Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - anti-rauchergesetz - verfassungskonform ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

anti-rauchergesetz - verfassungskonform ?
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bmwmicha
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 4
Wohnort: göttingen

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 23:07    Titel: anti-rauchergesetz - verfassungskonform ? Antworten mit Zitat

hallo gemeinde,

da ist ja durch die medien gegangen, das überall das rauchen verboten wird.
könnten die raucher jetzt klage einreichen ? dieses rauchverbot soll ja überall angebracht werden.
kann dieses gesetz gegen die verfassung verstossen ? da drängt sich doch allen leuten alte erinnerungen auf (judenverfolgung).

kann es solch eine hatz wieder geben, nur auf die raucher ?

wer könnte wo klagen ?

schönes wochenende

micha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 23:27    Titel: Re: anti-rauchergesetz - verfassungskonform ? Antworten mit Zitat

bmwmicha hat folgendes geschrieben::
da ist ja durch die medien gegangen, das überall das rauchen verboten wird.
könnten die raucher jetzt klage einreichen ?

Nein, jetzt noch nicht, aber wenn das Gesetz erlassen wurde, können sie Verfassungsbeschwerde erheben.
Zitat:
dieses rauchverbot soll ja überall angebracht werden.

Nein, nicht mal den Verlautbarungen am heutigen Tager soll das Rauchverbot überall gelten.
Zitat:
kann dieses gesetz gegen die verfassung verstossen ?

Natürlich. Abstrakt gesehen kann jedes Gesetz gegen die Verfassung verstossen Winken
Zitat:
da drängt sich doch allen leuten alte erinnerungen auf (judenverfolgung).
kann es solch eine hatz wieder geben, nur auf die raucher ?

Ich hoffe, sie sind noch so jung, dass Sie in der Schule den Holocaust noch nicht durchgenommen haben, denn ich muß Ihnen leider sagen, dass ich selten einen falscheren dämlicheren Vergleich gehört habe, der noch dazu den Holocaust verharmlost. Böse Böse Böse

EDIT: Und jetzt gehe ich eine rauchen.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
bmwmicha
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 4
Wohnort: göttingen

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 23:51    Titel: Re: anti-rauchergesetz - verfassungskonform ? Antworten mit Zitat

Toph hat folgendes geschrieben::
bmwmicha hat folgendes geschrieben::
da ist ja durch die medien gegangen, das überall das rauchen verboten wird.
könnten die raucher jetzt klage einreichen ?

Nein, jetzt noch nicht, aber wenn das Gesetz erlassen wurde, können sie Verfassungsbeschwerde erheben.
Zitat:
dieses rauchverbot soll ja überall angebracht werden.

Nein, nicht mal den Verlautbarungen am heutigen Tager soll das Rauchverbot überall gelten.
Zitat:
kann dieses gesetz gegen die verfassung verstossen ?

Natürlich. Abstrakt gesehen kann jedes Gesetz gegen die Verfassung verstossen Winken
Zitat:
da drängt sich doch allen leuten alte erinnerungen auf (judenverfolgung).
kann es solch eine hatz wieder geben, nur auf die raucher ?

Ich hoffe, sie sind noch so jung, dass Sie in der Schule den Holocaust noch nicht durchgenommen haben, denn ich muß Ihnen leider sagen, dass ich selten einen falscheren dämlicheren Vergleich gehört habe, der noch dazu den Holocaust verharmlost. Böse Böse Böse.

um gotteswillen. ich will - wollte - und werde nie den holocoust verharmlosen.
wie geschrieben, die schilder vor der tür (juden haben keinen eintitt) werden ausgetauscht gegen (raucher haben keinen eintritt).

>>EDIT: Und jetzt gehe ich eine rauchen
ich qualme auch eine ..... jetzt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man es mal objektiv betrachtet, heißt es nicht "Anti-Rauchergesetz" sondern "Nichtraucherschutzgesetz".
Man bemerke den feine Unterschied? Will heißen - jede Medaille hat immer zwei Seiten. Winken

Gruß
Rena
... geht jetzt aber auch eine rauchen. Lachen

PS: Den Rauchern wird sicherlich nirgendwo deswegen der Zutritt verwehrt ... solange sie dort eben nicht rauchen. Insofern ist der Vergleich immer noch mehr als bescheuert, sorry. Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
bmwmicha
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 4
Wohnort: göttingen

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Wenn man es mal objektiv betrachtet, heißt es nicht "Anti-Rauchergesetz" sondern "Nichtraucherschutzgesetz".
Man bemerke den feine Unterschied? Will heißen - jede Medaille hat immer zwei Seiten. Winken

Gruß
Rena
... geht jetzt aber auch eine rauchen. Lachen

PS: Den Rauchern wird sicherlich nirgendwo deswegen der Zutritt verwehrt ... solange sie dort eben nicht rauchen. Insofern ist der Vergleich immer noch mehr als bescheuert, sorry. Mit den Augen rollen


jau, aber der staat kassiert dabei gut ab. das widerspricht sich doch. nichts gegen EINE sache, dann so konsequent gegen rauchen in den räumen sein, ABER auch auf die steuern verzichten. bekommen wir bald einen aufkleber aufs auto : autofahren kann leute umbringen ? Smilie

micha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bmwmicha
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 4
Wohnort: göttingen

