Vergleich immer noch mehr als bescheuert, sorry.
jau, aber der staat kassiert dabei gut ab. das widerspricht sich doch. nichts gegen EINE sache, dann so konsequent gegen rauchen in den räumen sein, ABER auch auf die steuern verzichten. bekommen wir bald einen aufkleber aufs auto : autofahren kann leute umbringen ?
jau, aber der staat kassiert dabei gut ab. das widerspricht sich doch. nichts gegen EINE sache, dann so konsequent gegen rauchen in den räumen sein, ABER auch auf die steuern verzichten.
Hört sich gut an aber mal allgemein gesehen: Wer ist denn "der Staat"? Will heißen: Wenn "der Staat" verzichtet, verzichten wir alle (auf irgendwas, direkt oder indirekt).
Nebenbei haben Steuern nicht nur eine finanzierende sondern hier und da auch eine steuernde Funktion. Ob das alles immer so gut läuft, ist natürlich eine andere Frage.
Aber mal im Ernst und im Grunde wissen wir - ja, gerade auch wir Raucher - das alle: Ist Rauchen ungesund (inkl. persönlicher und solidarischer Schäden) oder nicht? Eben...
Ich persönlich sag ja gern mal "Die Raucher sind klasse - sie entlasten das Rentensystem".
Aber so richtig durchgerechnet hab ich das noch nicht.
In dem Zusammenhang interessiert mich mehr, ob der Verkauf
am Automaten, zukünftig nur noch mit Karte, den
Datenschutzrichtlinien und dem AGG entspricht?
Einem Sozialhilfeempfänger, der nicht über Kreditkarten verfügt,
wird dieser Zugang ja verweigert.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
2. Ist der Bund zuständig. Verbot von Rauchen in öff. Räumen passt mE bei der konkurrierenden Gesetzgebung zur Wirtschaft (dann allerdings ohne Gaststätten und Schulen) und zum Recht der Genussmittel. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist.
Zitat:
... gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht ...
Auch wenn die Regelung zu begrüßen wäre, ist mE keine bundeseinheitl. Regelung erforderlich, zumal 1. kein grenzüberschreitender Handel/ Immissionen denkbar sind und auch 2. eine diesbezügliche Abweichung der Lebensverhältnisse nicht unerträglich ist. Soweit Schulen betroffen sind, und dort wie ich gehört habe, auch Raucherzimmer verboten sind, greift der Bund mE in unzulässiger Weise in die Hoheit der Länder ein.
Noch ein Gedanke: Warum warten die Länder immer, bis der Bund irgend ein Gesetz macht. Gerade in diesem Bereich wäre auch eine Landesregelung immer schon zulässig gewesen. _________________ mfg
Klaus
Es wurde am Freitag auf politiischer Ebene beschlossen Rauchen in der öffentlichkeit zukünftig nur noch eingeschänkt zu erlauben. Wie soll's da am Sonntag schon ein Gesetzentwurf zu geben?
Zitat:
2. Ist der Bund zuständig. Verbot von Rauchen in öff. Räumen passt mE bei der konkurrierenden Gesetzgebung zur Wirtschaft (dann allerdings ohne Gaststätten und Schulen) und zum Recht der Genussmittel.
M.E eher Art. 74 (1) Nr.7 GG, die "öffentliche (Gesundheits)Fürsorge".
Zitat:
Hier stellt sich allerdings die Frage, ob eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist.
ACK.
Zitat:
Auch wenn die Regelung zu begrüßen wäre, ist mE keine bundeseinheitl. Regelung erforderlich, zumal 1. kein grenzüberschreitender Handel/ Immissionen denkbar sind und auch 2. eine diesbezügliche Abweichung der Lebensverhältnisse nicht unerträglich ist.
Sicher ein bedenkenswertes Argument, wobei bei dem Gesetz Jugend- und Gesundheitsschutzaspekte im Vordergrund stehen und diesbezüglich die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse durchschlagen sollte. Ist die Gesundheit eines Passivrauchers in z.B. MeVoPo weniger erahltenswert als in Bayern?
Zitat:
Soweit Schulen betroffen sind, und dort wie ich gehört habe, auch Raucherzimmer verboten sind, greift der Bund mE in unzulässiger Weise in die Hoheit der Länder ein.
Warum? Weil das Gesetz auch Rauchen in Schulen untersagt?
