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Rechte eines Türstehers bei Party`s

 
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ellC
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Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 11:00    Titel: Rechte eines Türstehers bei Party`s Antworten mit Zitat

Ja ich hab mal gern ein paar Fragen vllt kann sie jmd beantworten.
Oder generell kann jemand alle Recht von ihm Auflisten? hab bei google nix gefunden Traurig.

Vorallem wäre mir wichtig:
Dürfen sie Ausweiße einsammeln von unter 18 Jährigen um sie zu zwingen, um 12 Uhr wieder von der Party wegzugehn?

Grüße
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Türsteher, Security-Mann, Ordungsdienst oder ähnliches hat im Prinzip dieselben Rechte wie jeder andere auch.
Zur Ausübung seines Jobs bekommt er vom Hausherr(bzw. Veranstalter) das Hausrecht übertragen. Das bedeutet er darf an Stelle des Hausherren entscheiden, wer die Veranstaltung betritt bzw. wer diese z.B. nach Fehlverhalten zu verlassen hat.

Zur Ausweiskontrolle(bzw. zum Einsammeln des Ausweises) ist er prinzipiell nicht in dem Sinne berechtigt, wie es ein Polizeibeamter wäre. Das heißt, man ist nicht verpflichtet, den Ausweis auszuhändigen. Das Ding ist nur, dass dann der Türsteher entscheiden kann, dass man eben nicht reingelassen wird. Die Sache mit dem Ausweis ist Teil der Bedingungen, die der Veranstalter stellt, damit man an der Veranstaltung teilnehmen darf. Es ist nun die freie Entscheidung des Besuchers, ob der diesen Bedingungen entsprechen will oder nicht; mit dem Ergebnis eben reinzukommen oder nicht.
Zum Verlassen der Veranstaltung müssen sie gemäß Jugendschutzgesetz sogar zwingen, sonst käme der Veranstalter unter Umständen in rechtliche Schwierigkeiten, wenn er Minderjährigen entsprechend lange den Zugang zur Veranstaltung gewähren würde.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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