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Wenn man es mal objektiv betrachtet, heißt es nicht "Anti-Rauchergesetz" sondern "Nichtraucherschutzgesetz".
Man bemerke den feine Unterschied? Will heißen - jede Medaille hat immer zwei Seiten. Winken

Gruß
Rena
... geht jetzt aber auch eine rauchen. Lachen

PS: Den Rauchern wird sicherlich nirgendwo deswegen der Zutritt verwehrt ... solange sie dort eben nicht rauchen. Insofern ist der Vergleich immer noch mehr als bescheuert, sorry. Mit den Augen rollen


jau, aber der staat kassiert dabei gut ab. das widerspricht sich doch. nichts gegen EINE sache, dann so konsequent gegen rauchen in den räumen sein, ABER auch auf die steuern verzichten. bekommen wir bald einen aufkleber aufs auto : autofahren kann leute umbringen ? Smilie

micha
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

bmwmicha hat folgendes geschrieben::
jau, aber der staat kassiert dabei gut ab. das widerspricht sich doch. nichts gegen EINE sache, dann so konsequent gegen rauchen in den räumen sein, ABER auch auf die steuern verzichten.

Hört sich gut an aber mal allgemein gesehen: Wer ist denn "der Staat"? Will heißen: Wenn "der Staat" verzichtet, verzichten wir alle (auf irgendwas, direkt oder indirekt).
Nebenbei haben Steuern nicht nur eine finanzierende sondern hier und da auch eine steuernde Funktion. Ob das alles immer so gut läuft, ist natürlich eine andere Frage.

Aber mal im Ernst und im Grunde wissen wir - ja, gerade auch wir Raucher - das alle: Ist Rauchen ungesund (inkl. persönlicher und solidarischer Schäden) oder nicht? Eben...
Ich persönlich sag ja gern mal "Die Raucher sind klasse - sie entlasten das Rentensystem". Sehr böse
Aber so richtig durchgerechnet hab ich das noch nicht. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Zusammenhang interessiert mich mehr, ob der Verkauf
am Automaten, zukünftig nur noch mit Karte, den
Datenschutzrichtlinien und dem AGG entspricht?
Einem Sozialhilfeempfänger, der nicht über Kreditkarten verfügt,
wird dieser Zugang ja verweigert.


Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

1. gibts den Gesetzentwurf schon irgendwo?

2. Ist der Bund zuständig. Verbot von Rauchen in öff. Räumen passt mE bei der konkurrierenden Gesetzgebung zur Wirtschaft (dann allerdings ohne Gaststätten und Schulen) und zum Recht der Genussmittel. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist.

Zitat:
... gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht ...


Auch wenn die Regelung zu begrüßen wäre, ist mE keine bundeseinheitl. Regelung erforderlich, zumal 1. kein grenzüberschreitender Handel/ Immissionen denkbar sind und auch 2. eine diesbezügliche Abweichung der Lebensverhältnisse nicht unerträglich ist. Soweit Schulen betroffen sind, und dort wie ich gehört habe, auch Raucherzimmer verboten sind, greift der Bund mE in unzulässiger Weise in die Hoheit der Länder ein.

Noch ein Gedanke: Warum warten die Länder immer, bis der Bund irgend ein Gesetz macht. Gerade in diesem Bereich wäre auch eine Landesregelung immer schon zulässig gewesen.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
1. gibts den Gesetzentwurf schon irgendwo?

Es wurde am Freitag auf politiischer Ebene beschlossen Rauchen in der öffentlichkeit zukünftig nur noch eingeschänkt zu erlauben. Wie soll's da am Sonntag schon ein Gesetzentwurf zu geben?
Zitat:
2. Ist der Bund zuständig. Verbot von Rauchen in öff. Räumen passt mE bei der konkurrierenden Gesetzgebung zur Wirtschaft (dann allerdings ohne Gaststätten und Schulen) und zum Recht der Genussmittel.

M.E eher Art. 74 (1) Nr.7 GG, die "öffentliche (Gesundheits)Fürsorge".
Zitat:
Hier stellt sich allerdings die Frage, ob eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist.
ACK.
Zitat:
Auch wenn die Regelung zu begrüßen wäre, ist mE keine bundeseinheitl. Regelung erforderlich, zumal 1. kein grenzüberschreitender Handel/ Immissionen denkbar sind und auch 2. eine diesbezügliche Abweichung der Lebensverhältnisse nicht unerträglich ist.
Sicher ein bedenkenswertes Argument, wobei bei dem Gesetz Jugend- und Gesundheitsschutzaspekte im Vordergrund stehen und diesbezüglich die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse durchschlagen sollte. Ist die Gesundheit eines Passivrauchers in z.B. MeVoPo weniger erahltenswert als in Bayern?
Zitat:
Soweit Schulen betroffen sind, und dort wie ich gehört habe, auch Raucherzimmer verboten sind, greift der Bund mE in unzulässiger Weise in die Hoheit der Länder ein.
Warum? Weil das Gesetz auch Rauchen in Schulen untersagt?

