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recht.de :: Thema anzeigen - Einstellung eines Strafverfahrens gg. 1/6 des Jahresgehalts
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Einstellung eines Strafverfahrens gg. 1/6 des Jahresgehalts
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andert
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Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 17:08    Titel: Einstellung eines Strafverfahrens gg. 1/6 des Jahresgehalts Antworten mit Zitat

Wer weiß, welche Maßstäbe im Verfahren Mannes-. Ackermann gesetzt werden:
background aus der FAZ
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

beantwortet zwar nicht Ihre Frage, aber mich interessiert in diesem
Zusammenhang zusätzlich, ob die Festsetzung der Höhe von Tagessätzen,
sich aus dem Grundgehalt oder der Summe aller, also auch der noch nicht
feststehenden Einkünfte zusammensetzt.
Boni und Prämien sind schließlich nicht fix, sondern variabel.
Und welches Jahr ist das Berechnungsjahr.
Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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andert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wie es generell ist/war, weiß ich nicht.
Ich las bloß, daß beim Ackermann drei Millionen im Gespräch seien, und diese Zahl so veröffentlicht wurde, gleichzeitig erinnere ich mich, daß Ackermann der einzige war, der jetzt in der zweiten Runde zu Düsseldorf ziemlich genau seine Jahreseinkünfte nannte: 18 bis 20 Millionen Euro jährlich.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man darf nicht aus den Augen verlieren, dass es bei Ackermann nicht um Tagessätze o. ä. geht. In Tagessätzen wird eine Geldstrafe ausgedrückt. Nun sagt ja der oben zitierte FAZ-Artikel ja schön:

Zitat:
Ohne Urteil

Das heißt: Wenn alles wie "geplant" läuft, wird das Strafverfahren gegen Ackermann & Co. eingestellt. Ackermann zahlt im Gegenzug (Auflage) eine bestimmte Geldsumme - das ist aber keine Geldstrafe.
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andert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mutet es nicht so an,
daß man die Einstellung eines Strafverfahrens herbeiführt, wenn man mit der Knete winkt?
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo,

man darf nicht aus den Augen verlieren, dass es bei Ackermann nicht um Tagessätze o. ä. geht. In Tagessätzen wird eine Geldstrafe ausgedrückt. Nun sagt ja der oben zitierte FAZ-Artikel ja schön:

Zitat:
Ohne Urteil

Das heißt: Wenn alles wie "geplant" läuft, wird das Strafverfahren gegen Ackermann & Co. eingestellt. Ackermann zahlt im Gegenzug (Auflage) eine bestimmte Geldsumme - das ist aber keine Geldstrafe.

Genau hier ist doch der Ansatz.
Offenbar hat man vergessen, dass sich Mannesmann vergeblich gegen eine Übernahme gewehrt hatte.
Die sogenannten weißen Ritter blieben aus.
Der Unternehmenswert, hatte sich allerdings nachdem es keine Abwehrmöglichkeit
mehr gab vervielfacht.
Damit auch der Beteiligungswert der Unternehmen die entsprechende
Anteile hielten.
Dafür hatte Esser die Prämien bekommen.
Ich hielt die Kampagne gegen alle Beteiligten immer für eine Karriere geil
gesteuerte, weil sie auch in die Zeit passte.
Nämlich das Aufbegehren gegen vermeintlich exorbitante Gehälter und Prämien,
von Top Managern.
Was mich jetzt allerdings stört ist der Rückzieher der Staatsanwaltschaft.
Meines Erachtens sind auch die Beklagten hier nicht gut beraten.
Es wird ein Aufschrei durch die Republik gehen, wenn das Verfahren deswegen
eingestellt wird. (hoffe ich, der Aufschrei Ausrufezeichen )
In der Öffentlichkeit wird es als ein klares Schuldanerkenntnis betrachtet werden.
Eine Schuldfrage wird unbeantwortet bleiben.
In welcher Weise kommt man hier dem öffentlichen Interesse nach?
Gr.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vor allen Dingen interssiert es nen Toten ob der jetzt eine Summe zahlen muss die ihn nicht kratzt...

Schuldig oder nicht wäre die interessante Frage...
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen Keine weiteren Meinungen zum Thema?

Zitat:
beantwortet zwar nicht Ihre Frage, aber mich interessiert in diesem
Zusammenhang zusätzlich, ob die Festsetzung der Höhe von Tagessätzen,
sich aus dem Grundgehalt oder der Summe aller, also auch der noch nicht
feststehenden Einkünfte zusammensetzt.
Boni und Prämien sind schließlich nicht fix, sondern variabel.
Und welches Jahr ist das Berechnungsjahr?.