Ääähmmm, greift der Bund denn dann mit seiner konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts nicht auch in die Schulhoheit der Länder ein? Schließlich verbieten §§211 ff. StGB Tötungsdelikte auch an und in Schulen? _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
um gotteswillen. ich will - wollte - und werde nie den holocoust verharmlosen.
wie geschrieben, die schilder vor der tür (juden haben keinen eintitt) werden ausgetauscht gegen (raucher haben keinen eintritt)....
Nein, das hast Du falsch verstanden.
Raucher sind nach wie vor willkommen. Sie dürfen nur nicht rauchen. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 05.12.06, 00:48 Titel:
ZetPeO hat folgendes geschrieben::
In dem Zusammenhang interessiert mich mehr, ob der Verkauf
am Automaten, zukünftig nur noch mit Karte, den
Datenschutzrichtlinien und dem AGG entspricht?
Einem Sozialhilfeempfänger, der nicht über Kreditkarten verfügt,
wird dieser Zugang ja verweigert.
Sachgerechter Grund, §20 AGG, wenn ich mich nicht irre. Dem Jugendschutz ist hier Vorrang zu gewähren. Im übrigen zwingt einen ja niemand, Zigaretten ausgerechnet am Automaten zu kaufen. Und am Kiosk dürfte auch der Hartz-IV-Empfänger problemlos seine Geld- und Gesundheitsvernichter bekommen.
Abgesehen davon, wenn das AGG jetzt schon dem VK vorschreiben sollte, daß er die Zahlungsart nicht mehr frei festlegen kann, wird das BVerfG noch viel Freude an diesem Gesetz haben... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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In dem Zusammenhang interessiert mich mehr, ob der Verkauf am Automaten, zukünftig nur noch mit Karte, den
Datenschutzrichtlinien und dem AGG entspricht?
Einem Sozialhilfeempfänger, der nicht über Kreditkarten verfügt, wird dieser Zugang ja verweigert.
Sachgerechter Grund, §20 AGG, wenn ich mich nicht irre. Dem Jugendschutz ist hier Vorrang zu gewähren. Im übrigen zwingt einen ja niemand, Zigaretten ausgerechnet am Automaten zu kaufen. Und am Kiosk dürfte auch der Hartz-IV-Empfänger problemlos seine Geld- und Gesundheitsvernichter bekommen.
Abgesehen davon, wenn das AGG jetzt schon dem VK vorschreiben sollte, daß er die Zahlungsart nicht mehr frei festlegen kann, wird das BVerfG noch viel Freude an diesem Gesetz haben...
Ja, §20 AGG behandelt die sachgerechten Gründe aus denen eine zivilrechtliche Benachteiligung gerechtfertigt werden kann, aber: rechtfertigen muß ich nur, was nach dem AGG -und zwar hier nach §19 AGG- verboten ist.
Und ich kann in ZetPeOs Beispiel beim besten Willen keine (unmittelbare oder mittelbare) Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erkennen. Oder ist HartzIV-Empfang jetzt schon Religion? _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Es wurde am Freitag auf politiischer Ebene beschlossen Rauchen in der öffentlichkeit zukünftig nur noch eingeschänkt zu erlauben. Wie soll's da am Sonntag schon ein Gesetzentwurf zu geben?
Hab ich nicht gewusst.
Das Problem hat sich erledigt, die Ministerien sehen keine umfassende Bundeskompetenz .
Meines Erachtens regelt der Bund eh zu viel. Solche Gesetze ohne grenzüberschreitende Wirkung könnten alle Landesrecht sein. (Genauso zB jugendschutzrechtliche Regelungen zu ortsfesten Spielgeräten, um das Argument Jugendschutz noch mal aufzugreifen). - In den USA geht's ja auch (bei 50 Staaten). _________________ mfg
Klaus
"Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte;"
Die Vorschrift fällt zwar jetzt nicht mehr unter der Einschränkung von Art. 72 Abs. 1 GG ist aber mE dennoch einschränkend zu sehen. Als gemeingefährlich kann man nicht jede (ggf. auch zum Tod führende) Erkrankung aufgrund einer Handlung sehen, da der Bund sonst alle gefährlichen Tätigkeiten verbieten könnte. Man könnte dann auch die Bauordnungen dem Bundesrecht zuordnen. Denn wenn das Dach einstürzt und man im Haus war ist man dann auch krank. Meines Erachtens muss zusätzlich eine ganz erhebliche Gefahr dazukommen, zB katastrophenähnliche Zustände wegen weiträumiger erheblichen Umweltgifte. _________________ mfg
Klaus
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