Ääähmmm, greift der Bund denn dann mit seiner konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts nicht auch in die Schulhoheit der Länder ein? Schließlich verbieten §§211 ff. StGB Tötungsdelikte auch an und in Schulen?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 20:39    Titel: Re: anti-rauchergesetz - verfassungskonform ? Antworten mit Zitat

bmwmicha hat folgendes geschrieben::

um gotteswillen. ich will - wollte - und werde nie den holocoust verharmlosen.
wie geschrieben, die schilder vor der tür (juden haben keinen eintitt) werden ausgetauscht gegen (raucher haben keinen eintritt)....

Nein, das hast Du falsch verstanden.
Raucher sind nach wie vor willkommen. Sie dürfen nur nicht rauchen. Sehr glücklich
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
In dem Zusammenhang interessiert mich mehr, ob der Verkauf
am Automaten, zukünftig nur noch mit Karte, den
Datenschutzrichtlinien und dem AGG entspricht?
Einem Sozialhilfeempfänger, der nicht über Kreditkarten verfügt,
wird dieser Zugang ja verweigert.


Sachgerechter Grund, §20 AGG, wenn ich mich nicht irre. Dem Jugendschutz ist hier Vorrang zu gewähren. Im übrigen zwingt einen ja niemand, Zigaretten ausgerechnet am Automaten zu kaufen. Und am Kiosk dürfte auch der Hartz-IV-Empfänger problemlos seine Geld- und Gesundheitsvernichter bekommen. Geschockt

Abgesehen davon, wenn das AGG jetzt schon dem VK vorschreiben sollte, daß er die Zahlungsart nicht mehr frei festlegen kann, wird das BVerfG noch viel Freude an diesem Gesetz haben...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
ZetPeO hat folgendes geschrieben::
In dem Zusammenhang interessiert mich mehr, ob der Verkauf am Automaten, zukünftig nur noch mit Karte, den
Datenschutzrichtlinien und dem AGG entspricht?
Einem Sozialhilfeempfänger, der nicht über Kreditkarten verfügt, wird dieser Zugang ja verweigert.

Sachgerechter Grund, §20 AGG, wenn ich mich nicht irre. Dem Jugendschutz ist hier Vorrang zu gewähren. Im übrigen zwingt einen ja niemand, Zigaretten ausgerechnet am Automaten zu kaufen. Und am Kiosk dürfte auch der Hartz-IV-Empfänger problemlos seine Geld- und Gesundheitsvernichter bekommen. Geschockt

Abgesehen davon, wenn das AGG jetzt schon dem VK vorschreiben sollte, daß er die Zahlungsart nicht mehr frei festlegen kann, wird das BVerfG noch viel Freude an diesem Gesetz haben...

Ja, §20 AGG behandelt die sachgerechten Gründe aus denen eine zivilrechtliche Benachteiligung gerechtfertigt werden kann, aber: rechtfertigen muß ich nur, was nach dem AGG -und zwar hier nach §19 AGG- verboten ist.

Und ich kann in ZetPeOs Beispiel beim besten Willen keine (unmittelbare oder mittelbare) Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erkennen. Winken Oder ist HartzIV-Empfang jetzt schon Religion? Geschockt
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ Toph

Zitat:
Es wurde am Freitag auf politiischer Ebene beschlossen Rauchen in der öffentlichkeit zukünftig nur noch eingeschänkt zu erlauben. Wie soll's da am Sonntag schon ein Gesetzentwurf zu geben?


Hab ich nicht gewusst.

Das Problem hat sich erledigt, die Ministerien sehen keine umfassende Bundeskompetenz Smilie .

http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2006-12-08T060723Z_01_HUB822036_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-RAUCHEN-MINISTERIUM.xml

Der Bund will nur noch seine Behörde regeln.

Meines Erachtens regelt der Bund eh zu viel. Solche Gesetze ohne grenzüberschreitende Wirkung könnten alle Landesrecht sein. (Genauso zB jugendschutzrechtliche Regelungen zu ortsfesten Spielgeräten, um das Argument Jugendschutz noch mal aufzugreifen). - In den USA geht's ja auch (bei 50 Staaten).
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

"Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte;"

Die Vorschrift fällt zwar jetzt nicht mehr unter der Einschränkung von Art. 72 Abs. 1 GG ist aber mE dennoch einschränkend zu sehen. Als gemeingefährlich kann man nicht jede (ggf. auch zum Tod führende) Erkrankung aufgrund einer Handlung sehen, da der Bund sonst alle gefährlichen Tätigkeiten verbieten könnte. Man könnte dann auch die Bauordnungen dem Bundesrecht zuordnen. Denn wenn das Dach einstürzt und man im Haus war ist man dann auch krank. Meines Erachtens muss zusätzlich eine ganz erhebliche Gefahr dazukommen, zB katastrophenähnliche Zustände wegen weiträumiger erheblichen Umweltgifte.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.