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Ist hier irgendein Straftatbestand gegeben?

 
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kokyo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 54
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 10:06    Titel: Ist hier irgendein Straftatbestand gegeben? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Mitglieder!

Ich habe heute mal eine etwas exotischere Frage an euch.

Nehmen wir mal an, es hätte mal einen Meister der Kampfkünste gegeben und er wäre in etwa Mitte des 20ten Jahrhunderts verstorben. Wenn nun jemand sagen würde, dass er auf parapsychologischem Wege mit diesem Meister in Kontakt getreten sei, eine exclusive Lehrerlaubnis erhalten habe und für seinen Unterricht auch noch Geld verlangt, ist das denn dann in irgendeiner Weise strafbar? Also mal ganz davon abgesehen was man von Leuten hält, die sich darauf einlassen würden...

Sagen wir mal noch, dass er Meister Japaner war und der Parapsychologe Österreicher.

Hätten die Nachkommen des Meisters irgendeine Möglichkeit, gegen den Österreicher vorzugehen, egal ob Zivil- oder Strafrechtlich?

Ich weiß es ist ein sehr merkwürdiger Sachverhalt, aber über ernsthafte Antworten würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank,

kokyo
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ThomasS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Schwierig zu beantworten. Beurteilt sich das nach japanischem Recht, nach österreichischem? In beidem kenne ich mich nicht aus. Ich denke, wenn der Name des Meisters irgendwie "urheberrechtlich" geschützt ist, und/oder die Nachkommen beweisen könnten, dass "der Österreicher" nicht parapsychologischen Kontakt haben konnte, wäre das möglich. Aber das würde m.E. eher nach zivilrechtlicher Unterlassung als nach Strafrecht schnuppern.
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Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Frage (auch unter Berücksichtigung des §823 (2) BGB) vorrangig das Problem betrifft, ob der Betrugstatbestand des §263 StGB erfüllt ist, verschiebe ich mal ins Strafrecht. Cool
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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ThomasS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu braucht es allerdings ein "Opfer", das doof genug ist, das zu glauben (vermutlich gibts davon genug) ! Lachen
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kokyo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 54
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Denke für eure Antworten bis hierher. Kann man denn als Deutscher über eine deutsche Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen einen österreichischen Staatsbürger erstatten? In Deutschland ist Betrug ja soweit ich weiss ein Offizialdelikt - ist das in Österreich auch so?
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

ThomasS hat folgendes geschrieben::
Dazu braucht es allerdings ein "Opfer", das doof genug ist, das zu glauben (vermutlich gibts davon genug) ! Lachen

Ich denke auf den IQ des Opfers kommt es beim Betrug nicht an.

M.E. werden hier falsche Tatsachen vorgespiegelt (mal unterstellt, daß tatsächlich niemand mit irgendeinem verstorbenen Meister in Kontakt getreten ist Sehr glücklich ).
Infolgedessen erleidet derjenige, der in den "Genuß" des Unterrichts kommen will, einen Irrtum, wenn er die Story glaubt.
Die Vermögensverfügung besteht darin, daß unser Sportsfreund dem Lehrer das Geld für den Unterricht gibt.
Dies große Frage ist m.E. jetzt, ob der Umstand, daß der Lehrer mit einem verstorbenen Meister in Montakt getreten ist, irgendeinen Einfluß auf die Entscheidung des Sportsfreundes, am Unterricht teilzunehmen, gehabt hat. Nur dann ist die Vermögensverfügung m.E. ursächlich auf den Irrtum zurückzuführen.
Auch muß der Sportsfreund einen Vermögensschaden erlitten haben. Auch das ist zweifelhaft, weil er ja eine Gegenleistung für sein Geld bekommt.
Meiner Meinung nach scheitert der Betrug spätestens hier; kann mich aber auch irren.