Die Beantwortung dieser Frage interessiert mich immer noch.

Gr.
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andert
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Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ob es erhellend ist, in der heutigen FAZ steht dazu:

'Die Ackermann auferlegte Zahlung möge gering erscheinen, sagte der Vorsitzende weiter. Doch hätte gegen ihn höchstens eine Geldstrafe von 3,6 Millionen Euro verhängt werden dürfen. "Die Begrenzung des einzelnen Tagessatzes auf maximal 5000 Euro mag angesichts der heute erzielten Spitzenverdienste unverständlich erscheinen - sie ist aber geltendes Recht."'
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@ZetPeO:

Zunächst ein Blick in § 40 StGB, vielleicht wird dann einiges klarer. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe eines Tagessatzes ist der Zeitpunkt der Entscheidung (Verurteilung).

@Andert:

Das Gericht hätte ja auch eine Freiheitsstrafe in Erwägung ziehen können. Winken
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Eine Schuldfrage wird unbeantwortet bleiben.
Für mich nicht: warum sollte jemand Millionen zahlen, wenn er unschuldig ist (und noch dazu reichlich Geld, um die besten Anwälte zu beschäftigen!)?
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Das ist doch das Problem, im juristischen Sinne ist dies doch der Fall.
Die Entscheidung des Aufsichtrates entsprechende Prämien
an den Vorstand abzusegnen, ist für mich kein Straftatbestand.
Berücksichtigt man hier die Summe, muss man auch die damaligen
besonderen Umstände mit einbeziehen.

Meines Wissens setzt sich das Gesamteinkommen Herrn Ackermanns
aus ca. 4/5 Prämien und Bonifikationen und 1/5 Grundgehalt zusammen.
Und dies ist durchaus gängige Praxis.
Das bedeutet, dass die Spitzenverdiener beinahe jährlich einen Prämienbetrag
erhalten, der damals einmalig zugestanden wurde.
Dies aber wiederum hieße, spinnt man das mal weiter, dass dieser Tatbestand
es generell rechtfertigen würde, die zuständigen Aufsichtsräte einer Straftat zu
bezichtigen, und sei es um Ecken herum.
Und warum muss überhaupt der ehemalige Mannesmann Vorstand etwas
zahlen, er hat sich die Prämie schließlich nicht selbst genehmigt?
Hier zudem öffentliches Interesse zu verneinen grenzt m.E. schon an
Rechtsbeugung.
Außerdem wäre eine abschließende richterliche Entscheidung zu dieser
Prämienvergabe dringend nötig gewesen.
Dies wollte doch wohl auch der BGH.
Denn nun ist es nichts weiter wie ein neuer Meilenstein auf dem Weg in die
„ Bananenrepublik“, wenn solche Gelegenheiten von der Justiz selber
nicht wahrgenommen werden.
Eine Klarstellung wäre durchaus wünschenswert und wichtig gewesen.

Meine persönliche Meinung zu dem Fall hatte ich schon weiter oben zum Ausdruck gebracht.

Gr.
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andert
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Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der BGH hat bekanntlich den erstinstanzlichen Freispruch zurück gewiesen.

Nun ist es nicht das einzige Beispiel, wie sich die nachgeordneten Gerichte wider oder neben die höchsten Enstscheidungen stellen. Bernhard Schlink leuchtet dies in "Abschied von der Dogmatik. Verfassungsrechtsprechung und Verfassungsrechtswissenschaft im Wandel ", Merkur, XII. 06, kritisch aus.

http://online-merkur.de/heftanzeige.php?heft=aktuelles_heft
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

@andert

schade, den Artikel kann man wohl nur lesen, wenn man das
Heftchen käuflich erwirbt.
Ich hätte auch ein klares Ja oder Nein begrüßt,
wobei, das bringt es nicht richtig zum Ausdruck,
eher für zwingend erforderlich gehalten!

Die Äußerungen, bezüglich der Differenzierung zwischen
„öffentlichem Interesse“ und „Interesse der Öffentlichkeit“ seitens
des Gerichts, halte ich persönlich für versuchte Volksverdummung
und die Richter des BGH müssten dies als schallende Ohrfeige empfinden.

Allerdings besteht ja auch hier nur mäßiges Interesse, womit sich mir
die Frage stellt, ob der Sprecher des Gerichtes womöglich doch Recht hat. Mit den Augen rollen

Gr.
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pasha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

halo
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