Eine andere Frage ist, ob unserer Sportsfreund Schadensersatz verlangen kann.
Zitat:
Der Parapsychologe müsste ja zunächst einmal nachweisen, wie er seine exklusive Lehrerlaubnis erhalten hat.

Wieso muß der Parapsychologe etwas nachweisen ?
Nachweisen muß derjenige was, der Schadensersatz geltend macht.
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Betrug ist ein Vorsatzdelikt.
Schaut mal beim Bundesverband für das Sekten- und Psychoheini-(Un)wesen agpf nach Channeling. Ihr werdet Euch wundern, wie groß der Markt für solch einen Schwachsinn ist - und wie viele Leute mit Inbrunst daran glauben (was meint Ihr, was ich mich mit denen schon geprügelt habe)!
Wenn der Trainer zu den Channeling-Gläubigen gehört und der Auffassung ist, sein toter japanischer Kung-Fu-Meister sei nach mehreren Reinkarnationen in den Rang eines Erleuchteten aufgestiegen, der geeigneten Medien seine Lehren flüstert, dann is nix mit Betrug.
_________________
Grüße,
Abrazo
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, wen unser, ich will ihn mal "Meister Arnold" (MA) nennen, denn seine Weisheiten weitergibt und guten "Unterricht" macht, wo soll dann der Schaden sein?

Wenn andere Werbekampagnen ein Schwein einsetzen, dass der geneigte Laie als Glücksschwein interpretiert und dann beim beworbenen Unternehmen ein "Montagsgerät" erwirbt?

Wer auf sowas einsteigt und dann hinterher den Klageweg beschreitet, müsste normalerweise die praktische Anwendung der Kampfkunst in Form eines Trittes in den Allerwertesten zum Zwecke des Aufwachens erhalten! Cool

Eine Werbung für ein Autofabrikat spricht doch auch vom Geist eines Modells, dass die anderen Kfz zu toppen verusch(t)en. Das ist in etwa so realitätsnah!

Es soll ja auch einen Fall gegeben haben, in dem ein US-Amerikaner einen Mikrowellenhersteller verklagt hätte. DIe Katze wurde in selbigem Gerät nicht getrocknet sondern getötet und der Hersteller hätte darauf hinweisen müssen, es ging um Schadenersatz. Ob das so stimmt? Aber bei der Justiz hinterm Teich wäre das nicht soo unwahrscheinlich.

Dazu gesellt sich halt die Frage, welche Intelligenz ich bei meiner Werbekiampagne beim "Durchschnittsbürger" voraussetzen muss, wenn das so durchginge vermutlich keine.

Was wäre die Folge? Muss ich mich an kompletten Blinsen/Vollpfosten orientieren? Oder kann man hingehen und sagen, das Ganze war ein Riesenspaß?

Müsste nicht jemand, der so einen Schwachsinn glaubt, in bestimmten DIngen einen Betreuer zugeordnet bekommen? Irgendwo ist doch jeder seines Glückes Schmied, nur wenn jemand zu doof ist, hier die Ironie zu erkennen, wer soll dann dafür sorgen, dass dieses Menschlein nicht wieder so einem Kuriositätenkabinett anheimfällt, wenn nicht ein Betreuer?

Manchmal ist Recht recht kurios! Mein Zwerchfell beschwert sich übrigens heftigst! Cool Diese Art der Beanspruchung ist es so nicht gewohnt. Lachen
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

ThomasS hat folgendes geschrieben::


Was wäre die Folge? Muss ich mich an kompletten Blinsen/Vollpfosten orientieren? ...

Ja, müssen Sie, denn das sind gerade die, die betrogen werden.
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
ThomasS hat folgendes geschrieben::


Was wäre die Folge? Muss ich mich an kompletten Blinsen/Vollpfosten orientieren? ...

Ja, müssen Sie, denn das sind gerade die, die betrogen werden.


Das erklärt nachhaltig den "Gehalt" gängiger Werbespots! Lachen
_________________
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